Vordermann geblitzt und ich auch?
Hallo Community :)
Unszwar ist folgendes vorhin passiert:
Ich bin mit einem Kumpel in einen Vorort gefahren und wir hatten noch ca. 70km/h drauf.
So, jetzt sind wir da also langgefahren und aufeinmal seh ich nur wie vorne mein Kumpel geblitzt worden ist (1 Blitz kam) ich bin dann mit selber Geschwindigkeit kurz nach ihm da vorbei, aber es hat kein weiteres Mal geblitzt.
Nun zu meiner Frage: Kann es sein das ich in dieser Situation noch einmal Glück hatte, da ja kein 2. Blitz bei mir kam und ich auch nicht auf dem 1. zu erkennen bin, weil ich da noch zu weit weg war von ihm (der erste Blitz war eindeutig "für meinen Kumpel bestimmt") war?
Mir wird dies bestimmt eine Lehre sein, da wir beide noch in der Probezeit sind und das auch mein erstes Mal wäre :)
Danke schonmal
Mfg
4 Antworten
Wenn es nur einmal geblitzt hat, dann hat es wohl nur deinen Freund erwischt.
Ihn erwartet dann:
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-- Bei 16 bis 20 km/h vorwerfbarer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
Verwarnungsgeld: 35 Euro
Sonst nichts (weder Gebühren, noch Punkte, noch Fahrverbot noch gar die Entziehung der Fahrerlaubnis)
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-- Bei 21 - 25 km/h vorwerfbarer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
Bußgeld: 80 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 1
Sofern noch nie Probezeitmaßnahmen gegen ihn ergriffen worden sind, kommt hinzu:
-- Die Anordnung, innerhalb einer bestimmten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachzuweisen. Bei nicht fristgerechtem Nachweis wird die Fahrerlaubnis entzogen und kann erst nach 3 Monaten neu erteilt werden. Voraussetzung: Es wird die Teilnahme an dem Aufbauseminar nachgewiesen.
-- Verlängerung der Probezeit um zwei auf dann insgesamt vier Jahre
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Vorwerfbar ist diejenige Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, die sich aus dem vom Blitzer ermittelten Messwert abzüglich der sogenannten "Toleranz" ergibt. Der "Toleranzabzug" beträgt bei einem Messwert von bis zu 100 km/h 3 km/h. Da aber der Messwert des Blitzers aufgrund systembedingter Messungenauogkeiten durchaus auch bis zu 3 km/h höher ausfallen kann, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit, muss der Toleranzabzug nicht unbedingt dazu führen, dass die vorwerfbare Geschwindigkeit geringer ausfällt, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
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Zum echten Vorteil deines Freundes wird sich allerdings die Tachovoreilung auswirken. Jeder Tachometer muss, das ist so vorgeschrieben, immer eine höhere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Wenn dein Tacho also im Moment des Blitzens ca. 70 km/h angezeigt hat, dann lag die tatsächliche Geschwindigkeit nur etwa bei ca. 65 - 68 km/h und damit noch im Verwarnungsgeldbereich. Dann hat dein Freund (sofern er genauso schnell fuhr wie du) nichts weiter zu befürchten als ein Verwarnungsgeld von 35 Euro.
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Im Übrigen:
Was immer auch die Antworter hier mit "Lappen los" oder "Führerschein weg" meinen:
Ein Fahrverbot kommt erst ab einer vorwerfbaren Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h oder mehr (innerorts) bzw. 41 km/h oder mehr (außerorts) in Betracht.
Zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es nur, wenn durch den Punkt die 18-Punkte-Grenze erreicht wird oder dein Freund seine Teilnahme an dem Aufbauseminar nicht fristgerecht nachweist.
Wenn es nur einmal geblitzt hat, ist wahrscheinlich nur dein Kumpel dran. Ca. 70 km/h ist grenzwertig. Bis 20 zu schnell in der Ortschaft= "nur Geldstrafe". Ab 21km/h zu schnell in der Ortschaft= Führerschein 4 Wochen weg.
Nicht Geldstrafe sondern Bußgeld.
Und ein Fahrverbot wird in Monaten bemessen, nicht in Wochen.
Dennoch: Eine der besseren Antworten - DH.
Dann bekommst Du auch kein Ticket.
Bei zwei Autos auf einem Foto sowieso nicht.
naja das ganze bleibt ein rechenbeispiel... angenommen ein Anwalt verlangt 100-200€ um die sache zu regeln was wäre die strafe? jenachdem ob probezeit oder nicht von 30€ bis 1 monat ohne lappen.Muss jeder selber wissen was besser ist.....
Und was für eine Strafe kann den jetzt erwarten wenn er über 20km/h wäre?
Mfg
Nichts weiter. Führerschein ist nicht in Gefahr, gibt keinen Punkt und keine Probezeitverlängerung. Nur paar Euro Strafe.