Mobiler Friseur - Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

5 Antworten

Ein Kassenbuch müssen nur buchführungspflichtige Unternehmen führen. Als Einnahmen-Überschuss-Rechner muß sie ihre Bareinnahmen zwar auch vollständig belegen, allerdings reicht das Führen z. B. einer Exceldatei dafür aus. An ein Kassenbuch wären zusätzlich einige Anforderungen geknüpft.

Die km muß sie durch ein Fahrtenbuch/Aufstellung ihrer Fahrten nachweisen; diese werden dann am Jahresende in die EÜR-Formular aufgenommen.

Man sollte, um einen permanenten Überblick zu haben monatlich alle Einnahmen und Ausgaben auflisten; das wäre schon sinnvoll...

  1. Muss sie trotzdem noch ein Kassenbuch führen?

Falls sie Gewerbetreibender i. S. d. § 1 Abs. 2 1. Halbs. HGB ist und die Escape-Klausel des § 1 Abs. 2 2. Halbs. HGB nicht greift, dann ja. Aber auch nur dann, wenn sie 'ne Kasse hat. Sonst nicht.

  1. Muss sie die Fahrten einzeln eintragen oder ein Fahrtenbuch über den Monat führen

Kommt drauf an. Womit fährt sie denn? Mit einem Fahrzeug in ihrem Betriebsvermögen oder mit einem privaten?

dann in der EÜR einmal den Gesamtbetrag (Gesamt-km x 0,30 Euro) am Ende des Monats eintragen?

Das sowieso nicht. Die EÜR wird nämlich nicht monatsweise aufgestellt, sondern einmal jährlich - als Anlage zur Einkommensteuererklärung.

http://www.selbststaendig.de/buchf%C3%BChrung

Also ich bin seit 2008 als Freiberufler unterwegs. Ich muss und führe kein Kassenbuch. Aber da ich nach jedem Jahr meinen Umsatz ermitteln muss, lege ich die entsprechenden Unterlagen für Einnahmen und Ausgaben trotzdem nachvollziehbar ab. Ich bin das ganze Jahr in Deutschland unterwegs und rechne natürlich die Aufwendungen dafür als Ausgaben ab. Wobei ich hier das immer so ablegen, dass ich auch nachvollziehen kann bei welchen Einsatz das erfolgte. Bei Bahnreisen einfach und beim Einsatz des PKW rechne ich immer die genauen Kosten ab für diesen Einsatz und nicht die Kilometerpauschale (da der Betrag höher ist).

Ein Kassenbuch muss sie als Gewerbetreibende immer führen. Sie muss die betrieblichen und privaten Gelder klar erkennbar auseinander halten. Für ihre Fahrtkosten kann sie auch die tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn sie mehr ausmachen, als die km-Pauschale.

Aber auch dafür müssen die privaten km nachvollziehbar abgegrenzt werden. Das ist nur mit einem Fahrtenbuch möglich.

Moin, wenn sie eine Kasse hat - also Bargeld einlegt und davon Quittungen bezahlt oder die Einnahmen aus dem mobilen Gewerbe in eine Kasse legt und dann daraus anderes bezahlt und die Überschüsse zur Bank bringt - dann ja. Ich finde, das macht bei Ihr auf jeden Fall Sinn, damit sie die Übersicht über ihr Tagesgeschäft behält. Wenn sie die Kasse jeden Abend anhand ihrer Quittungen führt und die Überschüsse zur Bank bringt, macht das bei jeder Prüfung einen geordneten Eindruck. Die Kasse läuft dann neben der EÜR, dort werden ja am Jahresende die Einnahmen und die Ausgaben eingetragen und dann der Gewinn ermittelt. Da kommen wir dann auch zur nächsten Frage: Wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Ist das Auto privat muss jede gewerbliche Fahrt aufgeschrieben werden und die Kilometer am Jahresende in der EÜR abgerechenet werden. Macht also beides Arbeit, denn die angegebenen Kilometer sollten mit den Aufträgen und Quittungen übereinstimmen (aber das wisst ihr ja sicher).