Vorladung als Zeuge bei der Polizei wegen Diebstahls?!?!

13 Antworten

Du bist als Zeuge verpflichtet, eine Aussage zu machen, wenn Du Dich nicht dabei selbst belasten könntest.

Wenn Du also gesehen hast, wie der Klassenkamerad die Flasche mitgenommen hat, ohne sie zu bezahlen, dann mußt Du sagen, es sei denn, Du warst an der Tat beteiligt (z.B. weil Ihr das zusammen gemacht habt und der Klassenkamerad nur der Dumme war, der sie dann in der Tasche hatte).

Solange Du bei der Wahrheit bleibst, kann Dir von seiten des Gesetzgebers gar nichts passieren, wenn Du nicht an der Tat beteiligt warst.

Wie es allerdings hinterher mit den Klassenkameraden aussieht, kann ich auch nicht sagen. Wenn Du aber von dort mit "Bestrafungen" rechnest, solltest Du das der Polizei auch anvertrauen.

immer mit der Ruhe

du bist als Zeuge geladen. Sage aus, was du gesehen hast und beantworte die Fragen wahrheitsgemäß. Dann kann dir nichts passieren.

Die Leute in grün (neuerdings auch in Blau) sind gar nicht so schlecht, wie manche einen immer glauben lassen wollen. Gerüchten zufolge stecken da auch nur Menschen in den Uniformen.

BaluDerTanzbaer  07.09.2011, 16:40

Definitiv ein Gerücht :D

kann mir als Zeuge was passieren ?

Wie soll man denn das verstehen? Solange du ein reines Gewissen hast, kann dir nichts passieren.

Und ist es Pflicht bei der Polizei zu erscheinen ?

Ja, ist es. Es sei denn du hast triftige Gründe für dein Nichterscheinen, wie ein Arztattest oder sowas in der Art.

Kevin06171 
Fragesteller
 07.09.2011, 16:59

Ja sorry, ist halt das erste mal das ich damit in Konflikt geraten bin deswegen weiß ich noch nicht so wirklich was auf mich zukommt. Danke für deine Antwort .

Du bist auch bei einer Vernehmung als Zeuge nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Erst, wenn Du eine Ladung vom Gericht (oder von der Staatsanwaltschaft) bekommst, müßtest Du hingehen. WENN Du hingehst, mußt Du aber die Wahrheit sagen, sonst machst Du Dich unter Umständen strafbar.

Angst mußt Du aber keine haben. Sofern sich nicht völlig neue Sachverhalte ergeben, geht die Polizei davon aus, daß Du an dem Diebstahl nicht beteiligt warst. Sonst müßtest Du zwingend als Beschuldigter vernommen werden.

Du musst die Wahrheit sagen und kannst schweigen, sofern du dich selber belasten würdest.

Du musst der Vorladung folgen oder rechtzeitig absagen, was in begründeten Fällen geht.

Erscheinst du nicht, könnte man dich abholen lassen ;-)

Sagst du falsch aus, drohen Geldstrafe bis Gefängnis.

Aber das wird dir alles auch der oder die Richter(in) sagen.

RaLauenburg  08.09.2011, 09:55

Es gibt keine Pflicht als Zeuge voir der Polizei zu erscheinen. Nur bei staatsanwaltlicher oder gerichtlicher Ladung löst das Nichterscheinen = Pflichtverletzung Sanktionen wie Ordnungsgeld, Ordnungshaft, polizeiliche Vorführung beim Zeugen oder beim Beschuldigten pol. Vorführung oder einen Haftbefehl nach § 230 StPO aus.

Cornyx  08.09.2011, 15:18
@RaLauenburg

Da oben steht "Vorladung als Zeuge".