Darf ich für eine Kollegin in einer Wohnung Strom anmelden?

4 Antworten

Ich habe schon einige male den Stromanbieter gewechselt und musste noch nie irgendwelche Nachweise erbringen. In Deutschland herrscht ja grundsätzlich auch Vertragsfreiheit- wobei ein Stromanbieter entsprechend auch in seinen Geschäftsbedingungen festlegen könnte, nur an gemeldete Bewohner zu liefern. Grundsätzlich geht es dem Stromanbieter aber ja nur ums Geschäft- schließt du einen Vertrag auf deinen Namen ab, bist du auch haftbar- da interessiert ja der tatsächliche Nutzer überhaupt nicht. Ich persönlich würde mich auf so etwas aber nicht einlassen- aus dem einfachen Grund, dass die Kollegin beim Stromanbieter auch einfach Ratenzahlung für die Schulden vereinbaren kann und dann auch wieder Strom bekommen sollte. Angenommen der Stromanbieter beschreitet den Klageweg und bekommt dann einen Schuldtitel + Mahn- und Gerichtsgebühren, wer garantiert dir dann, dass die neuen Stromkosten noch bezahlt werden.

LiselotteHerz  07.02.2017, 11:58

Aber Du hast ja jedesmal einen Vertrag unterschrieben oder zumindest bei online-Vertragswechsel dann auf Deinen Namen ausgestellt einen Vertrag bekommen, oder etwa nicht? Da werden die doch schon mal stutzig, wenn der Vertragspartner in der Frankfurter Straße wohnt und der Stromzähler in der Berliner Straße ist.

DerJoergi  07.02.2017, 12:50
@LiselotteHerz

na klar, musste aber noch nie nachweisen, dass ich dort auch tatsächlich wohne. Hab auch z.B. für meine Mutter (wenn auch in deren Namen) online einen Stromanbieterwechsel durchgeführt, wobei die ganze Korrespondenz nur online läuft. Dein Kommentar bringt mich allerdings zu der Überlegung, dass das Druckmittel des Stromabstellens wegfallen würde, wenn Nutzer und Vertragsnehmer nicht ein und dieselbe Person sind. Insofern ist es ggf. doch denkbar, dass die Stromanbieter in ihren Verträgen verlangen, dass der Vertragsnehmer an der Lieferadresse auch wohnt.

mepeisen  08.02.2017, 05:49
@DerJoergi

das Druckmittel des Stromabstellens wegfallen würde

Ohnehin dürfen bei Stromschulden die Belieferungen durch andere Anbieter nicht blockiert werden. Oder anders ausgedrückt: Es ist per se verboten, den Strom weiterhin abgestellt zu lassen, wenn sich ein anderer Anbieter bereit erklärt, der Schuldnerin eine Chance zu geben.

Ob dann jemand anderes den vertrag abschließt und damit haftet oder ob man am Ende doch einen Anbieter findet, ist unterm Strich egal.

DerJoergi  08.02.2017, 08:57
@mepeisen

das mit dem Druckmittel bezog sich auf den neuen Vertrag- wenn sich dort erneut Schulden ergeben würden.

Nein, das geht nicht, das muss sie schon selbst anmelden.

Nur mal angenommen, Du gibst an, das wäre Dein zweiter Wohnsitz, darfst Du dann auch noch die GEZ-Gebbühren für sie zahlen. Man muss einen Wohnsitz angeben, die müssen doch wissen, wo der Stromzähler sitzt.


Sie kann sich ja einen anderen Stromanbieter suchen.

Da wird ein richtiger Vertrag abgeschlossen, Du machst Dich ja geradezu strafbar, wenn Du hier falsche Angaben machst.

Lass das lieber


DerFrager1985 
Fragesteller
 07.02.2017, 10:34

Danke für die Antwort! Wieso ist es strafbar, wenn ich irgendwo Strom anmelde? Gibt es da ne Grundlage, die besagt das ich dort wo ich Strom anmelde,  gemeldet sein muss oder der Mieter bin? 

LiselotteHerz  07.02.2017, 11:18
@DerFrager1985

Du musst in dieser Wohnung doch beim Einwohnermeldeamt als Mieter eingetragen sein und der Stromanbieter muss doch eine korrekte Adresse haben, wo er die Stromabrechnungen hinschicken kann. Das passt doch dann schon nicht zusammen. Wenn Du das anmeldest, musst auch Du den Versorgungsvertrag unterschreiben. Rufe irgendeinen Stromversorger an und frag nach, ich sage mal, das geht nicht.

mepeisen  08.02.2017, 05:44

Nein, das geht nicht

Wieso? Es gibt grundsätzlich kein Verbot, einen Stromvertrag für eine Wohnung X abzuschließen. Es gibt nirgendwo einen gesetzlichen Zwang, diese Wohnung auch zu bewohnen.

Du machst Dich ja geradezu strafbar, wenn Du hier falsche Angaben machst.

Sorry, das nun deutlich zu sagen, aber wo hast du denn diesen frei erfundenen Quatsch her? Wer macht denn falsche Angaben? Niemand ist gezwungen, auch einen Wohnsitz dort zu haben, wo er Strom bezieht.

Oder wohnst du beispielsweise in einer Gartenlaube eines Gartemvereins, nur weil du dort einen Stromanschluss hast und einen Stromvertrag?

Rein rechtlich gesehen müßte es gehen!

Frag doch einfach mal beim Versorger nach?

Wenn Du unbedingt auf den Kosten sitzen bleiben willst............