Auf Anzeige verzichten?

2 Antworten

Hallo Jantano2014,

die Polizei hat Dich sicherlich nicht gefragt, ob Du eine Anzeige machen willst, sondern ob Du einen Strafantrag stellen willst.

Der Unterschiede ist der:

  • Die Anzeige, auch Strafanzeige genannt ist nichts weiter als die Kenntnismitteilung, dass Jemand eine strafbare Handlung begangen hat.

  • Ein Strafantrag ist bei den Gesetzen erforderlich, bei denen die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Aber auch hier muss man unterscheiden:

    • Es gibt Delikte, die nur verfolgt werden, wenn ein Strafantrag vorliegt

    • es gibt Delikte, die nur verfolgt werden, wenn ein Strafantrag vorliegt oder öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Ist es bei Dir ein Straftat des ersten Falles hat sich die Sache erledigt.

Ist es eine Straftat des zweiten Falles oder eine Straftat die auch ohne Strafantrag verfolgt wird, kann e sein, dass Du eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge in einem Strafverfahren von der Polizei bekommst.

Aber ganz wichtig. Du bist nicht verpflichtet der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Willst Du nicht aussagen, kannst Du dieses der Polizei mitteilen und sie wird Dich auch kein zweites mal vorladen.

Nur wenn die Vorladung vom Richter oder der Staatsanwaltschaft kommt, musst Du dieser Vorladung auch Folge leisten.

Aber ich denke, das wird in Deinem Fall nicht der Fall sein, wenn Dich die Polizei schon gefragt hat, ob Du überhaupt einen Strafantrag stellen willst.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja das sehe ich auch so

Trotzdem vielen dank für die erklärung.

Kommt auf das Delikt an. Es gibt Straftaten, da muss die Polizei ermitteln sobald sie Kenntnis davon erhält, auch wenn keine Anzeige vorliegt.

Die meinten zu mir da würde nich viel bei rum kommen wenn ich anzeige

Die könnten ihm einen platzverweis geben

daraufhin habe ich verzichtet

und die sind wieder weg

@Jantano2014

Klingt eindeutig. Das war es dann. Du wirst nichts mehr davon hören.