Ist klingeln und dann wegrennen eine Straftat?

5 Antworten

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OwiG:

§ 117 OwiG Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Wird dir klar gemacht, dass du fremdes Grundstück nicht betreten darfst und du dich aber daran widersetzt, ist das schon eine Straftat:

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ein Klingelstreich ist keine Straftat, da man meistens noch nicht mal strafmündig ist wenn man das macht. Aber solltest du über 14 sein und es regelmäßig bei der selben person machen könnte er dich wegen Ruhestörung anzeigen.

Wenn du das regelmässig bei bestimmten Leuten machst, dann könnten sie sich so darüber aufregen und erschrecken, dass es an Körperverletzung grenzt! Eine Straftat ist das sicher nicht. Aber es könnte gehörigen Ärger geben.

Theoretisch gesehen ist das Hausfriedensbruch wenn du das Grundstück betrittst

Nein, das ist nur ein "Dummenjungestreich". Wer hat noch nicht gemacht? Der melde sich bei mir!

Lalilalala  27.10.2015, 19:05

Ich! ich habs noch nie gemacht.

lohne  27.10.2015, 19:06
@Lalilalala

OK, hole es nach. Es ist ein echtes Erlebnis.