Darf ich für eine im Affekt rausgerutschte Beleidigung angezeigt und bestraft werden?

13 Antworten

Meistens wird so ein Verfahren eingestellt. Du hast zwei Möglichkeiten: entweder Du schilderst gegenüber der Polizei die Sachlage und machst dabei deutlich, dass Du niemanden beleidigen wolltest, sondern nur sehr erschrocken warst oder Du verweigerst die Aussage und wartest ab , ob ein Verfahren eröffnet wird, dann brauchst Du einen RA.

Jaaa...er hat unter Schock gestanden! ABer dafür hätte er ein Attest gebraucht oder?

@fabienne1997

Klar, wenn es zum Prozess käme, müsste er/sie es beweisen können, genauso aber die Dame, dass die Beleidigung überhaupt gefallen ist und wenn der hier geschilderte Sachverhalt stimmt, ist eine Affekthandlung nachvollziehbar und man muss dafür nicht unter Schock stehen (das tut man eh wesentlich seltener als der Volksmund behauptet).

Ich würde der Lady einen netten Brief schreiben und mich entschuldigen, dass ich Sie im ersten Schreck "...." genannt habe.

Und ihr auch schreiben, dass du sehr erstaunt bist, dass sie dich angezeigt hat, obwohl sie schliesslich deinen Sturz verursacht hat und du auf eine Anzeige verzichtet hast.

Ansonsten schildere den Fall ganz sachlich und - falls das nur eine schriftliche Anhörung ist - teile auch mit, dass du dich zwischenzeitlich bei ihr entschuldigt hast.

Ich würde mich mal beraten lassen wie Sinnvoll es ist im nachhinein noch eine anzeige wegen des Unfalls zu erstatten. Hast Du Zeugen oder war die Polizei da? Das ist echt eine Unverschämtheit.

Polizei war vor Ort, es gab und gibt aber keine Zeugen.

@bruderjakob

wenn es keine Zeugen gab, hat die Frau eh schlechte Karten. Bestreite einfach ein Schimpfwort gesagt zu haben. Die Frau kann es nicht beweisen. Und es steht Aussage gegen Aussage

@Mismid

Würde das nicht Bestreiten. Die Frau hat dich Angefahren!!! Danach darf man doch ein bisschen geschockt sein. Bleib mal ganz ruhig, denke diese Frau hat den größeren Fehler gemacht, nämlich dein Lebenrisikirt. Die Polizei hat den Unfall ja bestimmt aufgenommen. Lass Dich Beraten von Polizei, Anwalt oder sogar der Staatsanwaltschaft wie sinnig eine Strafanzeige jetzt noch ist.

@Wolpertinger

die Polizei hat den Unfall nicht aufgenommen! Hat er doch geschrieben....

@Mismid

nein, er hat geschrieben, das keine Anzeige aufgenommen wurde. Trotzdem wird die Polizei ihren Einsatz protokolliert haben.

Die "ganz kleinen wunden Stellen" sind trotzdem eine Gesundheitsbeeinträchtigung und können - wenn der Unfall nicht länger als 3 Monate her ist - zur Strafanzeige Deinerseits wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen diese alte Dame führen; da müsstest Du Strafantrag stellen, weil fahrlässige Körperverletzung ein sog.Antragdelikt ist (wie übrigens auch Beleidigung). Sollte die Frist knapp werden, würde ich sofort Straanzeige und Strafantrag stellen - eben wegen fahrlässiger Körperverletzung. Danach würde ich mich an die ältere Dame wenden und ihr klarmachen, dass sie auch einiges zu verlieren hat - z.B. ihre Fahrerlaubnis. Nicht wegen des Unfalls: wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung wird sie nicht die Fahrerlaubnis verlieren - aber evtl. wegen körperlicher oder geistiger Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges (altersbedingt!). Das würde ich ihr - nach Anzeigeerstattung! - unverblümt ins Gesicht sagen! Jeder kann mal (auch im Affekt) einen Fehler machen, also auch mal ein Schimpfwort gebrauchen. Das ist zwar nicht in Ordnung, sollte aber zumindest dann nicht zur Anzeige führen, wenn die Dame sich zuvor selbst falsch verhalten hat (wenn auch nur fahrlässig). Ich würde ihr klipp und klar sagen: entweder wird die Anzeige wegen Beleidigung sofort mit Strafantrag zurückgezogen (schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft) oder die Anzeige mit Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wird in Kopie an die Führerscheinstelle gesandt - und zwar an die für die Dame zuständige Führerscheinstelle; mit der Konsequenz, dass die alte Dame wohl zur MPU und u.U. sich schnell von ihrer Fahrerlaubnis verabschieden muss. Das würde ich ihr klipp und klar so verdeutlichen! Diese Drohung ist für Dich auch nicht strafbar, weil es zwischen beiden Taten einen unmittelbaren Sachzusammenhang gibt. Das kann und darf man machen, wenn man als Vekehrsopfer den Verdacht hat, dass der Gegner evtl. aus Altersgründen zum Führen eines Kraftfahrzeuges wegen der vorangegangenen Tat gesundheitlich nicht mehr geeignet ist. Viel Erfolg!

Wahrscheinlich. Passt zu Deutschland. Geh doch hin und entschuldige Dich bei ihr, wenn sie sich sooo gekränkt fühlt. Besser als einen Richter deswegen zu beschäftigen.

Die Aussicht trendiert gegen Null meiner Meinung nach. Geh zu deinem Anwalt der wird dich richtig beraten. Nicht wer rechthat bekommtauch recht. Die Erfahrung habe ich gemacht.