Wann ist ein illegaler Download rechtsgültig nachweisbar.

8 Antworten

Strafrechtlich gesehen muss dir die Tat nachgewiesen werden, das geht nur mit einer IP Adresse auf keine Fall, da muss dann schon dein Rechner durchsucht werden. Problematisch sind die Zivilrechtlichen Forderungen, den da reicht unter Umständen tatsächlich die IP Adresse und ein Nachweis das du die Dateien zum teil runter oder hoch geladen hast. Hier kommt es sehr darauf an was der Richter meint. Natürlich muss zu der IP-Adresse vorher die Person dahinter ermittelt werden.

Tja, das ist ein heisses Eisen. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, halte dich am Besten an den Satz, der im STGB unter fast jedem Gesetz steht. ...schon der Versuch ist strafbar. Einem Bekannten ist es erst vor kurzem passiert das er eine Klage von einem Interpreten wegen Urheberrechtzverletzung bekommen hat, und das nur weil er einen Titel von einem ins andere Portal verschoben hat, ohne das dieser Titel bei ihm auf dem PC gelandet ist.

Also absolute Vorsicht, und noch besser ist es, die Finger von solchen Portalen zu lassen, da auch die Gefahr, sich dort Viren einzufangen, extrem hoch ist.

Gruss Olli

Der "Nurdownload" ist Diebstahl...Der UPLOAD ist Urheberechtsverletzung. Somit sind das zweierlei paar Schuhe. Du bist per Gesetz dazu verpflichtet , dein Netzwerk zu sichern. Somit zählt die Ausrede "ich war nicht da" nicht, wenn ein Tracer deine IP ermittelt hat. Wenn du was anbietest, was ja zwangsläufig, bei Emule z.B. passiert...dann hast du die Daten definitiv auf deiner Platte gehabt. Es gab aber mal die Regel, das du nur belangt werden kannst, wenn der Download komplett bei Dir erfolgt ist....wie der Nachweis genau funktioniert...who knows

Reiswaffel87  18.05.2010, 14:15

Nein, der Download ist kein Diebstahl sondern ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.

spring  19.05.2010, 23:30
@Reiswaffel87

das glaub ich nicht...Bsp.: Wenn Du bei VW vom Hof einen Golf klaust, dann ist das Diebstahl. Wenn Du deine Chinesischen Freunde anrufst, die 10000Bilder machen, die Kiste duplizieren und "verschleudern", dann verletzt das das Patentrecht. Klingt komisch - iss aber so

Anton96  30.04.2012, 15:16
@spring

Das Problem ist das du nichts klaust bei einem Illegalen Download, das Strafgesetzbuch ist da recht eindeutig was ein Diebstahl ist.

zur Ermittlung (inkl. Beschlagnahme deines Rechners) reicht deine IP-Adresse, zur Verurteilung muss dir die Tat nachgewiesen werden (also tatsächlich etwas gefunden worden sein)

Ich vermute, die IP-Adresse reicht. Damit kann bereits nachgewiesen werden, an welchem PC die Daten genutzt wurden. Ist halt nur dumm, wenn ds gerade ein Internet-Café ist.