Wäre 9:00 zu früh um Hecken zu schneiden?
Wäre das problematisch wegen dem Lärm (u.a Nachbarn?)
11 Antworten
Natürlich nicht. Das ist ab 8:00 für Privatleute erlaubt. Für Firmen sogar ab 7:00. Zur Beachtung: In den meisten Bundesländern ist ein radikaler Hecken-Rückschnitt wegen Tierschutz im Sommer nicht erlaubt (aber Ausputzen).
In der "Geräte- und Mascinenlärmschutzverordnung" der Stadt oder Gemeinde und ggf. auch im Mietvertrag...
Hättest Du mal richtig in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gelesen, wüsstest Du, dass Heckenschneider von Privatpersonen und Firmen erst ab 9:00 Uhr und nicht zwischen 13:00 und 15:00 betrieben werden dürfen.
Hättest du mal vor deinem Post nachgedacht, so wüsstest du (evtl.), daß das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann: Bei uns gilt jedenfalls ab 8 Uhr...
Nein, das ist nicht unterschiedlich. Die Verordnung ist eine bundesweite Verordnung. Die Länder oder Kommunen können das noch verschärfen, aber keinesfalls weniger einschneidende Regelungen treffen.
Die intelligentere Frage wäre, ob es sich um eine laute Benzin-Heckenschere (ohne 🌸) oder um eine Elektro-Heckenschere handelt, die sogar schon um 7 Uhr morgens betrieben werden darf.
DA hast Du natürlich vollkommen Recht. Dann stellt sich die Frage nach dem Lärmschutz natürlich nicht - zurecht.
Zumindest DA verstehen wir uns...😉
"In der "Geräte- und Mascinenlärmschutzverordnung" der Stadt oder Gemeinde und ggf. auch im Mietvertrag..."
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist Bundesrecht.
"Sie löste bisherige „Rasenmäherverordnungen“ der Länder sowie kommunale Ruhezeitregelungen ab."
https://de.wikipedia.org/wiki/Ger%C3%A4te-\_und\_Maschinenl%C3%A4rmschutzverordnung
Sie gilt außerdem nur in Wohngebieten usw. - nicht aber in Dorfgebieten im Sinne der BauNVO.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv\_32/\_\_7.html
Sie kann hier also zutreffen, muß aber nicht.
is ne elektrisch betriebe maschine. (akku)
Nein.
Bei uns wird schon 8 Uhr damit angefangen - auch Rasenmähen und das geht dann den ganzen Vormittag.
Nein, denn 9:00 Uhr ist eine normale Arbeitszeit und ist somit kein Problem.
Nein, ab 6 Uhr in der Früh ist es erlaubt
Schön das Du dir Gedanken darüber machst.
Ne ist nicht zu früh.
Wo steht das geschrieben?