Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei wegen Computerbetrug $263a

11 Antworten

Hallo,

Aussage verweigern und Anwalt einschalten. Dass es sich bei den epvp Forum und dessen "Blackmarket" um etwas handeln könnte, wo Dir (vor allem bei diesem seltsamen Wechselkurs) gefaktes online PSC verkauft wird, dürfte Dir wohl klar gewesen sein. Ist doch derselbe Mist überall, sei es crimenetwork, epvp oder wo auch immer. Irgendjemand faked online Paysafecards mit gestohlenen Kreditkartendaten oder per Fakeüberweisung und verkauft sie dann.

Wer sich auf solchen Boards rumtreibt und solche Angebote nicht kritisch beäugt, muss sich dann auch nicht wundern. Wenn man dann damit den eigenen Amazon Account auflädt und die Kreditkartenzahlung des PSC platzt, muss man halt mal damit rechnen, dass es Probleme geben kann.

Generell gilt bei Vorladungen auch wegen Betrugs: Aussage verweigern, nicht zur Polizei gehen, Anwalt beauftragen:

[...]

Du bist volljährig und wirst auch künftig nach Erwachsenenstrafrecht bestraft, also pass etwas auf. Warum Anwalt? Weil der das Ermittlungsverfahren vielleicht gegen Geldstrafe auf dem kurzen Dienstweg zur Einstellung bringen kann, ohne dass die Ermittlungsbehörden sich genötigt sehen, noch genauer zu schnüffeln, was so über Deine IP Adresse gelaufen ist und wo die anderen Zahlungen bzgl Deines Amazon Accounts herkommen. Die Geschichte vom Goldesel stimmt nicht, solltest Du doch besser wissen :-)

Liebe/r ,

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Okay...das ist erstmal nur eine Befragung. Da einfach mal hingehen und keine Aussage machen. Auch nicht, wenn der Polizeibeamte einen auf gut Kumpel macht.

Dann nimmst du dir gleich (also jetzt sofort) einen Anwalt, der sich mit Betrug und Hehlerei auskennt. Denn so wie es aussieht liegt da eben Hehlerei und Betrug vor.

Aus diesem Grund solltest du auch keine Aussage machen, da das was du da oben geschrieben hast ein Geständnis ist.

Du musst damit rechnen, dass es zu einer Anzeige kommt. Und ganz ehrlich, das sieht nicht gut für dich aus. Akteneinsicht erhält sowieso nur ein Anwalt. Also gleich einen suchen.

Danke, eine Bekannte von mir arbeitet auf dem Gericht. Diese meinte, ich soll erstmal hingehen und mir anhören, wegen was ich überhaupt beschuldigt werde.

Wenn es auf den oben geschilderten Sachverhalt zutrifft (wovon ich zu 80% ausgehe), soll ich umgehend zum Anwalt gehen.

Ist es aber doch wegen etwas anderem (wurde selber schonmal betrogen und abgezockt, vielleicht spielt derjenige mit meinen Daten), soll ich sagen, dass ich damit nix am Hut habe.

ist das so richtig?

Grundsätzlich solltest du dich hier anwaltlich beraten lassen. Wir sind Laien und mit Strafrecht nicht vertraut. Von deiner Schilderung folgend, sehe ich hier aber keinen Ansatzpunkt für ein strafbewährtes Verhalten. Du warst vielleicht naiv, aber Dummheit ist nicht strafbar.

Ich würde derzeit keine Angaben zur Sache machen und die Aussage verweigern bis du dich anwaltlich beraten hast lassen. Eventuell die Aussage im Beisein eines Anwalts machen.

Ähm doch....Dummheit ist auch strafbar. Schon alleine, dass er selber der Meinung war, dass da was faul sein könnte ist schon ein Hinweis zur Hehlerei. § 259 StGB.

@qugart

Ich würde hier nicht Hehlerei unterstellen. Ist dir das System der PSC bekannt? Du gehst an einen Laden z.B. Tankstelle, dort bekommst du gegen Zahlung Rubbelkarten mit dem Code. Dieser Code kann dann digital weitergegeben werden.

Alleine die Weitergabe impliziert keine Hehlerei, ist ja immer die Frage was dahintersteckt.

@Nepomuk79

ist ja immer die Frage was dahintersteckt.

Eben. Und wenn jemand wildfremdes solche Sachen für die Hälfte verscherbelt, sich danach nicht mehr meldet und offenbar freiwillig einen Verlust von 400 Euro hinnimmt, sollten doch alle Alarmglocken schrillen. Da hätte es sofort eine Anzeige durch den Fragesteller geben müssen. Es ist doch wohl klar dass diese Codes nicht auf Bäumen wachsen und irgendjemand um sein Geld gebracht wurde.

@Nepomuk79

Nö. Hehlerei ist nur die Bereicherung aufgrund rechtswidrig erworbenes fremdes Vermögen.

Und er hat die Codes ja nicht nur weitergegeben, sondern auch verwendet. Und das im Wissen, dass da was faul dran ist.

Du warst vielleicht naiv, aber Dummheit ist nicht strafbar.

Ich bitte dich. Auch Unwissenheit oder Naivität schützt vor Strafe nicht

@franneck1989

Dummheit schützt nicht vor Strafe, dass weis ich.

Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Haft? Strafgeld? Arbeitsstunden? Verlust des Ausbildungsplatzes?

Am besten wendest du dich an einen Rechtsanwalt.Zu so einem Termin mußt du nicht erscheinen.Wenn du freundlich bist,rufst du bei der Polzei an und sagst,daß du vor der Polizei keine Aussage machst und nur vor Richter und Statsanwalt.Niemand kann Dich zwingen eine Aussage bei der Polizei zu machen,selbst wenn die dich verhaften sollten auch nicht.Klar können Sie dir drohen dich dort zu behalten wenn du nichts sagst,doch späestens nach 24 Stunden müßen sie dich gehen lassen.Nur wenn die Polizei einen richterlichen Haftbefehl bekommt,zB.:Fluchtgefahr oder Verdunkelung kannst du in Untersuchungshaft kommen.Doch bevor ein Richter den Haftbefehl rausgibt muß schon wirklich etwas sehr schwerliegennes vorliegen.Also keine Angst.Kontaktiere unbedingt einen Rechtsanwalt,denn der kann Akteneinsicht verlangen und dir dann genau sagen was gegen dich vorliegt.An deiner Leichtgläubigkeit mußt du aber drann arbeiten.Warum verkauft jemand Paysafecards zum halben Preis?Von solchen Angeboten unbedingt die Finger lassen,auch wenn diese noch so verlockend sein können.Höchstwahrscheinlich hast du geklaute Paysavecards gekauft.Unwissentheit schützt nicht vor Strafe und du mußt wahrscheinlich alles zurückbezahlen,oder zurückgeben was du bekommen hast.Doch wenn du alles so erzählst und dich entschuldigst wird eventuell von Strafe abgesehen.Nochmals gesagt,nimm dir einen Anwalt.Wenn du nicht viel Geld hast,kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen,die dann deinen Anwalt bezahlt.Wünsche dir viel Glück und daß du glimflich aus dieser Geschichte rauskommst.Kopf hoch Chefbock

Also als erstes Mal, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fakt ist du hast die PSC Codes gekauft und umgetauscht und dafür Waren bestellt. Also hast du betrogen da du ja wusstest das du die nicht legal in einem Geschäft erworben hast. Ob du nun tatsächlich dafür bezahlt hast oder nicht ist dabei nicht relevant. Du müsstest zumindest beweisen können das du aus Naivität gehandelt hast und die Codes von jemandem bekommen hast. Dir hätte klar sein müssen das niemand einfach so etwas verschenkt, und spätestens da hättest du reagieren müssen. Einfach die Codes nicht eintauschen und nicht das Guthaben ausgeben. Man wird dir sicherlich eine Teilschuld zuschreiben für die du auch verurteilt werden kannst. Wenn du deine Aussage machst erzähle es so wie es sich abgespielt hat, die Wahrheit ist immer der bessere Weg. Viel mehr kannst du nicht machen.