Zeugenaussage mit 16.

4 Antworten

ich würde es sich als deine "Bürgerliche" pflicht sehen und nicht müssen/wollen. Wenn du was gesehen hast und was zur Tatbeschreibung liefern kannst. Wo ist das problem ?  Wenn in der Vorlang nicht  steht müssen die eltern nicht mitkommen. Ist ja bekannt das du noch minderjährig bist , ansonsten hätten dich dich garnicht erst eingeladen. Und wichtig erzählen wie es wirklich war und nichts weglassen und nicht beschönigen und nichts "übertreiben".  (kenne jetzt den fall nicht)

Prinzipiell dürfen Minderjährige von der Polizei als Zeuge vernommen werden. Allerdings haben die Eltern das Recht anwesend zu sein, worauf sie auch verzichten dürfen. Als Zeuge ist man angehalten die Wahrheit zu sagen, kann prinzipiell aber auch straflos lügen. Zur Wahrheit verpflichtet ist man erst vor einem Richter. Schweigen daf man als Zeuge nur, wenn man vom Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf.)

Und wird der Brief dann an mich geschrieben? Oder an meine Eltern? z.B. bei Sehr geehrter Herr...

Wenn du eine Vorladung bekommst musst du hingehen. Und ja klar, kannst Du

Nein muss ich nicht , die Vorladung der Polizei ist eine Bitte , keine Pflicht. Wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft kommt ist man verpflichtet dort aufzutauchen.

Mein ich ja...

Ja klar hat mein Cousin auch mit Sechzehn gemacht

Und wird der Brief dann an mich geschrieben? Oder an meine Eltern? z.B. bei Sehr geehrter Herr...

Hmm.... Das weiß ich nicht genau aber das ist ja doch egal oder ?