Ampelblitzer Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß?

6 Antworten

und bin auch stehen geblieben

Dann solte es höchstens ein Haltelinienverstoß sein, was man an den zwei Aufnahmen, die normalerweise hintereinander gemacht werden, feststellen kann. Wurde nur eine Aufnahme gemacht, passiert vermutlich gar nichts. Wenn ich deine Schilderung richtig verstehe, bist du also nicht in die Kreuzung eingefahren? Wenn nicht, dann gibts auch keinen Entzug der Fahrerlaubnis.

und es lag definitiv an der Konzentration/Übermüdigkeit.

Das darfst du allerdings niemals gegenüber irgendwelchen Amtspersonen äußern, denn Fahren trotz Übermüdung incl. offensichtlicher Fehler ist keine Entschuldigung, sondern wird dir möglicherweise als Straftat ausgelegt:

§315c StGB:
(1) Wer im Straßenverkehr

1.ein Fahrzeug führt, obwohl er

.....
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, .....

....

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder.....

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Paragraph kommt regelmäßig bei Übermüdung zum Einsatz und mit dem ist ein längeres Fahrverbot sicher.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort:-) hoffen wir mal, dass da nichts passiert

Das käme jetzt etwas darauf an welche Art der Rotlichtüberwachung vorlag. Meistens werden zwei Bilder gemacht, der Erste um den Fahrer und das Fahrzeug sauber auf dem Bild zu haben und der Zweite um nachzuweisen dass ein Rotlichtverstoss vorliegt.

Nun gibt es da verschiedene Systeme, Haltelinien (bzw kurz danach) die auslösen und bei Vorder und Hinterrad auslösen, Schleifen nach der Haltelinie die bei Eintritt und Austritt auslösen und Schleifen nach der Haltelinie sowie im Gefahrenbereich wodurch dann auch Zweimal ausgelöst wird. Seit geraumer Zeit gibt es auch Systeme die mittels einem Bild funktionieren, aber auch da wird festgehalten ob man nur etwas zu weit vorgefahren ist oder durchgefahren ist.

So wie Du die Situation beschreibst würde ich davon ausgehen dass da, sofern Du nicht grade unangeschnallt warst oder das Handy am Ohr hattest, Nichts kommen wird. Sollte Dir ein Rotlichtverstoss angelastet werden würde ich im Anhörungsbogen dem widersprechen und angeben dass Du lediglich etwas über die Haltelinie bist, nicht in den Gefahrenbereich (das mit Müdigkeit würde ich weglassen).

Woher ich das weiß:Hobby

Auch ich kann Deine Frage nicht abschließend beantworten.

Fakt aber ist:
Bist Du in den Schutzbereich der Ampel eingefahren, hast Du einen Rotlichtverstoß begangen. Dieser würde dann als qualifiziert gewertet, d.h. mehr als 1 Sekunde woraus auch ein einmonatiges Fahrverbot resultieren würde.
Der Schutzbereich beginnt dort wo die Fußgänger die Straße überqueren, gibt es keine Fußgängerfurt, dort wo der Querverkehr fährt.

Bist Du nicht in den Schutzbereich eingefahren, wird es bei einem Haltelinienverstoß bleiben der i.d.R. nicht verfolgt wird.

Bild zum Beitrag

 - (Auto und Motorrad, Polizei, Führerschein)

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich habe bei Maps ein Bild von der Kreuzung gefunden, damit das für mit der anderen Ampel, die ich meinte, deutlicher wird.. ich frage mich nur gerade, wie ich hier ein Bild hochladen kann im Textfeld 😁

Kann man pauschal sagen, ab wann der 1. Ampelblitzer auslöst? Erst ab an der Haltelinie oder im Schutzebereich? Oder ist es immer individuell

@Xxtina9876

Wenn Du jetzt noch ein Bild hochladen willst, musst Du selbst eine Antwort abgeben. Dann findest Du in der oberen Leiste "Bild einfügen".

Der Blitzer löst kurz nach der Haltelinie aus.

“Dahinter war noch eine Ampel, die auch rot war und dann würde es irgendwann grün bzw. die Ampel ging „aus“. Ich dachte, es wäre schon grün für mich und merkte nach dem 1. Blitzer SHIT. Meine Ampel stand noch auf rot!“

dieser Teil ist etwas unverständlich.

Die meisten Blitzerampeln blitzen 2x. Hat es also nur einmal geblitzt, wird diese Aufnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit ant Akta gelegt.

Gegen solche Bußgeldbescheide kann man ggf auch schriftlich Einspruch mit einer plausiblen Erklärung einlegen. (zB man ist noch im Fluss mitgefahren, eine starke Bremsung um noch zum stehen zu kommen hätte den nachfolgenden Verkehr beeinträchtigt) aber in der Regel ist es ohne Rechtsanwalt schwer.

Schwierig zu erklären. Ein paar Meter weiter war noch eine Ampel, meine Ampel und die Ampel „paar“ Meter weiter waren beide rot. Irgendwann wurde die Ampel (nicht meine Ampel) grün, und ich dachte meine wäre auch grün. Die war aber noch rot! Das merkte ich allerdings erst als ich losfahren wollte und der 1. Blitz kam. Ich stand natürlich und befuhr nicht die Kreuzung! Ich stand entweder auf die Haltelinie oder knapp drüber/hinter.

@Xxtina9876

kurz und knapp: ich habe auf die andere Ampel reagiert, die grün wurde.

Das tut der Frage jetzt nichts zur Sache

@Linda616

wenn man eine rote Ampel überfährt schon

Ich dachte, es wäre schon grün für mich und merkte nach dem 1. Blitzer SHIT. Meine Ampel stand noch auf rot!

alles klar soweit

@peterobm

Die Antwort tut trotzdem Nichts zur Sache! Die Frage ist ob der FS eine Ahndung wegen Mißachtung der roten Ampel zu erwarten hat oder nur wegen dem Überfahren der Haltelinie.