Vormieter Stromschulden, ich keinen Strom?

9 Antworten

du kannst dich auch an anderen stromanbieter weden sollte man aber vorher erstmal telefonisch klären bevor man das online bucht.

ansonsten zum lokalen anbieter gehen und neu anmelden (nicht basis tarif der ist teuer) und ein paar wochen später dann online welchseln zu einem günstigen anbieter.

Ein günstiger Tarif hat meiner Erfahrung nach immer zeitliche Bindung. Daher würde ich in den Basistarif - den ich jederzeit kündigen kann  - und dann online so schnell wie möglich einen günstigen Anbieter suchen .

Zu jeder Wohnungsübergabe gehört ein Übergabeprotokoll. Darin steht der Grund (Neuvermietung), das Datum der Übergabe / des Einzugs und der Zählerstand. Das ist die Basis für Deinen Neuvertrag mit dem Stromanbieter.

Der Zählerstand ist auch der zum Auszug des Vormieters, der dem Stromanbieter mitgeteilt wird. Der Stromanbieter muss seine Außenstände beim Vormieter einklagen. Damit hast Du gar nichts zu tun.

Sollte die Wohnung zwischenzeitlich leer gestanden haben, dann hat der Vermieter für die Stromkosten aufzukommen, die ggfs in der Zwischenzeit angefallen sind (etwa für Handwerker / Reparaturen etc.).

Du machst ganz einfach Deine Einzugsmeldung, von da an wirst Du veranschlagt. Was der Vormieter einer Wohnung verbraucht, bezahlt oder nicht bezahlt hat, ist irrelevant.

Und natürlich hast Du ein Recht auf Stromlieferung vom ersten Tag Deines Vertrages an.

Was der Vormieter einer Wohnung verbraucht, bezahlt oder nicht bezahlt hat, ist irrelevant.

Was den Verbrauch angeht, stimmt das nur bedingt. Das kann durchaus relevant sein, um die Abschlagshöhe zu ermitteln. Beispielsweise bei Betrieb von Warmwasser-Boilern etc.

Aber der Rest ist richtig: Alles, was sich auf die Stromschuld bezieht und den Grund der Stromabschaltung ist egal und hat den neuen Mieter nicht zu interessieren. Der Strom muss angeschaltet werden, und das übrigens kostenlos. Auch die Gebühren für die Wiederaufnahme sind nichts, was der Nachmieter zu zahlen hat.

@mepeisen

Abschlagshöhen richten sich i. A. nach gängigen Durchschnittswerten und nach der Anzahl der Personen, die in eine Wohnung einziehen. Dann kann man nochmal anpassen: Der Rentner, der den ganzen Tag zu Hause ist, sollte sich höher veranschlagen lassen als der Durchschnitt; der Außendienstler, der bestenfalls ein verlängertes Wochenende zu Hause ist, ehr niedriger.

Was der Vorgänger gemacht hat, hat mich noch nie interessiert. Ich kenne seine Lebensgewohnheiten im Normalfall nicht.

Sollte die Wohnung zwischenzeitlich leer gestanden haben, dann hat der
Vermieter für die Stromkosten aufzukommen, die ggfs in der Zwischenzeit
angefallen sind (etwa für Handwerker / Reparaturen etc.).

Da würde ich mir bei einem gesperrten Zähler Sorgen machen! Bei einem gesperrten Zähler ist keine Entnahme möglich!

Mit den Altlasten des Vormieters hast Du nichts zu schaffen.

Kann ich jetzt einfach bei den Stadtwerken anrufen und müssen die mir dann wieder Strom liefern?

Du musst Dir einen Stromanbieter suchen und einen Neuvertrag abschließen; das muss aber nicht die Stadtwerke sein.

Gehe auf ein Vergleichsportal wie verifox und suche Dir einen Anbieter aus.

LG

johnnymcmuff

Bei einem reiem Online-Anbieter oder einem Stromanbieter der sehr weit weg sitzt, wird es schwierig. Der macht den Stromvertrag, aber ob dann zeitnah Strom fließt, ist fraglich.

Am Besten den Grundversorger wählen, der muss einen nämlich mit Strom versorgen, wenn man anhand Mietvertrag nachweisen kann, dass man nichts mit dem Stromschuldner zu tun hat! Da kannst Du dann mit einer FReischaltung von 1-3 Tage rechnen.

@EinGast99

Bei einem reiem Online-Anbieter oder einem Stromanbieter der sehr weit weg sitzt, wird es schwierig. Der macht den Stromvertrag, aber ob dann zeitnah Strom fließt, ist fraglich.

Das kann man alles vorher abklären und ohne Strom ist man nicht weil dann die Grundversorgung greift.

Wenn der Versorger also nicht rechtzeitig liefert macht er sich Schadenersatzpflichtig.

Oder man macht es wie Du es schreibst für das 1. Jahr, legt einen Mietvertrag vor und dann geht das wirklich sehr schnell.

@johnnymcmuff

Richtig die Grundversorgung greift beim Grundversorger .... und doch ist man ohne Strom immerhin ist der Zähler gesperrt.

Und ohne Anmeldung und Nachweis öffnet kein Netzbetreiber einfach so den Zähler wieder.

Im Übrigen liefert nicht der Versorger, sondern der Netzbetreiber, der Versorger rechnet nur ggü. dem Kunden ab! Und ohne Kenntnis eines Mieterwechsels bzw. besser gesagt Auszug des Schuldners und Übergabe der Wohnung wird kein Zähler geöffnet. Oft kümmern sich Vermieter um dieses Problem auch nicht. Und dann hat man als neuer Mieter die Probleme. Und wen wil man dann verklagen. Der Anbieter kann nichts dafür, wenn er bis zur Meldung nichts vom Auszug des Schuldners wusste.

@EinGast99

Mein Gott, man kann sich aber mit unnötigen Kommentaren ranhalten. @I@

Situation ist genug beschrieben und was man wann machen kann auch.

Manche Leute merken es nicht, wann es reicht.

Auch wenn Du Strom als Themengebiet hast, Du bist nicht allwissend, so wie ich nicht allwissend bin im Mietrecht.

Over and out, nehme es bitte zur Kenntnis und spare Dir weitere Kommentare für andere User.

Jeglichen weiteren Kommentar werde ich weder lesen noch kommentieren; es reicht.

Den örtlichen Stromanbieter anrufen die Situation erklären .Eigentlich sollte es da keine Probleme geben .

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, sollte das
eigentlich  der Vermieter schon längst gemacht haben.......

Seit wann ist der Strom Vermieterangelegenheit???

@Colombo1999

Nun wenn der Mieter keinen Strom bekommt muss sich der Vermieter kümmern, da ohne Strom wohl kein wohnen möglich sein wird . 

Außerdem, wer wird den Strom zahlen wenn die Wohnung nicht vermietet ist ? Könnte sogar sein das der Vermieter Strom zahlt und ihn über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellt (so wie bei dem Allgemein-strom des Hauses z.B. für Hausflur und Waschküche ) unüblich, jedoch möglich.

@Colombo1999

Die Sperrung des Zählers ist bei Leerstand sehr wohl das Problem des Vermieters. Und auch, wenn die Wohnung ohne Leertsand gleich neu vermietet wurde, ist die Sperrung das Problem des Vermieters und nicht das neuen Mieters. Theoretisch könnte der Fragesteller auf die Klärung des Problems durch den Vermieter bestehen!

Und zur Info, der Vermieter hat den Netznutzungsvertrag und nicht der Mieter. Dieser hat lediglich den Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber und den Stromliefervertrab mit dem Stromanbieter.

Sozusagen ist das immer Vermieter Problem, wenn es Probleme mit dem Zähler oder der Anlage gibt!

@EinGast99

Richtig - alle Probleme des Mieters (die die Wohnung betreffen) sind erfahrungsgemäß per se Probleme des Vermieters  - leider 

@Huflattich

Nicht leider ... Eigentum verpflichtet ... dafür wird Miete kassiert. Oder warum soll ich als Mieter Instandsetzungen oder Wertverbesserungen bezahlen, wenn ich Miete zahle?

Anlage gehört EGT = dafür Verantwortlich
Zähler gehört Netzbetreiber = dafür Verantwortlich

Stromentnahme = Nutzer verantwortlich

Einfach und logisch

@EinGast99



Oder warum soll ich als Mieter Instandsetzungen oder Wertverbesserungen bezahlen, wenn ich Miete zahle?


Vielleicht weil der Mieter im Eigeninteresse die Sachen in Ordnung halten, und das was er verbraucht hat auch bezahlen sollte ?

Es handelt sich bei der monatl. Mietzahlung lediglich um den sogenannten Mietzins  - Zinsen des Kapitals, was die Immobilie einmal gekostet hat meist noch hoch belastet da kaum einer das Geld dafür so locker in der Tasche hat ...... Der Mieter hat es so gesehen  relativ einfach.....

Dass der Vermieter die Dinge in Ordnung bringen muss die andere ihm zerstört, oder versaubeutelt haben (Abstellen des Stroms zB.) finde ich schon "leider". 

Aber die Einstellung kennt man ja nur zur genüge: Dafür zahle ich ja Miete.da darf ich auch in meinen gemieteten Räumen machen was ich will - selbst daneben benehmen?" .....


@Huflattich

So war es nicht gemein, wenn ich was kaputt mache, zahle ich das! Das gleich gitlt bei mir, im übrigen auch für Kleinreparaturen oder Sachen die ich nicht machen müsste, aber mache weil ich es kann. Aber bei natürlicher Abnutzung zahle ich nicht! Das ist nunmal der Sinn der Sache.

Und Zins des Kapitals .... gern, wenn ich dann jährlich den Zins senken darf. Immerhin ist nach 10 Jahren die Wohnung nicht mehr soviel Wert wie beim Einzug .... Fussboden abgenutzt und abgeschrieben, ...

da kaum einer das Geld dafür so locker in der Tasche hat ...
Der Mieter hat es so gesehen  relativ einfach.....

Wer es sich nicht leisten kann, sollte sowas nicht machen ... kann nur nach hinten los gehen. Und die meisten Mieter können sich eben nicht mal eben ein Haus leisten .... aber die armen Vermieter sind ja sooooo arm!

@EinGast99

Aber bei natürlicher Abnutzung zahle ich nicht! Das ist nunmal der Sinn der Sache. 

Ist das Abstellen des Stroms etwa Abnutzung ? Wer nutzt denn in Zukunft den Strom  - und wer hat ihn nicht bezahlt das er abgestellt wurde ? Der Vermieter ? 

richtig. die einzige Hürde ist, dass du nachweisen musst, dass du mit dem vormieter nichts am Hut hast. d.h. den stadtwerken deinen mietvertrag einreichen. ist das erledigt, dann wird in der regel der strom relativ kurzfristig wieder eingeschaltet. rechne mal mit zwei, maximal drei werktagen.

lg, Anna