Fehleinschätzung mit Folgen- Muss der Patient die Behandlung zahlen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja, weil 44%
nein, weil... 33%
kommt darauf an... 22%
andere Antwort 0%

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
kommt darauf an...

Also.. Ich kenne mich ehrlich gesagt nich mit kieferorthopädie bzw. Der Leistung von Krankenkassen diesbezüglich aus. Die Frage ist hier : war vorauszusehen, das der Zahn weiterverrutscht? wäre eine "prophylaktische" Behandlung bspw. Von der Krankenkasse bereits übernommen worden? Wären die Risiken bzw. Nachteile einer vorgegriffenen Behandlung schwerer gewogen als der (evtl.) nutzen?

Unterm Strich müsstest du dem Arzt nachweisen, daß eine früher erfolgte Behandlung sinnvoll(er) gewesen wäre,als die dann später erfolgte. Und das er hier "mutwillig" einen "Fehler" begangen hat.

Du kannst dich ja, wenn es für dich so wichtig ist, an die Ärztekammer, oder einen Anwalt wenden. Die Frage wäre, insofern es zu einer Klage kommt, inwieweit sich dann der ganze Aufwand wirklich lohnen würde. Finanziell.

Ja, weil

Ja, muss er.

Vincent war einverstanden mit der vorherigen Behandlung, ganz egal ob diese erfolgreich war oder nicht. Außerdem - vorausgesetzt, Vincent ist unter 18 und die Behandlung wird nicht aus rein kosmetischen Gründen durchgeführt - übernimmt die KK die Behandlungskosten.

Schliesslich hätte die weitere Schiefstellung des Zahnes durch sofortiges Eingreifen des Kieferorthopäden verhindert werden können.

Das kannst weder Du noch hier irgendjemand beurteilen, ob das so ist. Falls ja, kostenpflichtig wäre auch diese Behandlung gewesen.

PS: Es gibt keine Zahnhalsentzündung.

PS: Es gibt keine Zahnhalsentzündung.

Das hat der Kieferorthopäde so gesagt...

@2001Jasmin

Es gibt empfindliche Zahnhälse, aber keine Zahnhalsentzündung.

Ja, weil

Das Problem bei ärztlichen Behandlungen ist, dass ein Honorar fällig ist für die Tätigkeit des Arztes und nicht für einen konkret eintretenden Erfolg (in diesem Fall ein nicht weiter veränderliches Zahnbild).

Da er mit der Behandlungsmethode (abschleifen usw.) einverstanden war und auch anfangs keine Beschwerden hatte und ggf. sogar zufrieden mit der Leistung war, wird er wohl kaum mit einer Klage Erfolg haben.

Aber: man weiß ja nie, wie im konkreten Einzelfall entschieden werden würde. Mit einer entsprechenden Begründung wäre also auch ein anderes Urteil denkbar....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja, weil

Natürlich muss er zahlen.

Wieso sollte er für etwas, das er beauftragt hat, nicht zahlen müssen?

Außerdem: auch das "richten" des Zahns wäre genauso erfolgt und wäre ebenfalls kostenpflichtig gewesen.

Der Kieferorthopäde hat vorerst nur darauf verzichtet, weil es möglich gewesen wäre, dass man eben keine Korrektur benötigt. Er hat schlicht versucht die Kosten und die EIngriffe zu minimieren.

es war aber sehr wahrschenlich zu diesem Zeitpunkt, dass der Zahn sich noch weiter verschieben würde!

@2001Jasmin

Ja und? Dann wurde der Eingriff nur ein bissschen verzögert. Mehr ist da nicht passiert.

nein, weil...

wenn der Arzt einen Fehler macht, hat der Patient nicht das fachwissen diesen zu erkennnen. Deshalb trägt er in der Regel keine Mitschuld und muss die Kosten nicht zahlen. Das übernimmt die Krankenkasse, wobei bei Fehlern des Arztes auch ein Schadenersatz des Arztes möglich ist.

Danke für deine Antwort!! :)

gibt es da einen gesetzesartikel dazu?

@2001Jasmin

Der Schadenersatz ergibt sich aus den §§ 241 BGB, 249ff. und 280ff. BGB Mit Medizinrecht kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich würde das auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützen, dass halt ein Arzt erhöhte Aufklärungspflichten hat, da er überlegenes Wissen hat, kann man auch auf § 241 BGB stüzten, dass die Leute zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Partners auffordert.

@leo2802

Habt ihr den Krieg gewonnen, dass ihr in der Schweiz deutsche Gesetze anwenden wollt?
Abgesehen davon: in der Schweiz ist der Zahnarzt nicht in der Grundversicherung enthalten!