Wander ich dafür ein?

Das ist der Brief, der kam. - (Recht, Polizei)

7 Antworten

Ich glaube nicht, dass es ein amtliches Schreiben ist.

Eine Ladung sieht anders aus.

Dazu sind dort einige sachliche Fehler drin. 

Der Vorfall sollte 2015 gewesen sein, dennoch wird ein JS-Aktenzeichen aus 1999 angeführt.

Auch ist der Vorwurf der schweren KV ein Witz. Eine gebrochene Nase ist keine schwere KV nach § 226 StGB.

Einen Anwalt brauchst du für solche "Scherze" nicht.

Ich würde das Schreiben der Polizei übergeben und eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung stellen. 

Solltest du weiterhin Zweifel haben, reicht ein Anruf bei der Polizei aus. Sie werden dir meine Worte bestätigen.

furbo  11.01.2016, 07:06

Zusatz: 

Wenn ich es mir recht überlege, könnte man sogar noch 'ne Urkundenfälschung hinterherschieben. 

AssassineConnor  14.01.2016, 12:05

Das ist höchstens ne Körperverletzung. Hier steht ja auch nichts davon das mit einem Gegenstand zugeschlagen wurde...

furbo  14.01.2016, 12:36
@AssassineConnor

Genau so ist es. Mich wundert nur, dass soviele hier bei einer einfachen KV sofort die schwere KV akzeptiert haben.

Guten Abend,

sofern der Brief echt ist(Schreiben von Polizeidirektionen sehen in der Regel anders aus), rate ich dir einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser wird dich aufklären wie es weiter geht und kann Akteneinsicht beantragen. Ohne den Inhalt der Akte zu kennen, kann keine seriöse Auskunft gegeben werden, was dabei rauskommt.Wenn du nicht vorbestraft bist und ihn nicht krankenhausreif geschlagen haben solltest, kann es bei einer Ermahnung, Verwarnung bleiben, oder einer Einstellung des Verfahrens ggf. auch Sozialstunden oder einer geringen Geldstrafe.

Ich hoffe ich konnte helfen und meine Antwort war hilfreich für dich. Ich wünsche noch einen guten Start in die neue Woche.

Liebe Grüße

Wissensdurst84

guelnuryil 
Fragesteller
 11.01.2016, 00:19

Er war ja im Krankenhaus..nein, den hab ich so bekommen

Wissensdurst84  11.01.2016, 00:20
@guelnuryil

Ok.Wie alt bist du und woher kommst du?

Das war Körperverletzung. In den Knast musst du noch nicht. Bekommst vielleicht Geldstrafe oder Bewährung und Sozialstunden. Mach das nie wieder! Du hast ihm die Nase gebrochen. Ohne Anwalt, du gibst die Tat zu.

Um die Koerperverletzung kommst du nicht drum herum. Wenn du nicht einschlaegig vorbestraft bist, wird es allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Knast geben. Letztendlich liegt es beim Staatsanwalt, was er draus macht und beim Richter, wie der entscheidet.

Ich wuerde allerdings das naechste mal die Faeuste in der Tasche lassen - so sehr es auch jucken mag.

Ohne Vorstrafen wird das strafrechtlich eher eine Geldstrafe und zivilrechtlich Ersatz der Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Und ein Strafverfahren könnte man durchaus ohne Gerichtsverhandlung  beenden - ein Anwalt wäre da dringend anzuraten.

G imager761

furbo  11.01.2016, 07:08

Grundsätzlich richtig, aber das Schreiben ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fake. Ich vermute, dass der Geschädigte selbst Sch... gebaut haut und deshalb nicht zur Polizei geht und nun damit versucht, sich zu "rächen".

imager761  11.01.2016, 07:19
@furbo

Ach ja? Wie fakt man "Nasenbeinbruch" und "Hämatom an linken Auge"? Aktenzeichen der Nürberger Staatsanwaltschaft?

furbo  11.01.2016, 11:26
@imager761

Ich sage doch nicht, dass es keinen Nasenbeinbruch gibt, ich sage nur, dass das Schreiben ein Fake ist. 

In dem Schreiben werden sogar 2 JS-Zeichen aufgeführt, eins aus 1999, das andere aus 2010. Das bei einem Vorgang aus 2015?

Auch wird im Schreiben von schwerer KV geschrieben - Nasenbeinbruch fällt mit Sicherheit nicht unter schwere KV. 

Oben rechts im Schreiben sind Daten der sachbearbeitenden Dienststelle lesbar. Einfache KV wird sicherlich nicht vom Staatsschutz bearbeitet. 

Nebenher.. Vorladungen sehen anders aus.

guelnuryil 
Fragesteller
 11.01.2016, 14:18
@furbo

Wenn du jemandem die Knochen brichst, ist das sehr wohl schwere Körperverletzung. Zum nächsten würden Sie sehen, dass -wenn sie lesen können- eine Fachsprache vom allerfeinsten ist, als ob der sich so ausdrücken kann. 

guelnuryil 
Fragesteller
 11.01.2016, 14:23
@guelnuryil

Ich rufe jetzt bei der Polizei an. Falls es ein Fake sein sollte, muss ich zugeben die Idee ist nicht mal schlecht:D 

furbo  11.01.2016, 14:42
@guelnuryil

Sorry, aber die "Fachsprache" die dort gepflegt wird, würde man in keiner Vorladung finden. Sie ist nur für die "vom allerfeinsten", die sich mit der Materie nicht auskennen.

Und ja, ich kann lesen.

Und nein, die schwere KV nach 226 StGB ist an bestimmte TB-Merkmale gebunden, die ein Knochenbruch bei weitem nicht erfüllt.