Anzeige wegen Betrug Aussage bei Polizei oder Anwalt - was wird auf mich zu kommen?

8 Antworten

Erstens: Paketsendungen sind immer registriert mit Sendungsverfolgung und Versicherung. Wo hast du den Beleg für die Einlieferung des Paketes? Zweitens: Bei einer strafbaren Handlung kommt man nicht "aus dem Schneider", wenn man den entstandenen Schaden im Nachhinein begleicht. Und ob die überhaupt vorliegt, sollte geklärt werden, vom Gericht.


ich würde zur Polizei gehen mit dem Kontoauszug, dass du zurück gezahlt hast. Solange noch keine Staatsanwaltschaft dazu gezogen wurde ist es nicht so schlimm. Das verläuft sich dann im Sande.

Wichtig ist nur, dass die Polizei weiß, dass es erledigt ist! Dann wird der Fall zu den Akten gelegt.

Einen Anwalt solltest du nicht einachalten, weil der Käufer Recht bekommt. Da zahlst du nur noch den Anwalt dazu.

Ich bin mir sicher, dass deine Sendung angekommen ist, wenn es kein Handy war. Handys, Geld und Geldkarten kommen öfter mal weg beim Versand.

Solange noch keine Staatsanwaltschaft dazu gezogen wurde ist es nicht so schlimm

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft landet.

ich würde zur Polizei gehen mit dem Kontoauszug, dass du zurück gezahlt hast

Das ändert nichts am Tatbestand.

@jurafragen

Wir hatten auch schon so einen Fall, also spreche ich aus Erfahrung. Als der Verkäufer uns die Ware geschickt hatte und wir der Polizei Bescheid gegeben haben, das die Sendung endlich gekommen ist, wurde die Anzeige gelöscht! Also bitte - das ist hier der gleiche Fall.

Es hätte auch noch eine halbe Ewigkeit gedauert, bis die Staatsanwaltschaft dazu gezogen würde. Wir haben uns damals alles ganz genau erklären lassen, oder denken Sie, dass uns der Polizist belogen hätte?!

Bei einem Betrug muß der Staatsanwalt die Absicht nachweisen. Da Du das Geld zurück erstattet hast, dürfte ihm das schwer fallen. Insofern: Angabe zu den Personalien und dann die Aussage zum "Tathergang" verweigern. Zur Sicherheit solltest Du aber noch einen Anwalt (FA für Strafrecht) kontaktieren, falls die Polizei weiter ermittelt.  

"Tathergang, keine Absicht"??? HÄ??? Natürlich wird das vom Staatsanwalt als ABSICHT gesehen, übrigens nicht nur von diesem.

Und ganz besonders deshalb weil man ja ERST NACH Kenntnis der Tatsache, dass da im Hintergrund was läuft, das Geld "vorsichtshalber" zurücküberwiesen hat, wird das nicht fallen gelassen.

Und wenn Du mal meinen Beitrag liest, wirst Du wohl oder Übel feststellen müssen, dass Hr./Fr. Kleinanzeigen Verkäufer, ZIG andere Möglichkeiten in Anspruch hätte nehmen können um sich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen.

Das ist kein glatter Abzockversuch nach meiner Meinung in der Hoffnung, dass der Käufer, da nix weiter unternimmt...nur Dumm dass dieser was unternommen hat...!!

wenn du unversicherten Versand angeboten hast und der Käufer den in Anspruch genommen hat obwohl er auch den versicherten Versand nehmen hätte können ist er selbst schuld und somit hast du nichts zu befürchten

Ich sehe das ein wenig anders.
Du wusstest ja,dass dieser Verkauf noch nicht abgewickelt war, ebenso bin ich mir sicher, dass Dein Käufer für eine Beförderungsart bezahlt hat, ich gehe aus deinem "Erstaunen und Bemerken" heraus davon aus, dass DU wohl wusstest dass der Käufer für "versicherten Versand" bezahlt hat, behauptest aber jetzt Du hättest die Ware "unversichert" versendet...uuuups...das wäre schon mal Betrugsvorwurf Nr. 1! (absichtlicher Betrugsvorwurf....kann die Staatsanwaltschaft definitiv so sehen)

Weiter....Du hast erst nach Erhalt der Vorladung und er Kenntnissnahme einer Anzeige, das Geld zurücküberwiesen....komisch... Du hast doch behauptet, Du hättest keine Kenntnis von Adresse oder Daten des Käufers gehabt....das halte ich und sicher auch der Staatsanwalt für eine Lüge und somit Betrugsversuch Nr. 2!! Da Du das Geld für die Ware ja wohl mal überwiesen (nicht in Form von Briefmarken) bekommen hast, hast Du ja auch sowas wie Kontoauszüge, so ein Kontoauszug ist schon recht aufschlussreich, weißt DU?? Da kann man die Bankverbindung und den Namen es Käufers ersehen, man sieht in der Regel auch von WO überwiesen wurde...und wärest Du EHRLICH gewesen, hättest DU Dich hier schon schlau machen können, zur Adresse oder Telefonnummer des Käufers und es wäre Deine Pflicht gewesen, Dich mit ihm in Verbindung zu setzen!!

Außerdem...hier wird dann Nr. 3 daraus...hättest DU jederzeit E-Bay-Kleinanzeigen kontaktieren können. Du hättest Dich dort dazu äußern können, dass im Zeitraum der Deaktivierung Deines Kontos eine Transaktion stattgefunden hat, DU die Käuferdaten benötigst um Dich mit dem Käufer in Verbindung zu setzen wegen der erfolgten Transaktion....das hast Du auch nicht getan...somit kann Dir auch hier nochmals verstärkend "Absicht" unterstellt werden.

Es braucht schon einiges Fehlverhalten, bis E-Bay oder E-Bay-Kleinanzeigen ein Konto sperrt....ich denke ohne Dir irgendwelche Dinge unterstellen zu wollen, dass da schon einiges "schief" gelaufen ist, bevor man Dir Dein Konto dichtgemacht hat.....

Und in der Beweispflicht, dass es nicht so war, WIRST DU und NUR DU sein!!! Und nur weil Du das Geld zwischenzeitlich zurück überwiesen hast, wird das NICHT vom Tisch gekehrt soviel ist sicher.

Einfach für die Zukunft ehrlich sein!!