Mit dem Motorrad geblitzt worden ( mobiler Blitzer )?

4 Antworten

Bei stationären Anlagen passiert i.d.R. nichts, da Dein Kennzeichen nicht drauf ist. Bei Anlagen die von vorne und von hinten blitzen, oder mobilen Anlagen, wo eine Konrollperson das Kennzeichen dazu notieren kann, muß man Dich aber erst identifizieren, solange das nicht eindeutig geht, passiert auch nichts, denn es gilt in Deutschland "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten).

Ich bin vor Jahren mal mit mit einem Krad mit 40 km/h in unserer 30 Zone mobil geblitzt worden, da ich mich das nicht vorstellen konnte, bin ich zur Mess-Stelle zurück gefahren und habe die kontrollierende Person gefragt, ab wann das Gerät den blitzt und wie schnell ich denn gewesen sei.

Die Antwort war "Das Gerät blitzt ab 39km/h, sie sind 40 gefahren, aber ich habe das Bild schon gelöscht, Sie wären mit Sturmhaube und Sonnenbrille eh nicht zu identifizieren. Hauptsache Sie haben es gemerkt." 

Sehr freundliche Leute, die auch nur ihren Job machen ;o) 

Also "Keep cool"

Wenn Du nicht vor Ort angehalten wurdest zur Identifizierung, wird da nichts weiter kommen, zumal Du vorne gar kein Kennzeichen hast^^

Also laut deiner Antwort, im Fall der Fälle wenn etwas kommen sollte, anfechten oder? Da sie ja nicht mein Kennzeichen geblitzt haben, nein angehalten wurde ich auch nicht :)

@Hurricaen

...es wird nichts kommen.

Gottseidank :D danke für deine Antwort, ich war mir unsicher und meine Freunde auch deshalb dachte ich, ich frag mal hier :D

@Hurricaen

Wie soll was kommen, wenn die dein Kennzeichen nicht haben????

Wenn die es aufschreiben zählt es nicht als Beweis vor Gericht oder? Ich mein er könnte mir ja so eins rein drücken im Prinzip also er hat es ja nicht digital mit Ort und Uhrzeit :)

@Hurricaen

Wenn die es aufschreiben zählt es nicht als Beweis vor Gericht oder?

Und dann ? Woher wollen die wissen wer gefahren ist ?

Wie bereits mehrmals erwähnt, es kommt nichts.

1. Es ist völlig schnurz, wo du hin geguckt hast. Die fotografieren nicht dein Gesicht. und dich anhand dessen zu identifizieren

2. Abwarten und Tee trinken

3. Anfechten? nein, natürlich nicht! Der Bußgeldbescheid kommt, wenn er kommt, auf deinen Vater,. Der Behörde, die den ausstellt ist es aber relativ egal, wer den bezahlt, solange der bezahlt wird.

Das es ein andre Landkreis ist, ist völlig unerheblich

Die meisten Blitzer blitzen nur von vorne, da hat du kein Nummernschild, aber mittlerweile werden verstärkt Doppelblitzer eingesetzt, die dich dann auch nochmal von hinten blitzen... Eben weil Motorradfahrer sich immer wieder gerne über Geschwindigkeitsbeschränkungen hinwegsetzen, frei nach dem Motto Mich kriegt doch eh keiner!"

Ob ein Doppelblitzer auch bei mobilen Kontrollen eingesetzt wird, entzieht sich meiner Kenntnis

Kann mein Vater es anfechten? Ich mein er ist ja nicht gefahren und könnte ja anfordern ein Bild des Fahrers ( solange man mich nicht erkennt ), ein Bild des Nummernschildes, des Ortes Uhrzeit etc, dann würde es ja vor Gericht gehen und soweit ich weiß reicht ein notiertes Kennzeichen nicht für einen Beweis vor Gericht....

@Hurricaen

Kann mein Vater es anfechten?

Was soll er anfechten ?

Wenn ein Anhörungsbogen kommt schreibt dein Vater er ist nicht gefahren.

Nun muss die Behörde den Fahrer ermitteln, dies ist unmöglich ohne den Fahrer zu identifizieren.

@Antitroll1234

Genau so! (Oben schlecht formuliert, bzw vergessen,,)

Erstmal warten bis die Post kommt! Wenn du 21km/h zu schnell warst gibt es einen Punkt. Bis 20km/h nur ein Bußgeld

Ok alles klar danke :)