Stromverbrauch vor Mietsbeginn jedoch nach Schlüsselübergabe - zahle ich?

5 Antworten

Hi,

HILFE! so viele gut gemeine Antworten. Doch mehr oder weniger korrekt sind nur wenige.

Kurz gesagt: Rechtlich ist es so, das ab Datum Schlüsselübergabe ein Stromvertrag beendet bzw beginnen soll. 

Hast Du also den Schlüssel schon in der Hand, kannst nur Du den Strom verbrauchen und musst Ihn auch bezahlen. - Punkt. :-)

Die Anmeldung erfolgt i.d.R durch den neuen Mieter mit Bekanntgabe des Beginn/ Einzugszählerstandes bei dem EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen) seiner Wahl. - Bei Dir wohl Yello

Der Vormieter hat idealerweise seinen Stromvertrag zum Datum seines Auszuges (Schlüsselübergabe!) bei seinem EVU und Nennung des Auszugs-Zählerstandes abgemeldet. 

Die Zeit während des Leerstandes geht auf die Kappe des Vermieters/Eigentümers.

Grundgebühren werden taggenau abgerechnet. - Findest Du so in jeder Stromrechnung.

Sollte der Vormieter seinen Stromvertrag aber erst mit Verspätung also zum 29.02. abgemeldet haben, weil bis dahin der Mietvertrag läuft, hat er Dir Geld geschenkt, da er die Grundgebühren für den ganzen Monat zahlt. Den Strom aber zahlst Du, immer noch ab Zählerstand Einzug (Schlüsselübergabe!).

Wenn Du es ganz korrekt machen möchtest, meldet Du den Deinen Strom ab Datum Schlüsselübergabe unter Nennung deines Zählerstandes an. Der EVU des Vormieters erhält zu dem von Dir genannten Datum eine Zwangsabmeldung vom Netz mitgeteilt, und der Vormieter zahlt auch nur bis zu dem Datum. 

Meistens "bedankt" man sich und meldet seinen Strom dann zum 01. mit dem bekannten Zählerstand aus dem Übergabeprotokoll an.

Dein neuer Lieferant wird pünktlich liefern, da ein Einzug auch bis zu 5 Wochen rückwirkend gemeldet werden kann.

Deinen jetzigen Stromvertrag musst Du selbst kündigen! Allgemeine Frist ist hier 14 Tage. Solltest Du zu spät kündigen, kann, je nach Vertrag, Dein jetziger EVU noch die (anteilige) Grundgebühren verlangen.

Normalerweise läuft es so:

Wohnungsübergabe, Zählerstand notiert, Vermieter meldet neuen Strombezieher beim Grundversorger (z. B. Stadtwerke)

Du schließt einen neuen Vertrag ab, egal ob vor oder nach Wohnungsübernahme und teilst Deinem Lieferanten die Zählernummer und den Zählerstand mit.

Der neue Lieferant kündigt für Dich beim Grundversorger und beliefert Dich ab dem Zeitpunkt, wo das frühestens möglich ist. Das wird Dir Dein Lieferant noch mit teilen. Egal, ab wann Du einen Vertrag laufen hast, der Übergang auf den neuen Lieferanten findet frühestens zu dem Zeitpunkt statt, wo die Kündigung beim Grundversorger möglich ist.

Für diesen Zeitpunkt wird man dann auch nochmal den Zählerstand abfragen.

Angenommen, der Lieferbeginn klappt noch am 1.3., könntest Du als Zählerstand auch nur einen Wert nehmen, der nur wenige kw/h höher liegt, als beim Einzug. Niemand kontrolliert das nach. Somit hättest Du nur eine ganz geringe Menge beim Grundversorger zu zahlen + ein par Euro Grundgebühr.

An diesem Verfahren kannst Du nichts ändern. Das musst Du so hin nehmen.

EnergieAndi  16.02.2016, 12:01

Das der Vermieter einen neuen Mieter zwingend beim Grundversorger anmeldet, und man da selbst rauskündigen ist allgemein nicht üblich. Wird vom VM nach Rücksprache aber gerne übernommen. Er verhindert so, das er für einen Leerstand die Grundgebühren zahlen muss.

Wenn keiner in der Wohnung ist wird auch kein Strom verbraucht.Du meldest dich zum 01.03.16 beim neuen ANbieter mit den Zählerstand an und Zählernr.

dann ist alles paletti

Wo liegt das Problem? Ihr habt den Zähler abgelesen, den Verbrauch bis zu diesem Stand zahlt der Vormieter, den danach zahlst Du. Die Grundgebühren fallen bis zum 29.2. dem Vormieter zur Last.

Ob der "Wechsel" zu Yellow rechtzeitig funktioniert? Keine Ahnung, solltest Du die fragen.

TempNameWell 
Fragesteller
 14.02.2016, 15:42

Ob der Wechsel rechtzeitig funktioniert WAR NICHT DIE FRAGE. DIE FRAGE war, wer zahlt z.B. wenn ein Kühlschrank im Standby läuft! Der Vormieter, oder ich?! Und wo werde ich dann angemeldet, und wird ein privater Anbieter mich dann dementsprechend von dem anderen abmelden? Oder muss ich das selbst tun sonst zahle ich doppelt? Da liegt das Problem!

Mikkey  14.02.2016, 15:45
@TempNameWell

Schalt den Kühlschrank halt ab. Du hast die Wohnung übernommen, was veranlasst Dich zu der Annahme, jemand anderer würde für Dich den Strom zahlen?

TempNameWell 
Fragesteller
 14.02.2016, 15:50
@Mikkey

FOR GODS SAKE. MIr geht es um das Formale! Sollte ich Strom verbrauchen, WO zahle ich diesen, und bin ich dann an irgendetwas gebunden, denn mein eigentlich Vertrag läuft ab dem 01.03!

Mikkey  14.02.2016, 15:56
@TempNameWell

Dein Vertrag für diese Wohnung beginnt am 1.3. (natürlich). Der Verbrauch zwischen Übernahme und 29.2. wird Deinem Vertragszeitraum zugerechnet.

bwhoch2  14.02.2016, 17:51
@Mikkey

Für die Zeit bis zum Einzug berechnet normalerweise der Grundversorger zu einem etwas höheren Tarif, aber es wird wohl nur um ganz wenige Cent Differenz gehen.

chvoyage  15.02.2016, 16:07


Die Grundgebühren fallen bis zum 29.2. dem Vormieter zur Last.

Das ist falsch, denn wenn der Vormieter oder der Vermieter die Ummeldung vorher ausführt, zahlt er anteilig ab dem Kündigungsdatum. Entscheidend ist dabei die Zählergebühr und nicht der minimale Stromverbrauch. (schnell 15 €/M)

nun, in deine wohnung kann jetzt noch keiner rein. vielleicht mal der ein oder andere handwerker oder der vermieter um was nachzuschauen. in der zeit wird also niemald viel strom verbrauchen, wenn überhaupt.

außerdem wirst du denke ich mal die nächsten tage dort renoviren und machen ggf. auch schon mal das ein oder andere da unterstellen. dabei kann auch etwas strom und wasser drauf gehen. das ist aber so verdammt wenig, dass ich mir an deiner stelle da lieber um andere sachen sorgen machen würde wie

  • den klimawandel
  • das globale abfallproblem
  • die "islamisierung" durch den IS
  • eine drohende wirtschaftskriese

es gibt also genügend wichtigere dinge...

lg, Anna