Was für eine Strafe droht mir für eine ohrfeige

8 Antworten

daa wird sicher nicht zum anwalt vordringen und es wird nicht zu einem verfahren oder sowas kommen aber eine aussage bei der polizei wirst du machen müssen

§223 StGB Körperverletzung: (1) "Wer eine andere Person lkörperlich misshandelt [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Madutz  25.12.2013, 01:55

wieso sprechen alle von körperverletzung? man kennt nicht die stärke und somit kann man nicht von einer körperlichen misshandlung reden.....

adk710  25.12.2013, 02:04
@Madutz

Dazu aus dem Kommentar "Strafrecht Besonderer Teil I" von Schmidt/Priebe:

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Also ist selbst eine "normale" Ohrfeige juristisch eine Körperverletzung! Auch eine Spritze beim Arzt ist dem Grunde nach eine KV, die nur deshalb nicht rechtswidrig und daher nicht strafbar ist, weil der Patient vorher eingewilligt hat.

Wenn du kein Gewohnheitstrinker bist, führen 2,3 Promille üblicherweise zu einer verminderten Schuldfähigkeit, wenn nicht sogar zur Schuldunfähigkeit. Dies kann auch durch ein ärztliches Sachverständigengutachten überprüft werden. Wegen der Körperverletzung allein könntest du dann womöglich nicht verurteilt werden.

Was viele aber nicht wissen: Auch die Versetzung in einen Vollrausch ist eine Straftat (§ 323a StGB, http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html), wenn du dabei eine Straftat begehst und nur wegen des Vollrauschs nicht bestraft werden kannst. Für einen vorsätzlichen Vollrausch ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich, in deinem Fall eher eine Geldstrafe von ca. 30 bis 60 Tagessätzen.

berlin234 
Fragesteller
 25.12.2013, 02:55

Danke für die schnelle und präzise Antwort! Könnte sich der Richter auch entscheiden mich ins Gefängnis zu stecken? Man muss ja auch bedenken dass er damit ein junges leben ziemlich ruinieren könnte. Ich bin gewiss keine Schläger, aber es ist einfach passiert und jetzt muss ich dazu stehen.

adk710  25.12.2013, 03:23
@berlin234

Könnte sich der Richter auch entscheiden mich ins Gefängnis zu stecken?

Nein, für eine simple Ohrfeige ohne bleibende Schäden ist noch kein Ersttäter in den Bau gewandert. Es kommt auch darauf an, ob die Geschädigte einen Strafantrag gestellt hat, denn der ist für Körperverletzung und daher auch für den Vollrausch notwendig. Und selbst dann kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren immer noch wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen.

Das Schlimmste, was dir passieren könnte, wäre ein Strafbefehl vom Amtsrichter. Das ist ein vereinfachtes Verfahren für alltägliche Kriminalität ohne große Bedeutung für die Allgemeinheit. Den Strafbefehl kann der Staatsanwalt mit der entsprechenden Strafe beim Richter beantragen. Der Richter muss ihn nur noch unterschreiben, wenn er dich für hinreichend tatverdächtig hält. Dazu braucht es keine mündliche Verhandlung.

Freiheitsstrafe ist dabei nur bis zu einem Jahr möglich, und auch nur dann, wenn du einen Verteidiger hast. Gegen einen Strafbefehl kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wenn du dich mit der Strafe nicht abfinden willst. Dann wird darüber nochmals in mündlicher Verhandlung entschieden, aber da du ja einsichtig bist, wirst du wohl eine Gerichtsverhandlung vermeiden wollen.

Wie gesagt, ich würde mich, wenn es hart auf hart kommt, auf einen Strafbefehl mit 30 bis 60 Tagessätzen einstellen, vielleicht sogar weniger, je nach Intensität der Ohrfeige. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Dreißigstel deines monatlichen Nettoeinkommens, also ca. ein bis zwei Monatsgehälter.

also zuerst einmal als mann frauen zu schlagen ist schwach, aber das entscheidet sich von deiner Einsichtigkeit und von dem Gutachten des Arztes... daher nicht genau zu sagen aber ich denke mehr als 100 euro solltens nicht sein... sprich aber mit dieser person, denn wenns zu einer verhandlung kommt wirds wegen dem kinderschei* richtig teuer (anwalt usw....))

LG Tim!

ich denke es droht keine geldstrafe da du unterm rausch nicht du selbst bist sondernich denke mal nicht handlungsfähig bist/warst,,,

adk710  25.12.2013, 02:30

Ja, aber dann greift automatisch § 323a Abs.1 StGB (Vollrausch):

Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Er kann dann also nicht wegen der Körperverletzung bestraft werden, sondern wegen seines vorsätzlich herbeigeführten Vollrauschs. Ansonsten könnte sich ja jeder die Birne dichtsaufen und dann alle möglichen Straftaten begehen, ohne dass ihm was passiert... :-)