Polizeiliche Führungszeugnis seit 1,5 jahre eine kleine diebstahl gehabt könnte was stehen?

3 Antworten

Löschung der Einträge im Führungszeugnis

Die Regelungen über das Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. In Bezug auf die Frage der Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregister 2 x Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.

§ 34 BZRG – die Fristen für die Löschung

Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:

Löschung nach 3 Jahren:

Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 MonatenFreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)Jugendstrafe bis zum einem JahrJugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung

Löschung nach 5 Jahren:

bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle

Löschung nach 10 Jahren:

Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)

malsor123 
Fragesteller
 08.09.2016, 11:38

was ist paragraf 120 das haben die genannt 

Antwortapparat  08.09.2016, 14:15
@malsor123

§ 120 ist gut, welches Gesetz? ZPO, GVG, StGB, BGB bitte Angaben machen.

Nein. Das steht nicht im Führungszeugnis.

Da werden nur Geldstrafen über 90 Tagessätze eingetragen.

Außerdem werden Jugendstrafen nicht eingetragen.

malsor123 
Fragesteller
 08.09.2016, 11:36

danke ich war 20jahre und die haben gesagt es wurde mir immer noch mit jugendstrafe betroffen daher 60 sozialstunden musste ich machen also denke ich auch das es nichts in führungszeugnis stehen würde 

Benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst?

malsor123 
Fragesteller
 08.09.2016, 12:01

ich brauche eins für arbeit hab heute beantragen jetzt warte ich ob es nichts drinn steht :)