Vorladung bei der Polizei wegen Urkundenfälschung

8 Antworten

vermutlich hast du an dem genannten tag etwas unterschrieben oder irgendwer hat etwas unterschrieben mit deinem namen - auf jeden fall zu polizei gehen und der vorladung folge leisten - alles andere würde die vielleicht harmlose sache erschweren.

Zu dem Datum wurde ein Verfahren eingeleitet. Eine Aussage musst du machen, brauchst dich aber nicht selbst belasten. Es gibt Beihilfen für deinen Rechtsbeistand. Nutze sie!

heinmueck  17.03.2009, 21:15

Nein, das stimmt nicht. Eine Aussage müsste ein Zeuge (vor Gericht) machen. Das Schreiben der Polizei richtet sich aber an den Fragesteller als Beschuldigten - der kann natürlich die Aussage ganz und gar verweigern.

skyseeker  17.03.2009, 21:56
@heinmueck

Stimmt, kann er machen. Die Aussage kann sich auf Name und Anschrift beschränken.

Die zentrale Frage sparen Sie aus: Haben Sie eine Urkundenfälschung begangen?

Wenn ja: Anwalt aufsuchen. Dort nicht nur den Fall vortragen sondern auch ggf. Prozesskostenhilfe beantragen. Mit dem Anwalt besprechen, ob und was man bei der Polizei aussagen sollte.

Wenn nein: Zur Polizei gehen und wahrheitsgemäß aussagen. Dann weitersehen.

moonrise1975 
Fragesteller
 17.03.2009, 22:57

Ich habe keine Strafttat begangen das war doch erst letzte woche daran müsste ich ich erinnern......

11.3.2009 ist das Datum der Straftat. http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung

Du könntest bis zu 5 Jahre Haft bekommen, ich würde mir den Anwalt nehmen

Hallo Moonrise was hat sich bei dir ergeben ? war der 19.03.2009 jetzt an dem die die straftat begangen hast ? oder an dem du angezeigt wurdest ? was ist im endeffekt passiert ?