Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

5 Antworten

Ein Badezimmer ist kein Swimming-Pool

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Hallo Manuel

zum einen trifft keine deiner Vermutungen zu und zu anderen machst du es dir ehrlich gesagt auch ziemlich einfach.

In diesem Fall greift das Verursacher-Prinzip. Das heißt, wer den Schaden verursacht hat ist haftbar.

Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.

Der Media Markt ist nicht haftbar, da der Schaden nicht durch einen unsachgemäßen Anschluss zustande gekommen ist, sondern durch einen nicht gesicherten Abfluss-Schlauch.

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies,

Offensichtlich hast du den Schlauch zuvor sorgfältiger befestigt.

Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.

Ein Badezimmer ist kein Swimming-Pool. Gesetzlich vorgeschrieben ist nicht einmal das Fliesen verlegt werden müssen. Ein Badezimmer luftdicht zu isolieren wäre sogar schädlich da die Wände nicht mehr "atmen" könnten und die Feuchtigkeit in der Raumluft zu Schimmelbildung führen würde. Bei einer dem Zweck bestimmten Bezug passiert auch nichts, Selbst wenn mal ein Eimer Wasser umkippen würde.

Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Ob und wie viele Bewohner zuhause waren spielt für die Haftung auch keine Rolle. Dieser Umstand zeigt nur, dass keiner der Bewohner auf die Idee gekommen ist, mal nach der Waschmaschine zu sehen.

Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt),

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden die anderen entstanden sind, jedoch nicht die eigenen.

Ist der Wasserschaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Eigentümers oder des Mieters verursacht worden, ist der Verursacher verantwortlich und kann auf eine bestehende Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen. Diese ersetzt dem Geschädigten den entstandenen Schaden. Die Versicherung ersetzt allerdings nur Fremdschäden, nicht aber Schäden, die man selbst verursacht hat.

Beispiel: Der Mieter im ersten OG lässt die Badewanne überlaufen. Das Badewasser sickert durch den Boden und tropft aus der Decke des Mieters im UG auf dessen Perserteppich. Der Mieter haftet persönlich und kann den Schaden am Perserteppich des Mieters und der Bausubstanz gegenüber dem Eigentümer über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren.

Auf jeden Fall bist verpflichtet jeden Schaden sofort der Versicherung als auch dem Vermieter zu melden.

Offensichtlich bist du ja gegen die Schäden versichert. Du hast Recht, sowas kann teuer werden. Trotzdem solltest du in Zukunft für Dinge die ganz alleine du zu verantworten hast auch gerade stehen.

Stattdessen verdrängst du nämlich lieber diese Tatsache und sucht nach irgendeinem anderen der für dich die Suppe auslöffeln soll.

Und sowas ist eine Charaktersache, die sich nicht nur auf Versicherungsschäden bezieht.

In diesem Sinne viel Erfolg

PS. Es gibt Möglichkeiten den Schlauch auch direkt an ein Waschbecken anzuschließen, falls dies in der Nähe sein sollte. Eventuell sind hierfür kleine Umbaumaßnahmen erforderlich, die jedoch nicht aufwändig und teuer sind.

Bleibt nur die Lösung mit der Badewanne, besorgt euch ein schweres Gewicht. Zum Beispiel einen Hammer, von dem du den Stil entfernst und das Gewicht mit einer Schnur am Schlauchende befestigst. Ein großer, billiger Hammer kostet im Baumarkt unter 5,00 Euro. Gift investiertes Geld, wenn man sich damit derartigen Stress vom Hals halten kann, oder?

RickVanLouis 
Fragesteller
 19.01.2015, 17:41

Guten Tag,

Deine Antwort ist völlig logisch und ich versuche niemandem die Schuld zuzuweisen. Punkt 1 ist: Wenn ich für eine Dienstleistung bezahle, die dafür verantwortlich ist mir die Waschmaschine korrekt anzuschliessen, dann gehe ich davon aus, dass sie das auch tut, oder liege ich damit auch falsch?

Punkt 2 ist: Dass der Schlauch immer gleich befestigt ist. Er wird also nicht rausgeholt aus der Wanne und dann wieder reingemacht. Bei uns badet niemand also hat sich das erledigt. Ergo fällt die Aussage "ich hätte ihn diesesmal nicht richtig befestigt" weg.

Punkt 3 ist: Ich will niemandem die Schuld geben oder mich rausreden, ich bin derzeit nur verzweifelt weil ich Angst habe, dass ich das alles aus eigener Tasche zahlen muss. Es wissen alle im Haus (einschliesslich des Vermieters) bescheid. Seine Gebäudeversicherung sagt aber nun sie zahlt nix. Auch nicht vorrübergehend, um sich dann später bei mir zu melden wegen dem Geld.

Punkt 4 ist: Die Anwesenheit/Abwesenheit kann vor Gericht über Fahrlässigkeit oder nicht entscheiden, Ergo ist es wichtig. Außerdem Ging das Waschprogramm 2,5h Bei ca. 1h Restzeit wurde das Problem festgestellt. Es tut mir leid, dass ich nicht alle 5 Minuten nach meiner Waschmaschine schaue. Machst du das? Wenn man noch davon ausgeht, dass das Wasser erst nach einer gewissen Zeit aus der Trommel abgepumpt wird, war das Wasser maximal eine Stunde im Bad.

Ich habe diese Frage hier nur gestellt, um zu wissen was meine Schuld ist und was die Schuld anderer sein könnte. Zufällig lernt man sowas nicht in der Schule und auch nicht im Studium ! (Außer man studiert Rechtskram). Ergo lernt man alles durch Erfahrungen. Diese mache ich gerade. Und ich dachte einfach, dass es doch Intelligent wäre man würde Menschen fragen, die mehr Erfahrung haben oder nicht?

Als unerfahrener Mensch habe ich jetzt einfach Angst, dass alle Versicherungen sich davor drücken und ich mir Geld leihen muss um den Schaden zu bezahlen und ich dann mit einem schönen Berg an Schulden ins Berufsleben starten kann.

Also fände ich es enorm nett wenn du mir keine so Anschuldigungen machen würdest. Ich bin mir bewusst, dass Unwissenheit nicht vor Strafe oder ähnlichem schützt. Ja ich war naiv und habe einen Fehler gemacht. Ich will nur alle Punkte und Aspekte erörtern bevor ich evtl. für alles selbst aufkommen muss.

Grüße

heurekaforyou  19.01.2015, 18:59
@RickVanLouis
Ja ich war naiv und habe einen Fehler gemacht.

Davon war in deiner Frage leider nicht die Rede.

Da ging es darum, dass der Kundendienst die Waschmaschine angeschlossen habe und das der Vermieter schließlich ein wasserdichtes Bad zur Verfügung stellen müssen. Oder habe ich da was Falsches gelesen.

Hast du denn inzwischen mal deine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung informiert? Offensichtlich nicht, oder?

Und wie sieht es bei der Nachbarin aus. Wasserschaden heißt ja nicht gleich Gebäudesanierung.

Oft ist der Schaden nicht so groß wie zuerst angenommen. Da reicht eine Renovierung dann aus. Aber auch die muss ja bezahlt werden und kann auch gut und gerne 300,- Euro für ein Bad kosten.

Wenn das Bad auch nicht 100 % wasserdicht ist, so hält es doch schon wesentlich mehr Wasser zurück, als z.B. ein Laminatboden.

Aber scheinbar gehst du immer noch davon aus, dass du eine Dienstleistung bezahlt hast und der Schaden durch unsachgemäße Arbeiten zustande gekommen ist.

Wenn ich mich nicht irre hat aber dein Kumpel die Waschmaschine gekauft, ist das richtig? In diesem Fall ist er Vertrags-Partner vom Media-Markt und muss Ansprüche geltend machen.

Um den Installateur in die Haftung zu nehmen muss eindeutig bewiesen werden, dass die Mitarbeiter euch den Schlauch an der Badewanne befestigt hat und du davon ausgehen konntest, dass dies Teil der Auftragsarbeiten war.

Dazu gehört das der Mitarbeiter auch Befestigungsmaterial benutzt hat. Also das sich praktisch eine durch Media-Markt installierte Befestigung gelöst hat.

Aber wie gesagt, dass muss auch bewiesen werden. Was steht den auf der Rechnung. Welche Arbeiten wurden da abgerechnet?

Warum hat es denn die anderen Male geklappt und plötzlich nicht mehr, wenn die Konstruktion immer gleich war.

Und auch dann bist du, bzw. der Mieter in erster Linie verantwortlich. So soll man z.B. neu Anschlüsse nach ca. 14 Tagen nochmal nachziehen. Eine Verpflichtung dich darüber aufzuklären gibt es jedoch nicht, weil ein Schaden nicht auftreten muss, sondern kann.

Ich habe dir jetzt nochmal einen Link kopiert.

Hier wird das Thema noch mal ganz genau beschrieben. Eben auch dir Fürsorgepflicht des Mieters. Ob eine Versicherung zahlt, kommt eben auch auf den Einzelfall an.

Hier mal der Link:

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wasserschaden-waschmaschine/

Und wenn es eben doch nicht anderes geht, müsst ihr euch als Wohngemeinschaft halt die Kosten teilen. Schließlich hätte es jeden treffen können. War halt Pech das du auf den Knopf gedrückt hast.

Was sagt denn der Vermieter über den Schaden und die voraussichtlichen Kosten?

"Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden."

Da fahrlässig gehandelt wurde muss derjenige zahlen der das angerichtet hat also Du.

RickVanLouis 
Fragesteller
 19.01.2015, 16:30

So wurde die Waschmaschine allerdings von dem Mitarbeiter angeschlossen also "professionell". Und nicht von mir.

heurekaforyou  19.01.2015, 17:26
@RickVanLouis

Bei einem Anschluss handelt es sich immer um eine feste Verbindung. Hierzu gehört aber kein Schlauch der einfach in eine Badewanne gehängt wurde.

Sieh mal in die AGB vom Media-Markt.

Und du oder deine Mitbewohner haben den Schlauch auch immer so hängen lassen, auch beim Baden oder putzen?

Da du so oft gewaschen hast ist dir sicher auch aufgefallen, dass das Wasser nicht gleichmäßig abläuft sonder in Intervallen abgepumpt wird und sich hierbei auch der Schlauch bewegt.

Hier kam es zu einem "bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser" - damit liegt ein Leitungswasserschaden im Sinne der Sachversicherungen vor.

Es ist absolut richtig, dass dadurch entstandene Gebäudeschäden über die Gebäudeversicherung reguliert werden. Sollte auch Inventar (Hausrat) betroffen sein, können diese Schäden durch die Hausratversicherungen der jeweiligen Betroffenen reguliert werden. Hier werden übrigens jeweils Neuwerte reguliert.

Sollte der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein (und danach sieht's hier aus), werden die jeweiligen Versicherungen versuchen, den / die Verursacher zum Zeitwert in Regress zu nehmen. An dieser Stelle kommt dann Eure Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, sie wird die Ansprüche prüfen und berechtigte Ansprüche befriedigen. Übrigens sind "grob fahrlässig" verursachte Schäden in der Haftpflichtversicherung nicht ausgeschlossen, lediglich "Vorsatz" ist außen vor. Und von Vorsatz kann ja hier keine Rede sein.

Du brauchst Dir also keine Sorgen machen: Es wird alles geregelt.

Der Lieferant oder Monteur wird hier übrigens kaum haftpflichtig sein, er hat seinen Teil ordnungsgemäß erfüllt. Für den sicheren Betrieb der Waschmaschine ist vor Allem der Betreiber verantwortlich. Um künftig ähnlich gelagerte Schadenfälle auszuschließen, solltet Ihr durch einen Installateur prüfen lassen, welche Möglichkeiten für einen sicheren Festanschluss des Ablaufschlauches bestehen.

Also egal wie, aber du wirst es in keinem Fall tragen müssen MediaMarkt auch nicht Deine Haftpflichtversicherung wird das zahlen. Durch WasserDruck ja das schon mal passieren, dass ein Schlauch sich selbstständig macht. Also besteht auch keine Fahrlässigkeit. Keine angst.

heurekaforyou  19.01.2015, 17:20

Wer soll den Schaden deiner Meinung nach denn bezahlen? Alles kann ja mal passieren? Würdest du die Sache auch so locker sehen wenn sowas in der Wohnung über dir passiert und deine Decke nass wäre? Kann ja mal passieren, Oder?

LiLaLotti123  19.01.2015, 17:24
@heurekaforyou

Wer lesen kann ist klar im Vorteil^^

Lies meine Antwort nochmal durch, dann ist die frage beantwortet ;-)

heurekaforyou  19.01.2015, 17:30
@LiLaLotti123

Oh, sorry, du hast Recht und ich entschuldige mich !! Meine Dummheit!

LiLaLotti123  19.01.2015, 17:32
@heurekaforyou

Wieso Dummheit? Würde ich so nicht sagen. Jeder überliest mal was. Alles gut.