Wäschetrockner verbot gilt nur für mieter

Unser Trockner - (Mietrecht) Trockner der Vermieterin - (Mietrecht) Abluft der Vermieterin! - (Mietrecht)

10 Antworten

Ich erachte diese Diskussion für überflüssig wie einen Kropf. Da der Trockner entsorgt wird, wie auch immer, ist das Ding erledigt und fertig. Wirf den Brief der V. in den Papierkorb und vergiss ihn. Hier nun alles maßlos auszubreiten und dazu die bissigen Kommentare von schelm 1, was soll das? Es artet in Rechthaberei aus. Es gibt hier im Forum Wichtigeres, wo es um tatsächlichen Bedarf an GUTEM RAT geht und nicht um solche Albernheiten.

muecke44  21.10.2020, 18:44

danke endlich mal Klartext

peterobm  21.10.2020, 18:47
@muecke44

wie, hast mal auf das Datum geschaut?? das Ding ist 10 Jahre alt

Keinesfalls gilt, gleiches Recht für alle. Es kann durchaus zu Unterschieden auch zwischen den Mietparteien innerhalb eines Hauses kommen. Aus der Ferne beurteilt, würde ich (außer, das es kein persönliches Gespräch gab)das Ansinnen des Vermieters nicht als ungewöhnlich sehen. Offensichtl. ging Ihr Vermieter davon aus, dass Sie Wäsche trocknen ohne angeschl. Abluftschlauch, sodass das Kondensat in den Raum übergeht. Verständlicher Weise ist das nicht gewollt. Wieso ist es unter erwachsenen Menschen nicht möglich, ohne Schuldzuweisungen das menschliche Problem zwischen Ihnen und dem Vermieter zu regeln.

gabriela1983 
Fragesteller
 15.11.2010, 20:32

weil sie die selbe art des trockner auf die selbe art benutzt. Also sie darf das und ich nicht ?

heimwerker  15.11.2010, 20:58
@gabriela1983

Auch wenn es schwer zu verstehen ist, der Vermieter kann verschiedenen Mietern unterschiedliche Genehmigungen erteilen und auch wieder entziehen aus wichtigem Grund. Vielleicht ist es leichter zu verstehen, wenn man erkennt, dass es sich um das Eigentum des VM handelt und Ihnen die Wohn- und allgemeinen Räume zur Nutzung im vertraglichen Rahmen überlassen wurden. Sehr vereinfacht ausgedrückt, alles außer dem vertragsgemäßen Gebrauch unterliegt der Genehmigung durch den VM. Dieser handelt nach billigem Ermessen. Natürlich kann man so einiges auch einklagen, abwägen, ob es die Sache wert ist muss jeder selber. Streiten kann man immer und wie überall gehören immer mindestens 2 dazu. Ich halte immer noch ein vernünftiges Gespräch, auch für Vorfälle aus der Vergangenheit für notwendig. Unvoreingenommen, einfach die Sichtweise des anderen anhören und Sachlich die eigene Schildern. Hilft nicht immer, ist aber ein Versuch. MfG

und bei sowas heisst es doch für mieter und vermieter gleiches recht für alle, oder nicht?

Oder nicht. Du hast dich an die Weisungen des Eigentümers zu halten, nicht umgekehrt. Und wenn du die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt, wird dir fristlos gekündigt, nicht umgekehrt.

Mir ist es egal der soll ja eh weg, aber ihrer ist auch nicht angeschlossen, und bei sowas heisst es doch für mieter und vermieter gleiches recht für alle, oder nicht

Es ist Dir egal. Dann ist ja auch gut. Wen interessiert, was andere Leute in ihren Keller haben? Die Vermieterin befürchtet, dass ihr Keller schimmelt, wenn man den Trockner ohne Abluftschlauch betreibt. Verständlich, oder? Würdest Du nicht nur schriftlich mit ihr verkehren, hätte man das in 1 Minute klären können. Vielleicht schaltest Du mal wieder nen Gang runter und suchst Dir langfristig was Gemütlicheres.

Ihr gehört das Haus. Du bist nur Mieter. Das ist offensichtlich eine vom ganzen Haus zugängliche Waschküche. Wenn die Hauseigentümerin dir mitteilt, dass Elektrogeräte korrekt zu benutzen/anzuschließen sind, andernfalls müssen sie abgeschafft werden, dann ist das so.. Und auch richtig. Ist auch eine Versicherungsfrage. Was die Hauseigentümerin mit ihren Sachen macht, geht dich nichts an.

Such dir eine andere Wohnung. Anscheinend könnt ihr euch nicht leiden