Vor einer roten ampel im Stand von der Kupplung gerutscht und dadurch Blitzer aktiviert

7 Antworten

Kommt darauf an, ob Du gleich voll losgedonnert bist, oder eigentlich sofort wieder zum Stehen gekommen bist. Der 2. Blitz dient dazu, zu ermitteln, ob Du bist in den Gefahrenbereich der Kreuzung gekommen bist.

Du wurdest zwei mal geblitzt, um feststellen zu können, ob du duch in der Zeit zwischen den Blitzen weit bewegt hat oder nicht. Wenn ein Auto nämlich mit 60 über die Ampel fährt, ist auf den beiden Fotos der Abstand größer. Wenn du also nur ein Stückchen gerollt bist, wird man feststellen können, dass du nicht wirklich drübergefahren bist.

Hallo HektorBrutus,

der Bußgeldbescheid den Du zu erwarten hast, ist natürlich nicht ganz ohne und könnte wie folgt aussehen:


Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Fahrverbot: 1 Monat

Punkte: 2

A - Verstoß = Für einen Anfänger in der Probezeit ist ein Aufbauseminar fällig


Bevor Dir der Bußgeldbescheid zu geht, bekommst Du natürlich noch einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle und auf dem kannst Du Dich zu der Sache äußern.

Schon Anhand der Lichtbilder die gemacht wurden (2 Stück) kann man sehen, wie weit Du in die Kreuzung eingefahren bist.

Allerdings ist die Indexschleife in der Regel nicht in der weißen Linie vorhanden, sondern wesentlich weiter im Kreuzungsbereich. so dass es sein kann, dass die Dir nicht glauben, dass man nach dem Abrutschen von der Kupplung noch soweit rollen konnte. In der Regel geht ein Wagen ja auch aus, wenn man die Kupplung schlagartig kommen lässt und der Wagen kommt sofort zum stehen. Kommt aber halt immer auf das Fahrzeug an.

Vielleicht mach es in Deinem Fall auch Sinn, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der Deine Angaben so schlüssig da legt, dass Dir zumindest nicht das Gegenteil bewiesen werden kann.

Welchen Aufwand Dir das Ganze wert ist, kannst aber nur Du entscheiden. Welche Folgen Dich eventuell erwarten habe ich Dir ja genau geschrieben.

Schöne Grüße
TheGrow

Crack  01.06.2014, 20:19
Schon Anhand der Lichtbilder die gemacht wurden (2 Stück) kann man sehen, wie weit Du in die Kreuzung eingefahren bist.

Um genau zu sein:

Nur dann wenn auch in den Schutzbereich der Ampelanlage eingefahren wurde handelt es sich um einen Rotlichtverstoß.

TheGrow  01.06.2014, 20:32
@Crack

Das meinte ich mit dem Text auch.

Hab nur meine Zweifel, dass ein Auto überhaupt soweit in den Kreuzungsbereich rein rollen kann, dass der Blitzer ausgelöst, wenn man nur von der Kupplung abrutscht. Aber ich will auf der anderen Seite den Fragesteller auch nichts unterstellen.

Wenn hier Jemand eine Frage stellt, gebe ich mir Mühe auch nur auf das einzugehen was der Fragesteller geschrieben hat und mich hier nicht irgendwelchen Spekulationen hinzugeben (fällt aber manchmal echt schwer, insbesondere wenn manche Angaben [jetzt nicht unbedingt nur auf diese Frage bezogen] fast die Richtigkeit der Angaben unmöglich machen, muss ich ja zugeben).

Crack  01.06.2014, 20:47
@TheGrow

Da hast Du sicher Recht.

Je genauer und verständlicher die Frage gestellt wurde um so besser kann eine Antwort sein...

Da wir hier nicht wissen wie die Örtlichkeiten sind und wie weit gefahren wurde lässt sich wirklich nur vermuten.

Es kommt - falls überhaupt - ein Anhörungsbogen, in den Sie Ihre Version eintragen können. Zurückschicken und warten, was passiert. Die Frage ist jedoch auch, ob sich angesichts des geringfügigen Verstoßes ein Gerichtsverfahren lohnt.

Kann mir jemand von Euch einen Rat geben für die weitere Vorgehensweise.

Dem Bußgeldbescheid mit dieser Begründung widersprechen. Es wird immer zweimal geblitzt, eben um unterscheiden zu können, ob derjenige über die Kreuzung gefahren ist oder z.B. darauf im Stau gestanden hat oder darauf "geholpert" ist...