Wander ich dafür ein?
Hallo, ich wurde angezeigt von einem 21 Jährigen, der meine Familie beleidigt hat und dann kam das eine zum anderen, jedenfalls habe ich ihn aus dem Affekt raus geschlagen. Den Brief habe ich unten gepostet. Nun, denkt ihr ich werde dafür mit Freiheitsstrafe bestraft halt? Was soll ich machen? Mit Anwalt oder ohne?
7 Antworten
Ich glaube nicht, dass es ein amtliches Schreiben ist.
Eine Ladung sieht anders aus.
Dazu sind dort einige sachliche Fehler drin.
Der Vorfall sollte 2015 gewesen sein, dennoch wird ein JS-Aktenzeichen aus 1999 angeführt.
Auch ist der Vorwurf der schweren KV ein Witz. Eine gebrochene Nase ist keine schwere KV nach § 226 StGB.
Einen Anwalt brauchst du für solche "Scherze" nicht.
Ich würde das Schreiben der Polizei übergeben und eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung stellen.
Solltest du weiterhin Zweifel haben, reicht ein Anruf bei der Polizei aus. Sie werden dir meine Worte bestätigen.
Zusatz:
Wenn ich es mir recht überlege, könnte man sogar noch 'ne Urkundenfälschung hinterherschieben.
Genau so ist es. Mich wundert nur, dass soviele hier bei einer einfachen KV sofort die schwere KV akzeptiert haben.
Guten Abend,
sofern der Brief echt ist(Schreiben von Polizeidirektionen sehen in der Regel anders aus), rate ich dir einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Dieser wird dich aufklären wie es weiter geht und kann Akteneinsicht beantragen. Ohne den Inhalt der Akte zu kennen, kann keine seriöse Auskunft gegeben werden, was dabei rauskommt.Wenn du nicht vorbestraft bist und ihn nicht krankenhausreif geschlagen haben solltest, kann es bei einer Ermahnung, Verwarnung bleiben, oder einer Einstellung des Verfahrens ggf. auch Sozialstunden oder einer geringen Geldstrafe.
Ich hoffe ich konnte helfen und meine Antwort war hilfreich für dich. Ich wünsche noch einen guten Start in die neue Woche.
Liebe Grüße
Wissensdurst84
Er war ja im Krankenhaus..nein, den hab ich so bekommen
Ok.Wie alt bist du und woher kommst du?
Das war Körperverletzung. In den Knast musst du noch nicht. Bekommst vielleicht Geldstrafe oder Bewährung und Sozialstunden. Mach das nie wieder! Du hast ihm die Nase gebrochen. Ohne Anwalt, du gibst die Tat zu.
Um die Koerperverletzung kommst du nicht drum herum. Wenn du nicht einschlaegig vorbestraft bist, wird es allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Knast geben. Letztendlich liegt es beim Staatsanwalt, was er draus macht und beim Richter, wie der entscheidet.
Ich wuerde allerdings das naechste mal die Faeuste in der Tasche lassen - so sehr es auch jucken mag.
Ohne Vorstrafen wird das strafrechtlich eher eine Geldstrafe und zivilrechtlich Ersatz der Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Und ein Strafverfahren könnte man durchaus ohne Gerichtsverhandlung beenden - ein Anwalt wäre da dringend anzuraten.
G imager761
Grundsätzlich richtig, aber das Schreiben ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fake. Ich vermute, dass der Geschädigte selbst Sch... gebaut haut und deshalb nicht zur Polizei geht und nun damit versucht, sich zu "rächen".
Ach ja? Wie fakt man "Nasenbeinbruch" und "Hämatom an linken Auge"? Aktenzeichen der Nürberger Staatsanwaltschaft?
Ich sage doch nicht, dass es keinen Nasenbeinbruch gibt, ich sage nur, dass das Schreiben ein Fake ist.
In dem Schreiben werden sogar 2 JS-Zeichen aufgeführt, eins aus 1999, das andere aus 2010. Das bei einem Vorgang aus 2015?
Auch wird im Schreiben von schwerer KV geschrieben - Nasenbeinbruch fällt mit Sicherheit nicht unter schwere KV.
Oben rechts im Schreiben sind Daten der sachbearbeitenden Dienststelle lesbar. Einfache KV wird sicherlich nicht vom Staatsschutz bearbeitet.
Nebenher.. Vorladungen sehen anders aus.
Wenn du jemandem die Knochen brichst, ist das sehr wohl schwere Körperverletzung. Zum nächsten würden Sie sehen, dass -wenn sie lesen können- eine Fachsprache vom allerfeinsten ist, als ob der sich so ausdrücken kann.
Ich rufe jetzt bei der Polizei an. Falls es ein Fake sein sollte, muss ich zugeben die Idee ist nicht mal schlecht:D
Sorry, aber die "Fachsprache" die dort gepflegt wird, würde man in keiner Vorladung finden. Sie ist nur für die "vom allerfeinsten", die sich mit der Materie nicht auskennen.
Und ja, ich kann lesen.
Und nein, die schwere KV nach 226 StGB ist an bestimmte TB-Merkmale gebunden, die ein Knochenbruch bei weitem nicht erfüllt.
Das ist höchstens ne Körperverletzung. Hier steht ja auch nichts davon das mit einem Gegenstand zugeschlagen wurde...