Wohngeldanspruch trotz Kleingewerbe?

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Hallo Denzo, erst mal vorneweg, es gibt kein Kleingewerbe, Nebengewerbe oder Großgewerbe. Ess gibt nur Gewerbe. Was Du meinst ist die Kleinunternehmerregelung die Du beim Finanzamt beantragen musst. Das erspart den Mwst. Ausweis bringt jedoch auch eine Umsatzgrenze mit sich. Bezüglich Deiner Frage möchte ich sagen das es unabhängig ist welche Einkunftsart Du erzielst. Ob Halbweisenrente, Alg1, 400€ Job, Azubi oder was auch immer. Alle Einkünfte werden ermittelt und auf dem Wohngeldantrag eingetragen. Das Amt entscheidet dann nach Aktenlage ob du eine Berechtigung hast oder nicht. Am Anfang hilft dir erst einmal folgeder Link:

http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec(wgrstart)

Liebe Grüße, Peter

Nein, weil dein Einkommen nicht einmal reicht, um deine Miete zu bezahlen. In der Wohngeldbehörde musst du aber nachweisen können, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Kannst du dieses so genannte Mindesteinkommen nicht nachweisen, wird der Wohngeldantrag abgelehnt. Du solltest daher aufstockend ALG 2 im Jobcenter beantragen. Viel Glück mit deinem Gewerbe

Mit Einkommensnachweis (ich nehme mal an, Steuererklärung) zum Amt gehen und den Antrag stellen.