Wann kommt die Anzeige( Beinahe-Unfall)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lenadraht,

ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Dein Kumpel angezeigt wurde, denn es ist ja wie Du geschrieben hast zu keinem Unfall gekommen. Aber völlig ausgeschlossen ist eine Anzeige nicht.

Wurde die Tat angezeigt,  hat die Bußgeldstelle drei Monate Zeit den Bußgeldbescheid zu erlassen, denn ansonsten ist die Tat verjährt.

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog würde der Bußgeldbescheid wie folgt aussehen:

Tatbestandsnummer: 109612

Tatvorwurf: Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender/gleicher *) Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen, und
gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem. § 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

Befindet sich Dein Kumpel noch in der Probezeit hat der A-Verstoß zur Folge,

  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert

Aber wie gesagt, da es zu keinem Unfall gekommen ist, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Verstoß angezeigt wurde.

Schöne Grüße
TheGrow

Weswegen sollte er angezeigt werden?

"Beinaheanfahren eines Radfahrers mit nicht vorhandener Verletzung und fehlendem Sachschaden"?

Jaa vllt wegen Gefährdung?

Schwachsinn. Dein "Kumpel" soll sich mal nicht ins Hemd machen.

@GoodFella2306

Okay richte ich ihm aus ;) 

@Lenadraht

...aber trotzdem beim nächsten mal besser aufpassen ;-)

Einen ungefähren Zeitraum kann man da pauschal nicht nennen. Manche bekommen nach zwei Wochen nen Brief, andere erst nach 3 Monaten. 

Aber dein Kumpel braucht sich keine Sorgen machen, da wird nichts kommen.
Weshalb auch? Anzeige wegen "is nix passiert, hätte aber ja eventuell, vielleicht, unter Umständen sein können"?