Polizeiliche Vorladung Fahrtkosten?

2 Antworten

Das Erscheinen zur polizeilichen Vernehmung ist ja nun einmal inzwischen zur Pflicht geworden. Ich sehe keinen Grund, weshalb es - auf Antrag - keine Fahrtkostenerstattung plus Verdienstausfall für Zeugen geben sollte. Handhabung sollte dieselbe sein, wie für Zeugen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.