Ampelblitzer geblitzt obwohl rote Ampel nicht überfahren: Verstoß?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du tatsächlich nur so knapp über die Haltlinie gefahren bist, liegt keinesfalls ein Rotlichtverstoß vor. Ein solcher erfordert das Eindringen in den durch die Ampel geschützten Bereich, das ist der Teil der Verkehrsfläche, der zur Nutzung durch den Querverkehr (ggf. auch durch zu Fuß Gehende) vorgesehen ist. Der geschützte Bereich aber beginnt nicht unmittelbar hinter der Haltlinie, sondern erst einen bis mehrere Meter weiter.

Tatsächlich hast du lediglich einen Haltlinienverstoß begangen, für den im Falle der Ahndung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden kann (BKat.-Nr. 154). Weitere Folgen entstehen nicht.
Zusätzlich hast du vermutlich auch eine durchgezogene Linie, nämlich die Fahrstreifenbegrenzung zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen überquert. Das kann ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden (BKat.-Nr. 155).

Zum Nachlesen hier ein Link zum Bußgeldkatalog:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html

Du musst nicht mit einem Verstoß wegen Überfahren einer roten Ampel rechnen, allerdings wegen Überfahrens der Haltlinie...Deutsche Bürokratie..

JotEs  01.02.2015, 06:18

DH - auch wenn du dir die beiden letzten Worte auch durchaus hättest sparen können. Sie tragen nichts zum Thema bei.

Hallo Dexdy,

wenn das Fahrzeug in beiden Bildern am selben Platz steht und dabei nicht schon so weit auf der Kreuzung steht, dass es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, dann kostet dich das lediglich den Schock und (ich glaube) 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Als Rotlichtverstoßt zählt es in dem Fall dann nicht.

JotEs  01.02.2015, 06:16
dass es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat

Für einen Rotlichtverstoß muss keine konkrete Gefährdung vorliegen, es genügt das Eindringen in den geschützten Bereich, also in den Teil der Verkehrsfläche, der vom Querverkehr (auch von zu Fuß Gehenden) genutzt wird.

10 Euro Bearbeitungsgebühr

Das ist keine Bearbeitungsgebühr, sondern ein Verwarnungsgeld. Gebühren werden im Verwarnungsverfahren nicht erhoben.

Im Ergebnis aber eine richtige Antwort: DH.

DasChristkind  02.02.2015, 23:04
@JotEs

Danke für die Ergänzungen, hab es wohl ein wenig zu allgemein gehalten.

Wenn zwischen den beiden Fotos der Standort deines Fahrzeugs unverändert war wird nichts passieren.

ist mir auch schon passiert, keine Panik. Die haben zweimal das gleiche Foto und sehen, dass du nicht bei rot gefahren bist. Es wird garnichts passieren.