Fahhrad übersehen, aber kein Unfall. Anzeige möglich?

6 Antworten

Also ich dachte immer, dass wenn man jetzt jemand zum Bremsen nötigt (er musste wirklich total bremsen und auch die Füße von den Pedalen nehmen), dass das dann durchaus angezeigt werden kann. Ich bin gerade echt voll fertig wegen der Sache... Ich googel grad auch noch selber, aber da finden sich meist nur Fälle wo es wirklich zu einem Unfall gekommen ist...

Jetzt mach Dich mal nicht fertig. Fakt ist das Dich das schon etwas mit nimmt, also gab es zumindest mal einen Lerneffekt und beim nächsten Mal passt Du besser auf.

Anzeigen kann Dich der Radfahrer schon, ich denke aber auch das er das nicht tun wird - Dein Kennzeichen konnte er aus der Position die mir so vorschwebt wohl auch nicht erkennen...

Grundsätzlich ja, aber es wird nichts passieren, mach Dir keine Sorgen!

Mach dir keine Sorgen, da passiert nichts.

Hallo FraeuleinSonja,

wenn Du beim Verlassen des Grundstückes des Supermarktes einen Radfahrer übersehen hast, hast Du gegen folgenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung verstoßen:


§ 10 StVO - Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.


Es ist zwar nicht wahrscheinlich, dass Dich der Radfahrer anzeigt, aber wenn er dieses doch tut, könnte gem. bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:


Tatbestandsnummer: 110100

Tatvorwurf: Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 47 BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Dementsprechend hat das keine Auswirkungen auf Dein Punktekonto / Führerschein / Probezeit.

Eine Nötigung liegt hier übrigens nicht vor, denn eine Nötigung kann man nur vorsätzlich begehen und nicht fahrlässig. Wenn Du aber einen Radfahrer übersehen hast, ist das nur Fahrlässig, mehr aber auch nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Das beruhigt mich jetzt etwas. Ich werde also abwarten und hoffen, dass der Radfahrer mich nicht anzeigt. Und in Zukunft besser aufpassen!

@FraeuleinSonja
Ich werde also abwarten und hoffen, dass der Radfahrer mich nicht anzeigt.

Wie gesagt, selbst wenn Dich der Radfahrer anzeigen sollte, wären nur 30,- Euro fällig. Sehr wahrscheinlich ist es aber nicht, dass Dich der Radfahrer anzeigt.

Und in Zukunft besser aufpassen!

Gute Idee :-)

Aber völlig fehlerfrei fährt Niemand. Selbst "erfahrene Hasen" machen Gelegentlich Fehler. Oftmals bleiben diese Fehler wie in Deinem Fall folgenlos, weil zum einem Unfall gehören meist zwei und oftmals verhindert einer von beiden den Unfall, weil er den Fahrfehler des anderen rechtszeitigt bemerkt und dementsprechend reagiert.

Und wer von sich behauptet, er fährt absolut Fehlerfrei, der lügt.

Ne das ist wäre zu umständlich für ihn und insbesondere Zeit- und Geldverschwendung.