Vorladung bei der polizei als zeuge, müssen die erziehungsberechtigten mit kommen?

3 Antworten

Die Eltern sind nur manchmal dann zwingend notwendig, wenn eine Zeugin gleichzeitig auch Tatopfer ist. Das ist bei euch ja nicht der Fall. Deshalb ist es zwar wünschenswert, wenn die Eltern mit dabei sind, es ist aber nicht zwingend erforderlich. Eure Aussage sind auch ohne Eltern genau so viel Wert.

Wenn es Dich interessiert, kannst Du ja mal die Vorschrift lesen, die dies regelt http://www.dvjj.de/sites/default/files/medien/imce/documente/downloads/PDV-382.pdf

Danke, endlich eine hilfreiche antwort!

Egal ob man 13 oder 30 ist. Am besten wäre es bei sowas immer eine Begleitung zu haben die einem beisteht und der man vertrauen kann. Darf ich fragen um was es geht?

Meine freundin wäre ja dann begleitung. Ein junge aus unserer klasse wurde mit einem messer bedroht, von drei jungs, die sein handy haben wollten, wir haben das beobachtet, und hilfe geholt. Ich bin 16 und sie 15, sie meint wir müssen mit unseren Müttern dahin. Der letzte Satz der Vorladung lautet "in Begleitung der oben genannten person(also mir) vorzusprechen bzw. Deren erScheinen zu veranlassen" Der Brief ist natürlich an meine Mutter adressiert.

@evaluna020
Deren erScheinen zu veranlassen

Das heisst das deine Mutter dafür Sorge zu tragen hat das du da auftauchst. Einer Vorladung der Polizei muss übrigens NIE Folge geleistet werden, das heisst du kannst auch da anrufen und sagen du erscheinst nicht. Erst wenn dich die Staatsanwaltschaft vorladen lässt MUSST du hin.

wenn man minderjähring ist müssen die eltern mit.