Vorladung bekommen, Anwalt einschalten oder einfach Ignorieren?

7 Antworten

Nun, aus rechtlicher Sicht musst du da weder hingehen, noch musst du, wenn du hingehst, irgendwas sagen. Ob das klug ist, steht auf einem anderen Blatt, denn dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter und diese wird aller Wahrscheinlichkeit nach Anklage erheben. Mit einer Weigerung wirst du das Problem wohl nicht lösen. 

Ich denke mal hier wird gegen dich wegen Geldwäsche ermittelt, da offensichtlich jemand dein Konto missbraucht hat. 

Deswegen wäre zu überlegen, alle Transaktionen auszudrucken und mit diesen Unterlagen zur Anhörung zu gehen. 

Ob du das selbst machen oder ob du einen Anwalt einschalten willst, bleibt letztlich dir überlassen. 

dergg221 
Fragesteller
 06.12.2015, 16:42

Die einzigen Transaktionen die ich ausgedruckt habe sind die, an welchem Tag & Zeitpunkt mir das vorgeworfen wird. Mich wundert es auch, dass dies jetzt erst gegen Ende des Jahres kommt. Ich will mich auch nicht unnötig in Fragen verwickeln lassen, hat der Anwalt nicht auch die möglichkeit diesen Fall für mich zu übernehmen und da mich zu Vertreten damit ich nichts falsches sage?

Interesierter  06.12.2015, 16:43
@dergg221

Sicher kann das ein Anwalt übernehmen. Dieser wird dafür aber Geld haben wollen. 

Vielleicht wäre es eine gute Idee, die Sache mit dem Anwalt vorher zu besprechen und gemeinsam hinzugehen. 

furbo  06.12.2015, 17:44
@Interesierter

Das wird der Anwalt nicht machen, da er kein Anwesenheitsrecht bei der polizeilichen Vernehmung hat.

An seiner Stelle würde ich, deinem Hinweis in deiner Antwort folgend, zur Vernehmung gehen und erstmal hören, was vorgeworfen wird. Dann kann man immer noch entscheiden was man macht. Sollte man die Angelegenheit mit wenigen Worten bereinigen können, würde ich es machen.

Thraalu  06.12.2015, 18:49

Der Anwalt hat ein recht bei der polizeilichen vernehmung dsbei zu sein.
Theoretisch darf sogar dein kleiner Bruder mitkommen wenn du das möchtest. Jeder darf sich eine bezugsperson mitnehmen deshalb weiß ich nicht woher du dir so etwas ziehst!

RKuchenbuch  06.12.2015, 20:18

Tut mir leid. Er hat wirklich kein Anwesenheitsrecht und auch nicht Dein Bruder zB. Das basiert lediglich auf einer Absprache mit dem Vernehmungsbeamten, der das aber meiner Erfahrung nach normalerweise zulassen wird. Lehnt er das ab, wird es keine Vernehmung geben, da wie richtig gesagt keiner zur polizeilichen Vernehmung muss.

Ein gute Übersicht gibt es hier:

http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/pstr_2003_85.htm

Eine Vorladung sollte man lieber nicht ignorieren.

Ignorieren sollte man sowas nicht.

Geh erst mal allein hin (oder mit wem, dem Du vertraust) und schildere das dort genau so wie hier. Die weiteren Schritten sollten sich dann ergeben.

HIngehen solltest Du auf jeden Fall und auch wenn Du das Geld nicht verwendet hast bzw. es zurückgebucht wurde (von Dir oder automatisch? Das ist hier auch wichtig), so hast du dennoch einen Spendenaufruf gemacht, unter der Prämisse, dass jene Fälle primär bearbeitet würden, was natürlich nicth okay von Dir war.

Ein Anwalt wäre ratsam, nicht nur um Dir Zeit und Neven (?) zu sparen, sondern um Dich anständig vertreten zu können, denn ganz schuldlos bist Du Deiner Schilderung nach ganz und gar nicht.

Wenn Du eine Vorladung ignorierst, wirst Du von der Polizei zu Hause abgeholt im Extremfall.

dergg221 
Fragesteller
 06.12.2015, 16:22

Das Geld wurde automatisch zurückgezogen, ob dies von meinem Service ist oder nicht weiss ich nicht und spielt für mich da keine Rolle, da man mir ja beweisen muss, dass ich mir wiederrechtlich Zugriff auf das Konto der Person gemacht habe und mir das Geld so zukommen lassen habe. Zu der Vorladung werde ich denke ich auch nicht erscheinen, jedoch gebe ich das schreiben + Belege von Paypal und deren Konfliktlösungen wo ganz klar gezeigt wird das ich keinerlei Schuld daran besitze an meinen Anwalt weiter, welcher mich dann vertreten kann.

Man müsste mal wissen, wie alt Du zum Tatzeitpunkt warst und um wieviel Geld es hier geht.

Dass Du von dem Geld nix verwendet und es wieder zurück gezahlt/überwiesen hast, ändert nichts daran, dass es ein Betrug gewesen sein kann. Denn der Betrug ist schon in dem Moment vollendet, wo Du das Geld erhalten hast. Und nicht erst dann, wenn Du das Geld auch ausgegeben hast.