Entschuldigung vom Gericht (Zeuge )?

10 Antworten

1. Das liegt in der Entscheidung des Gerichts.

2. Nur, wenn Du eine schriftliche Aufforderung vom Gericht hast, dort zu erscheinen. Als Begleiter Deines Freundes heute (ohne Aufforderung, vor Gericht zu erscheinen), fehlst Du unentschuldigt in der Schule.

klar kannst du als zeuge vernommen werden und dann würdest du von der Geschäftsleitung eine Entschuldigung (aussage Bestätigung) bekommen.

wenn du nicht als zeuge aufgerufen wirst, bekommst du natürlich keine entschuldigung

Wenn Du nicht als Zeuge benannt und geladen wurdest, so bist Du kein Zeuge.

Ist die Verhandlung öffentlich, darfst Du als Gast im Zuhörer/Zuschauerraum sitzen und die Verhandlung verfolgen.

Als Zeuge würdest Du zu Beginn der Verhandlung bei Verlesung der Anklageschrift zugegensein, dann aufgefordert werden, den Raum zu verlassen, bis zum Zeugenaufruf. Nach Deiner Anhörung dürftest Du das Geschehen im Gerichtssaal verfolgen.

Nur als Zeuge gibts eine Entschuldigung. Nicht als Zuschauer.

Und offensichtlich bist Du kein Zeuge!

Nein, du wirst nicht als Zeuge vernommen.

Und nochmal nein, du bekommst auch keine"Entschuldigung" da du nicht geladen bist, (die Ladung wäre schon die Entschuldigung) sondern so hingehst.

Wenn du nicht als Zeuge geladen bist, bekommst du auch keine Entschuldigung vom Gericht.