Wer hat hier Vorfahrt am Beschleunigungsstreifen?
Meine Frage ist, wenn "Fahrzeug A" auf dem Beschleunigungsstreifen beschleunigt, und das hintere "Fahrzeug B" auf die durchgehende Straße wechselt muss "Fahrzeug B" dann "Fahrzeug A" wenn es möchte/muss auch auf die durchgehende Straße wechseln lassen? Welche Strafe kann der Fahrer des "Fahrzeug A" bekommen, wenn er vor dem "Fahrzeug B" noch auf die Straße wechselt, und "Fahrzeug B" stark bremsen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Lukas
3 Antworten
Das Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen darf rechts überholen. Es muss aber nicht vom anderen Fahrzeug reingelassen werden. In dem Fall müsste es Bremsen und warten.
Hallo Lukas1357910,
eine Vorfahrtsreglung gibt es nur an Kreuzungen, nicht aber bei Fahrstreifenwechsel.
Der Fahrstreifen darf aber nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Ein Verstoß hiergegen wird wie je nach Folgen, laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet:
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Tatbestandsnummer: 107100
Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 107101
Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 7 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 31 BKat
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Aber auch der Fahrer des Fahrzeuges B ist in der Pflicht.
Der § 7 der StVO sagt folgendes. Absatz 4:
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Interessanter Weise, scheint der Bußgeldkatalog / bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für einen Verstoß aber keine Ahndung vorzusehen.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo Lkwfahrer1003,
Du hast damit recht, dass das Reißverschlussverfahren nicht für Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn gilt.
Allerdings ist Deine Begründung nicht ganz richtig. Der Beschleunigungsstreifen ist natürlich auch eine Fahrbahn.
Die richtige Begründung liegt im § 18 Abs. 3 der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html) Dort steht:
§ 18 StVO - Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Habe somit einen einen weiteren Fehler von mir entdeckt. Habe geschrieben, dass es die Vorfahrt nur auf Kreuzungen gibt. Auch diese Aussage ist unzutreffend.
Also hier noch einmal die komplette Antwort von mir mit richtigen Text:
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Hallo Lukas1357910,
der § 18 der StVO besagt, dass der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt hat.
Missachtet B die Vorfahrt von A, droht ihm laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog je nach Folgen des Verstoßes einer der drei folgenden Bußgeldbescheide:
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Tatbestandsnummer: 118624
Tatvorwurf: Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 18 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 118625
Tatvorwurf: Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten +) dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 118626
Tatvorwurf: Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durch gehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 18 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 82 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 110,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Der A - Verstoß hat in allen drei Fällen für einen Fahranfänger in der Probezeit zur Folge, dass
- die Probezeit um 2 Jahre verlängert und das
- ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird
Nun dürfte Deine Frage richtig von mir beantwortet sein. Diesbezüglich noch mal mein Dank an den LKWFahrer1003
Und das was ich im ersten Thread geschrieben habe solltest Du am besten ganz vergessen, war nämlich völliger unfug :-)
Schöne Grüße
TheGrow
Das fahrzeug suf dem beschleunigungsstreifen muss die vorfahrt gewähren. Egal ob der hintere nun links neben dir fährt oder nicht.
Hallo TheGrow ,
An einer Autobahnauffahrt .....der Beschleunigungsstreifen ist keine Fahrbahn im sinne einer Fahrbahn ..... Daher gilt hier nicht das Reisverschlussverfahren ! Folglich auch keine Ahndung
Gruß