Beim schwarzfahren wegrennen?

4 Antworten

Wenn du noch keine 18 bist, ist das „erhöhte Beförderungsgeld“ ohnehin eine Irrelevante Vertragsstrafe, die du auf keinen Fall bezahlen solltest.

Wenn du 14 und älter bist, könnte ggf. Der Straftatbestand einer „erschlichenen Leistung“ vorliegen.

Wenn du wegrennst, könntest du dich verletzen oder jemand schädigen. Wenn du aber weg bist, bist du weg. Da hätte der Kontrolleur halt besser aufpassen müssen.

wenn du eine Monatskarte hast und diese nicht dabei hast, brauchst du such die Bearbeitungsgebühr nicht bezahlen.

Mit Jugendliche darf man nur Verträge zu ihrem Vorteil abschließen. Alle anderen Verträge oder Vertragsbestandteile sind ungültig. Das erhöhte Beförderubgsdeld ist eine unzulässige Vertragsstrafe.

Woher ich das weiß:Recherche

Aus der Erfahrung eines sehr guten Bekannten, der eine Zeit kontrollierte: Die meisten, die zu fliehen versuchten haben sich, ohne das ihnen nachgesetzt wurde, gefährlich verletzt oder sind nur mit Glück einem tödlichen Unfall entgangen. Da ist ein Kontrolleur sogar froh, wenn die Flucht ohne Krankenwageneinsatz gelingt …

Also: Flucht ist erst einmal noch gefährlicher. Ansonsten tauchst Du ja irgendwann wieder in der Bahn auf. Und da ist es schon passiert, dass ein privat reisender Kontrolleur ein Rendezvous mit der Polizei veranlasst hat. 😎

Flucht ist keine Straftat. Wenn du wegläufst wird nicht nach dir gefahndet weil der Aufwand viel zu gross wäre. Das Erhöhte Beförderungsentgelt bleibt gleich und auch im folgenden Strafverfahren darf dir aus deinem Weglaufen kein Nachteil entstehen. Die Wahrscheinlichkeit dass es ein Strafverfahren gibt erhöht sich aber durch so ein Verhalten rapide.

Eine Fahndung nach einem nicht identifizierten Schwarzfahrer? Das glaube ich kaum, dafür reichen die Kapazitäten nicht.

Klar, wenn der Kontrolleur rauskriegt, wer du bist, kann es eine Anzeige geben.