vor der polizei wegrennen? >:D

11 Antworten

Das ist wie bei abendlicher Fahrzeugkontrolle: Du hast Dich umgehend zu nächster Polizeistation zu begeben und dort zu melden, sonst wirkt das sehr dubios.

Hast paar seltsame Filme gesehen, kann das sein? Sie nehmen nicht den Taser sondern steigen gleich auf finalen Rettungsschuss ein.

naja, da du dazu verpflichtet bist dich stets ausweisen zu können, wirste bei ner routinekontrolle (die keiner begründung bedarf) das auch müssen. wenn du wegrennst (geile idee, müsste man ma machen xDDDDD) dann müssen die davon ausgehen das du was zu verbergen hast und werden dich selbstversändlich verfolgen bis sie dich haben und dann kontrollieren. bestimmt gibts dafür dann auch nen ordnungsgeld oder weiß der geier was für ne buße/strafe. man darf ja nich so einfach wegrennen wenn man kontrolliert wird...:D

Zunächst würde der Polizist dich ohne Einsatz von Waffen verfolgen. Durch das Wegrennen würdest du dich nämlich ziemlich verdächtig machen. Aber dir nachschießen würde er nicht, weil keine Notwehr- oder Nothilfesituation besteht und auch nichts gegen dich vorliegt.

Möglicherweise lässt sich das Weglaufen unter "Widerstand gegen die Staatsgewalt" einordnen, weil du der Anweisung des Polizisten, dich kontrollieren zu lassen, nicht gefolgt bist. Aber dies allein ist keine schwere Straftat, zumal du den Polizisten nicht einmal angegriffen hättest.

Ob der Polizist nach Aufnahme der Personalien eine Anzeige gegen dich schreiben oder dich einfach laufen lassen würde, weiss ich nicht.

also ich und ein arbeitskollege sind mal aus spass weggerannt als die polizei uns nach der aufenthaltsbewilligung fragte. sie haben versucht uns hinterherzurennen haben es aber nicht geschafft. sie haben versterkung angeforderd und die kamen von der anderen seite. es gab eine heftige auseinandersetzung da sie nicht so viel humor haben. aber strafrechtlich ist nichts passiert

leider schiessen sie nicht, aber er wird dich verfolgen und wenn du sonsts nichts dabei hast, dann hast du dich des fluchtversuchs strafbar gemacht

flüchten ist NICHT strafbar