Polizeiliche Führungszeugnis seit 1,5 jahre eine kleine diebstahl gehabt könnte was stehen?
Hallo leute bitte keine dumme komentaren danke
Ich hatte eine diebstahl gemacht vor 1jahr,7 monate in meine arbeit in wert von 400€ und dann wurde ich ins gericht gebracht die haben mich mit 60 sozialstunde bestraft und das geld was ich geklaut habe zurück überweisen was meint ihr könnte was stehen in meine führungszeugins weil jetz arbeite ich und muss das beantragen was meint ihr ich hab nur 60 sozialstunde gemacht und es war fertig alles in ordnung mein anwalt hats mir gesagt es wird nichts ins führungszeugnis stehen ich war unter 21 damals gibt mir ein rat würde es stehen oder nicht danke.
3 Antworten
Die Regelungen über das Führungszeugnis finden sich im Bundeszentralregistergesetz. In Bezug auf die Frage der Löschung muss man hier aufpassen, da das Bundeszentralregister 2 x Regelungen für die Löschung trifft. Einmal in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Die erste Regelung betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Die Regelung des § 46 BZRG – also die längere Frist – betrifft die Löschung aus dem Bundeszentralregister, also nicht nur aus dem Führungszeugnis.
§ 34 BZRG – die Fristen für die LöschungNach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 MonatenFreiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)Jugendstrafe bis zum einem JahrJugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
§ 120 ist gut, welches Gesetz? ZPO, GVG, StGB, BGB bitte Angaben machen.
Nein. Das steht nicht im Führungszeugnis.
Da werden nur Geldstrafen über 90 Tagessätze eingetragen.
Außerdem werden Jugendstrafen nicht eingetragen.
danke ich war 20jahre und die haben gesagt es wurde mir immer noch mit jugendstrafe betroffen daher 60 sozialstunden musste ich machen also denke ich auch das es nichts in führungszeugnis stehen würde
Benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst?
ich brauche eins für arbeit hab heute beantragen jetzt warte ich ob es nichts drinn steht :)
was ist paragraf 120 das haben die genannt