Wann muss der Lohn da sein?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html ist eine gute Zusammenfassung.

Evtl. könnte Dein Lebensgefährte um einen Vorschuss beim neuen Arbeitgeber bitten.

Evengeline1205 
Fragesteller
 01.11.2013, 08:19

ICH BIN SOOOOOO DANKBAR FÜR DIESEN LINK. GENAU SO EINE ANTWORT HABE ICH GESUCHT. EIN HANDFESTER TEXT DER SCHLÜSSIG IST. ****VIELEN DANK****

Der Lohn muss (!) nach Ablauf der "Zeiteinheit" gezahlt werden, so steht es im Gesetz.

D.h. wenn der Lohn für Oktober gezahlt wird, kommt das Anfang November.

Bei diesem Fall deutet das darauf hin, dass der Arbeitgeber massive Probleme hat Geld aufzutreiben, kann durchaus sein, dass er bald insolvent ist.

Mir ist nicht ganz klar, warum er dann noch neues Personal einstellt.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Lohn gilt als Bezahlung für eine erhaltene Leistung . Also Rechnungen müssen innerhalb Deutschlands in 14 Tagen bezahlt sein (Zahlungsziel) das heißt dein Lohn muss ab den letzten eines Monats in 14 Tagen bezahlt sein.Es gibt da aber auch noch eine Karenzzeit wegen Feiertage , Wochenenden usw. von 3 Tagen. Verzögerungen gibt es nur wenn du bei einer nicht deutschen Firma arbeitest denn das Zahlungsziel innerhalb Europas ist 30 Tage.

hundsgemein1  01.11.2013, 08:09

Der Arbeitnehmer ist aber kein z.B. Freiberufler der Rechnungen stellt.

Von daher hakt dein Vergleich.

Urknall  01.11.2013, 19:15

Nö, so ganz bestimmt nicht, am 3. Werktag des neuen Monats hat die Kohle da zu sein.

Da scheint sie ja vom Regen in die Traufe geraten zu sein. Der alte Arbeitgeber zahlte schon recht spaet (was aber in Ordnung ist, wenn es vertraglich so vereinbart wurde) und beim neuen sieht's jetzt richtig schlimm aus.

Da es zumindest mit diesem keine Vereinbarung zum Zahlungstermin gibt, hat er das Gehalt bis zum Ende des jeweiligen Monats zu zahlen. Dass er sich einen ganzen Monat mehr herausnehmen will, deutet stark auf massive Liquiditaetsprobleme des Arbeitgebers hin. Kam denn das (halbe) Septembergehalt puenktlich Ende September?

Evengeline1205 
Fragesteller
 01.11.2013, 08:03

Das restliche Septembergehalt kam Vorgestern. Also Ende Oktober. Damit soll ich nach Aussage seiner Chefin bis Ende November jetzt klar kommen. Das würde bedeuten dass wir Ende Dezember das Geld für November bekommen und so weiter. Uns "fehlt " also gefühlt immer ein ganzer Monatslohn.

DerCAM  01.11.2013, 10:51
@Evengeline1205

Gibt es einen Betriebsrat? Dann koennte die Faelligkeit "Ende des folgenden Monats" per Betriebsvereinbarung vereinbart worden sein. Das waere aber recht ungewoehnlich (Faelligkeit Mitte des Folgemonats gibt es allerdings recht haeufig). Noch unwahrscheinlicher, aber eben nicht voellig auszuschliessen, waere eine entsprechende tarifvertragliche Regelung, sofern das Arbeitsverhaeltnis einem solchen Tarifvertrag unterliegt.

Pruefe mal, ob es einem Tarifvertrag unterliegt und was ggf. dort zur Gehaltsfaelligkeit steht. Pruefe ebenso, ob es eine solche Betriebsvereinbarung gibt.

Hallo also ich Hab das hier gefunden

Der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entsteht zwar mit Erbringung der Arbeitsleistung; er wird aber nach § 614 BGB erst am Ende bestimmter Zeitabschnitte fällig. Der Arbeitnehmer hat also vorzuleisten. Monatsgehälter sind damit am Monatsende zu zahlen. Bei Vereinbarung von Stunden? oder Tagesentgelten besteht eine von § 614 BGB abweichende Verkehrssitte über wöchentliche Entgeltzahlung. Die Regelung des § 614 BGB ist allerdings dispositiv und daher nur anzuwenden, wenn kein abweichender Fälligkeitstermin im Arbeitsvertrag oder durch erzwingbare Betriebsvereinbarungen vorgesehen worden ist (§ 817 Abs. 1 Nr.4 BetrVG). Verhältnismäßig häufig sind Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsentgelt im Laufe des Zeitabschnitts ? z.B. in der Monatsmitte ? auszuzahlen ist. Für den Anspruch auf das Arbeitsentgelt gilt die zweijährige Verjährungsfrist des g 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB, die gemäß § 201 Satz 1, § 198 Satz 1 BGB jeweils am Jahresende beginnt.

Häufig ist der Arbeitnehmer in der Situation, dass er vielleicht gerade beim Arbeitgeber anfangen hat und dass es Probleme mit der ersten Lohnzahlung gibt. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitnehmer schon seit längerer Zeit beim Arbeitgeber arbeitet und nun auf einmal der Lohn nicht pünktlich gezahlt wird. Grundsätzlich ist es so, dass bei einer verspäteten Zahlung des Arbeitslohnes, im geringfügigen Umfang es meist keinen Sinn macht, Klage auf Lohnzahlung zu erheben. Ob es Sinn macht, den Arbeitgeber anzumahnen, hängt vom Einzelfall ab.

Die frage ist wann er angefangen hat, sollten im Oktober erst angefangen haben, kann es sogar berechtigt sein den Lohn erst im November auszuschütten. Ich würde nach einer Abschlagszahlung fragender hoffen dass ihr eine Rechtsschutzversicherung habt.

DerCAM  01.11.2013, 08:02

die zweijährige Verjährungsfrist des g 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB, die gemäß § 201 Satz 1, § 198 Satz 1 BGB jeweils am Jahresende beginnt.

Von wo hast du denn diesen Text kopiert? Da passt ja nicht ein einziger der angegebenen Paragrafen!