Während eines FSJ Kleingewerbe führen?

2 Antworten

Du hast in Deutschland da keine Pflichten dich Exklusiv einem AG "zu verkaufen".
Sprich du darfst neben dem FSJ eine weitere Tätigkeit nachgehen, auch innerhalb deines eigenen (Klein)-Gewerbe. Es gibt nur folgende Sachen, die Du berücksichtigen solltest:

-Deine vertraglich vereinbarte Leistung (insbesondere die Arbeitszeit) darf nicht drunter leiden.

-Der Arbeitsschutz gilt zu wahren. In Deutschland sieht das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Maximalarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag vor. Da auch der Samstag als Werktag gilt, beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche daher 48 Stunden.  (Es wird dich keiner Umbringen, wenn Du auf mehr kommst, solange deine hauptberufliche Leistung nicht drunter leidet)

-Es kann ein Konkurrenzverbot existieren (Bei einem FSJ würde ich das aber ausschliessen), was dir verbietet gegenüber deinem AG in Konkurrenz zu stehen (Hier hättest du dann ein Interessenkonflikt)

Ansonsten, nehm 20-25€ in die Hand, druck dir die Anmeldung zum Gewebe aus (1 Seite DIN-A4) und investier die 15min beim Rathaus oder Gemeindeverwaltung.

Viel Spass und Erfolg ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  30.04.2020, 14:39
beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche daher 48 Stunden

Bei einem Kleingewerbe spielen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes keine Rolle.

Das heißt: Neben der eigentlichen Arbeit darf im Nebengewerbe so viel gearbeitet werden, wie der Betreffende will - sofern die Hauptbeschäftigung nicht darunter leidet.

Familiengerd  30.04.2020, 14:53
@joshuamueller99

Und was soll Dein "Jein..." konkret heißen??

joshuamueller99  30.04.2020, 15:01
@Familiengerd

Der Arbeitgeber (was ja in dem Fall vorliegt), ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Ruhezeiten eigehalten werden. "Weigere" ich mich als Arbeitnehmer dem, in dem ich durch Aufnahme meiner nebenberuflichen Tätigkeit die durschnitllichen 48 Stunden überstrapaziere, und es dadurch zu gesundheitlichen Problemen kommt, gibt es Probleme... In dem Fall: Für den Arbeitgeber.

Familiengerd  30.04.2020, 17:09
@joshuamueller99
nebenberuflichen Tätigkeit

Hier ist aber nicht von einer (abhängigen) nebenberuflichen Tätigkeit die Rede, sondern von einem (selbstständigen) Klein-/Nebengewerbe!

Und noch einmal:

Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ArbZG sind auf Nebengewerbetätigkeiten nicht anzuwenden.

Das hat auch den Arbeitgeber nicht zu interessieren, so lange der Hauptjob nicht beeinträchtigt wird.

Insofern kann der Arbeitnehmer in seinem Nebengewerbe so lange und so viel arbeiten, wie er will - genau so, wie er so lange nachts am PC spielen kann oder Nächte durchfeiern kann, wie er will.

Anders ist es bei einer abhängigen Nebenbeschäftigung: hier sind selbstverständlich die Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.

Geochelone  30.04.2020, 17:52
@Familiengerd

Gemäß § 1 ArbZG gilt dieses nur für Arbeitnehmer. Ein Gewerbetreibender ist aber kein Arbeitnehmer. Daher sind deine Erklärungen zur Arbeitszeit unpassend.

Die Gewerbeordnung kennt übrigens auch kein Kleingewerbe oder Nebengewerbe. Also kann man so etwas auch nicht anmelden...

Familiengerd  30.04.2020, 18:05
@Geochelone
Daher sind deine Erklärungen zur Arbeitszeit unpassend.

Das musst Du MIR nicht erklären!

Mich kannst Du damit wohl kaum meinen, da ich bezüglich des Arbeitszeitgesetzes ArbZG genau das gesagt habe!!

Du musst Dich mit Deinem richtigen Hinweis schon an joshuamueller99 wenden!

Nur so nebenbei:

Die Gewerbeordnung kennt übrigens auch kein Kleingewerbe oder Nebengewerbe. Also kann man so etwas auch nicht anmelden...

Wie man die selbstständige Nebenbeschäftigung in diesem Fall nennt, ist in diesem Zusammenhang und für die Klärung hier wohl ziemlich gleichgültig

Ja kannst du. Ich weiß aber nicht, ob du im FSJ noch in der Familienversicherung bist. Wenn ja, dann musst du die Enkommensgrenze von 455,- €/mtl. beachten, sonst fliegtst du da raus.