Strom ohne Vorwarnung gesperrt wegen Vormieter. Selber nicht angemeldet.

8 Antworten

Ist diese Sperre ohne Vorwarnung von der EON rechtlich gesehen ok? Kann ich irgendetwas tun?

Ja, da die Meldung der Sperrung an den gemeldeten Nutzer ging. Wie sollte Dich der Netzbetreiber auch über die Sperrung informieren, wenn sie nicht wissen, dass Du der Nutzer bist.

Beim Jobcenter musste ich eine Menge Papierkrams erledigen und ich fragte nochmal, ob ich mich um sonst noch etwas kümmern müsste, aber schien alles in Ordnung.

War es für das Amt ja auch. Da die ANmeldung für Strom nicht mit Deinen Leistungen von Amt zu tun haben.

Generell würde ich mich an Deiner Stelle mit einer Kopie des Übergabeprotokolls beim Grundversorger anmelden. Dieser wird dann die Entsperrung in Auftrag geben. Ob Du due Kosten der ENtsperrung übernehmen musst, kann Dir auch nur der Netzbetreiber sagen.

Generell hättest Du mit dem Nachweis, dass Du der Nutzer bist, Dich anmelden können. Was Dein Vormieter gemacht hat, kann Dir nämlich egal sein.

die spere seitens eon ist rechtlich vollokommen in ordnung, da eon ja nicht riechen kann, dass die wohnung neu vermietet worden ist.

kleiner tipp: um eine möglichst schnelle entsperrung zu erreichen, per Fax oder persönlich eine kopie des mietvertrages einreichen...

lg, Anna

Nein, das ist ganz und gar nicht ok!

Der Strom darf nicht mehr gesperrt werden. Grundsätzlich nicht! Auch nicht mit "Ankündigung"! Das ist eine Methode aus dem letzten Jahrtausend.

Wenn der Energieversorger Forderungen hat, muss er die eintreiben (zur Not einklagen). Aber auf den Strom hast Du Anspruch. Egal wie "dumm" sich der Energieversorger beim "Eintreiben" anstellt. Im Zweifelsfall ist der Grundversorger zuständig, also der Netzbetreiber.

Cawyple 
Fragesteller
 15.09.2014, 14:23

Ich habe ja nie eine Rechung oder ähnliches bekommen. Sonst hätte ich sofort reagiert.

NoHumanBeing  15.09.2014, 14:27
@Cawyple

Ja ich kenne das. War bei meiner ersten Wohnung auch so. Netzbetreiber hat sich einfach nicht gemeldet. Inzwischen wohne ich seit geraumer Zeit nicht mehr dort. Mein Nachmieter wollte Strom anmelden, aber den Netzbetreiber scheint das gar nicht zu kümmern. Bis heute ist kein Vertrag zustande gekommen.

In der Wohnung, in der ich jetzt wohne, habe ich den Strom problemlos anmelden können. Rechnungen kommen auch nicht, aber der Betrag wird eingezogen. Leider wird der Verbrauch "geschätzt", weshalb ich erst einmal reichlich in Vorleistung gehen muss. Ich habe sehr energiesparende Geräte, z. B. alle Lampen auf LED-Basis, und nutze die Küche, also Herd und Ofen, kaum, da ich meist in der Kantine esse. Da wird kaum Verbrauch zustande kommen. Da werde ich wohl ordentlich Geld zurück bekommen, wenn abgerechnet wird, aber erst einmal treiben sie's natürlich ein.

Also nein es ist nicht ok und ich hoffe, dass die Stadtwerke sich da schnell drum kümmern. In der Regel sind die deutlich "kundenfreundlicher", als private Energieversorger.

Cawyple 
Fragesteller
 15.09.2014, 14:32
@NoHumanBeing

Habe auch endlich eine Antwort erhalten. Die Frist meines Vormieters läuft morgen ab und denn erst können sie eine Wieder-Inbetriebnahme ausführen und mich anmelden. Komisch, wie das alles abläuft..

Danke dir! :)

wollyuno  15.09.2014, 17:28
@Cawyple

@nohumanbeing,da liegst falsch denn strom der nicht bezahlt wird wird noch immer gesperrt.die machen es ja mit ankündigung und nicht nur einmal.nur in dem fall wenn der zähler auf einen anderen läuft hat er es selbst versäumt sich anzumelden

EinGast99  15.09.2014, 19:13
@NoHumanBeing

@NoHumanBeing

Du hast da irgendetwas falsch verstanden. Als Nutzer bist Du verpflichtet, dem Grundversorger anzuzeigen, dass Du Strom entnimmst. Ergo, musst Du Dich anmelden.

Meldest Du Dich nicht an und es gibt eine unerklärliche Abnahme, wird auch schonmal schnell der Zähler ausgebaut.

Außerdem darf der Stromlieferant rechtlich sogar den Zähler sperren lassen, wenn bestimmte Forderungen zusammenkommen.

NoHumanBeing  15.09.2014, 23:33
@EinGast99

Hatte mich ja gemeldet (telefonisch) und erwartet, dass Unterlagen kommen, aber der "Vorgang" verlief immer wieder im Sande. Es kam nie ein Vertrag zustande. Inzwischen beim Nachmieter das selbe Spiel.

Bei der neuen Wohnung lief das alles reibungslos und ich zahle inzwischen meine regelmäßigen Abschläge, auch wenn ich davon ausgehe, dass diese viel zu hoch angesetzt sind und ich nach der ersten Ablesung des Zählers eine Menge Geld zurück bekommen werde.

NoHumanBeing  15.09.2014, 23:35
@wollyuno

Erstmal muss der Energieversorger überhaupt etwas fordern. Solange es keine Forderung gibt, schulde ich erst einmal überhaupt nichts.

Wenn es eine Forderung gibt (also z. B. eine Rechnung eingegangen ist), schulde ich den genannten Betrag. Wenn ich diese Forderung nicht ausgleiche wird gemahnt und nach drei Mahnungen kann eingeklagt werden.

Vor dem Mahnverfahren wird sicher nichts gesperrt, das wäre unverhältnismäßig.

Nicht, dass ich's drauf ankommen lassen würde, aber ich kenne so einige Pappenheimer, die ganz genau wissen, dass Strom nicht so schnell abgestellt wird. ;-)

wollyuno  16.09.2014, 13:00
@NoHumanBeing

mit dem unterschied das er/sie keinen vertrag hat und die sperrung läuft auf den vormieter und sie hat den strom benutzt ohne was zu zahlen

NoHumanBeing  17.09.2014, 04:57
@wollyuno

Deswegen muss der Netzbetreiber in diesem Fall die Sperrung zügig aufheben.

Dass du den Zähler nicht auf deinen Namen anmelden konntest ist, wenn das stimmt nicht ok. Der örtliche Versorger hat bis zu einer Leistungsaufnahme von 10.000kWh im Jahr die Verpflichtung dich im s.g. Grundversorgungstarif zu versorgen. Der örtliche Versorger ist in den meisten Fällen auch der Netzbetreiber bzw. ein Subunternehmen. Habe selber bei einem EVU gearbeitet. Dort wurden die Zähler, wenn dies vorher angekündigt worden ist und eine gewisse Summe an Schulden zusammen gekommen ist, ein Sperrkassierer zu den Kunden geschickt. Diese Mitarbeiter hatten immer den Auftrag, wenn möglich das Geld sofort zu kassieren oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Parallel wurde geschaut, wo man was an Energie einsparen konnte. Als letzte Möglichkeit war dann immer die Sperrung. Bei der Sperrung werden entweder die Zählervorsicherungen entweder rausgedreht oder einfach nur der Schalter auf Aus geschaltet. Anschließend kam bei den Schraubsicherungen immer Sperrkappen drauf. Beide Sicherungstypen wurden grundsätzlich verplombt und anschließend fotografiert. Sollte sich der Kunde wieder an das Netz anklemmen wurde grundsätzliche Anzeige erstattet und der Zähler direkt ausgebaut. Kam glückerweise sehr sehr selten vor.

Zurück zum Thema. Sollte der Zähler noch vorhanden sein, würde ich einfach die Zählernummer, deinen Mietvertrag und eine Meldebescheinigung nehmen und zum örtlichen EVU gehen. Sollten die sich querstellen würde ich die auf die Tatsache verweisen, dass die dir eine Grundversorgung anbieten und erfüllen müssen. Sollte die Situation so verlaufen, dass die den Anschluss nicht entsperren wollen, so würde ich mit der Bundesnetzargentur drohen und die Drohung auch wenn durchziehen. Hört sich so simpel an, hat aber bei einem EVU große Wirkung, da solche Aufträge, zumindest bei uns, die gleiche Priorität wie eine Störung im Netz hatte.

Alternativ könntest du dich auch ganz einfach mit dem Zähler bei einem anderen Stromversorger anmelden. In dem Fall ist der Belieferer ein anderer und leitet nur die Energie durch das Netz. Spätestens dann kommt der Stein ins rollen, da der Anbieterden Netzbetreier Druck machen wird, wenn er die Akten vor sich hat.

Natürlich kann EON den Strom sperren. Die liefern Dir ja keinen Strom ohne Bezahlung. Hast Du eigentlich keine Eltern, die Dir gesagt haben, dass Du den Strom anmelden musst? Das ist überall so.

Cawyple 
Fragesteller
 15.09.2014, 14:24

Bin aus Ärger mit den Eltern ausgezogen. War eine Zeit lang kein Kontakt leider.

Allexandra0809  15.09.2014, 14:27
@Cawyple

Dann hättest Du Dich wohl selbst besser informieren müssen. Ich hab schon Wohnungen erlebt, da gab es gar keinen Strom, da diesen der Vermieter abgemeldet hatte. Der neue Mieter musste sich also zwangsläufig anmelden.

Dann wende Dich jetzt an die Stadtwerke, denn die müssen Dir den Strom liefern, den Du dann natürlich auch zahlen musst. Außerdem musst Du damit rechnen, dass auch EON noch eine Forderung an Dich hat, da Du ja wohl inzwischen diesen auch verbraucht hast.

NoHumanBeing  15.09.2014, 14:37
@Allexandra0809
Außerdem musst Du damit rechnen, dass auch EON noch eine Forderung an Dich hat, da Du ja wohl inzwischen diesen auch verbraucht hast.

Der Strom kommt immer aus einem gemeinsamen Netz, das der Grundversorger betreibt, egal bei welchem Energieversorger Du angemeldet bist. Er hat keinen "EON-Strom" verbraucht. ;-)

Es gab keinen Vertrag, somit kann EON auch nichts fordern (es sei denn EON ist der Grundversorger, aber ich denke das sind eher die Stadtwerke, wenn es solche gibt). Eventuell kann der Grundversorger etwas fordern.

EinGast99  15.09.2014, 19:10
@NoHumanBeing
Der Strom kommt immer aus einem gemeinsamen Netz, das der Grundversorger betreibt,

Seit 2009 sind sind Stromlieferanten und Netzbetreiber zwingend getrennt von einander geführte Firmen. Ergo: der Grundversorger ist NICHT der Netzbetreiber.