wann kommt der lohn, wenn man am 1.7 angefangen hat zu arbeiten?
am 1.7 hat mein Freund angefangen zu arbeiten, wir sind davon ausgegangen das er den Lohn zum Ende des Monats bekommt also am 31.07.
jetzt meinte er aber, dass in seiner Firma jeder unterschiedlich Geld bekommt
jetzt ist das Problem wir wissen nicht ob er sein lohn doch erst am 15.08 bekommt... das wären doch viel zu große Abstände oder ?
er müsste doch am 31.07 bekommen wenn er am 1.7 angefangen hat,oder ????
im Vertrag steht nix drin, und die in seiner Firma können ihn wohl auch nix sagen weil das ja die Buchhaltung macht. und jeder anders bekommt wohl. aber ich bin der Meinung das dieser Abstand nicht rechtens ist
6 Antworten
er müsste doch am 31.07 bekommen wenn er am 1.7 angefangen hat,oder ????
Wenn das so im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Es ist in vielen Firmen üblich, den Lohn rückwirkend zum 10. oder 15. eines Monats zu zahlen und das ist legitim, solange das vereinbart wurde.
Ausnahme bei Azubis. Dort muss die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen
Steht da auch kein Verweis auf einen Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat und damit evtl. eine Betriebsvereinbarung?
Wenn es keine Regelung im Arbeits-/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt, sollte der AG die Vergütung nach § 614 BGB nach Ablauf des Monats am 1. des Folgemonats zahlen. Das gilt, wenn z.B. eine Monatsvergütung vereinbart ist.
Warum fragt Dein Freund denn nicht die Arbeitskollegen? Die können ihm doch bestimmt sagen, wann bezahlt wird.
er hat ja gefragt, aber da bekommt jeder anders er arbeitet in der Gastronomie
Hat er auch den AG gefragt?
Es kann durchaus sein, dass er ein Recht auf eine Bezahlung am Monatsanfang hat, das kann ich aus der Ferne jetzt nicht beurteilen.
Allerdings ist Dein Freund noch nicht lange im Betrieb und ein Beharren auf das "Recht" kann durchaus zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, da das Kündigungsschutzgesetz sowieso erst nach sechs Monaten greift und es sich evtl. noch um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.
habe eben geschaut das steht 'auf das Arbeitsverhältnis finden der manteltarifvertrag und der entgeldttarifvertrag für die Systemgastronomie in der jeweils geltenden Fassung Anwendung'
Ich habe gerade mal nachgeschaut.
Im Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie ist im § 3 vereinbart, dass dass die Überweisung des Arbeitsentgelts spätestens am vierten Tag des Folgemonats vom AG veranlasst werden muss.
Wann das Geld dann auf dem Konto ist, kommt auch auf die Bank an. Es kann durchaus sein, dass manche Kollegen ihr Geld früher, andere später bekommen
vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
Sehr gerne
Wenn dein Freund nach Stundenlohn oder Akkord bezahlt wird, kann zum Monatsende noch keine korrekte Abrechnung erstellt werden. Er wird sein Geld dann erst am 15. des Folgemonats erhalten.
Hat er allerdings eine Festvergütung, so ist diese wahrscheinlich zum 31.07. fällig. Den solltet ihr also erst mal abwarten.
Wenn nichts im Arbeitsvertrag drin steht, auch kein Tarifvertrag, dann gilt die gesetzliche Regelung und zwar §614 BGB, das Gehalt für Juli muss dir am 01.08.2019 zur Verfügung stehen.
Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, mal dort nachfragen.
da steht nur was von einem 'manteltariftvertrag'
Und genau in diesem Manteltarifvertrag kann das drin stehen.
da steht aber nichts drin
deswegen fragte ich ja ;)
Um welchen Tarifvertrag oder um welche Firma handelt es sich überhaupt?
steht im Arbeitsvertrag.
Wenn da nichts drinn steht, muß der Lohn bis spätestens 15 des Folgemonats bei ihm sein. Ist das Abrechnungstechnisch nicht möglich hat er ein Recht auf eine absschlagszahlung von 80% seines vorraussichtlichen Lohnes.
auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht diese Antwort? Ich kenne so eine Regelung aus Tarifverträge, aber wenn keiner vorhanden ist, gilt meiner Meinung nach dies nicht.
Auf mehrere Gerichtsurteile, die du Googeln kannst.
Heißt also, es gibt kein Urteil, da es eben kein Gesetz gibt und du rechtlichen Unsinn geschrieben hast und dich nun herausreden willst.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bis-wann-muss-das-gehalt-gezahlt-werden_76_429102.html
Fälligkeit Gehalt: Meist abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder ArbeitsverträgenIn der Praxis hat § 614 BGB eine geringe Bedeutung. Zum einen gibt es zahlreiche Sonderregelungen.
Üblich sind heute Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats in bargeldloser Form. Solche Regelungen, bei denen eine spätere Fälligkeit des Arbeitsentgelts vereinbart ist, sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden.
Google it. Dann wirst du auch den Rest finden.
Normalerweise wird der Lohn am letzten Banktag des Monats fällig. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die geleisteten Stunden erst NACH Ablauf des gesamten Monats berechnet werden können. Dann erfolgt die Gehaltszahlung zwischen dem 10 und 15. des Folgemonats.
Wenn das der Fall ist, hat der Arbeitnehmer aber die Möglichkeit einen angemessenen Vorschuss am Monatsende zu verlangen, weil ja die laufenden Verbindlichkeiten zum Monatsersten zu leisten sind.
es steht aber nichts drin 🤔