Von der Schule verwiesen in der Freizeit?

8 Antworten

Ein Schulverweis wird in schriftlicher Form ausgesprochen und ist nur nach wiederholten Verstößen zulässig. Hier eine gute Übersicht der Rechtslage:

https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/zu-schulischen-ordnungsmassnahmen-gemaess-53-schulg-vom-verweis-bis-zur-entlassung/

Betrifft aber nur die rechtliche Lage in NRW, nicht die in anderen Bundesländern ^^

@ichbinich2000

Ich habe Abi in NRW gemacht, daher war mir neu, dass es andere Bundesländer gibt.^^

Wegen sowas kann man doch nicht von der schule verwiesen werden? Nur wegen eines Videoclips?? Was ist denn das bitte für eine Schule. Bei uns ist mal jemand aus der schule geflogen weil er Drogen gehandelt hat, aber wegen einem Filmausschnitt?! Ich würde an deiner Stelle deine Tochter auf eine andere Schule schicken. Schon allein wegen dem Mobbing.

Dieser Film ist eine Art Horror Inzenario; diesen Ausschnitt habe ich mir auch gerade angesehen auf YouTupe und wegen sowas wird man nicht von der Schule verwiesen

Der Fim ist irreal! nur mal so auch der Ausschnitt!

wieso wurdet ihr um 21.00 Uhr angerufen? Und wegen so einem Filmausschnitt soll die Tochter aus der Schule verwiesen werden?

Und sie wird gemobt und bedroht? deswegen? Das kann nicht der wahre Hintergrund sein

Eure Tochter mobbt Jungs? das ist was anderes, hat mit dem Film aber nichts zu tun!

Nehmt euch eure Tochter mal vor in einem ernsten Gespräch, was mit der abgeht! sie ist viel zu jung für solche Sachen; egal ob der Film oder Mobbing auf Andere ; sowas geht gar nicht;

Deine Beschreibung ist unlogisch

Ups...
Ich kann nicht verstehen, weshalb oder wie eine Schülerin von einer öffentlichen Schule verwiesen werden kann, für etwas was sie privat und außerhalb der Schulstunden gemacht hat. So lange sie durch ihre "Tat" der Schule oder sonstiger Obrigkeit keinen Schaden zugefügt hat.
Dazu bräuchte es, meiner schüchternen Ansicht nach, eine richterliche Entscheidung, zum Beispiel wegen einer Straftat oder so. Wenn sie eine unmittelbare Gefahr für die Mitschüler oder für die Schule wäre
Nach dem was du schreibst, sähe die Lage eher umgekehrt aus. Vielleicht Klage bei der Polizei oder vielleicht gleich beim Staatsanwalt einreichen ?
Nicht alles durcheinander bringen.
Nicht alles in einer einzigen Klage vermischen.
Das wären mehrere Klagen. Eine gegen Unbekannt, wegen dem Mobbing und Verfolgung, Hetze,
eine andere gegen die Schule wegen dem Ausschluß. Oder so.
Ich bin nicht Rechtsanwalt.

In Privatschulen und religiösen Schulen kann das anders aussehen, die haben ihre eigenen Verhaltensregeln.

Ich hatte ein paar Problem deinen Text zu verstehen. Aber ich versuchs mal.

Problem 1:
Das liebe Töchterchen hat Ausschnitte aus einem nicht jugendfeien Film verbreitet über WA.

Problem 2:
Schulverweis, wegen dem Filmausschnitt? in einer Klassengruppe. (Damit ist es ein Schulproblem. Die Suspendierung hat Berechtigung. )

Problem 3:
Das Mädel wird schon länger übel gemobbt. Und die Schule nimmt es nicht ernst genug.

Problem 4:
Die Mobber haben Zeugen, die behaupten, dass nicht sie die Täter sind, sondern eure Tochter sei die Täterin.

Problem 5:
Die Tochter sagt, sie hätte Morddrohungen erhalten.

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Ich vermute mal, dass alle 5 Probleme zusammen hängen. Nicht ganz klar ist: Was ist Ursache und was ist Wirkung?

Eure Tochter will sich mit Aktionen (wie diesem Filmchen oder Mordrohungen) interessanter machen. Wird sie deshalb gemobbt oder macht sie das, weil sie gemobbt wird? Da das Kind erst 10 Jahr alt ist, muss sie ihr Handy rausrücken. Dort schaut ihr euch mal die Chatverläufe genauer und länger an. Geht dafür zurück, bis zu den Sommerferien und findet heraus, wann die Anfäge waren und was der Auslöser dafür war.

Eltern haben die Angewohnheit aus Loyalität zu ihrem Kind zu halten. Das ist prinzipiell auch gut und richtig so. Das sollte sie aber nicht daran hindern nach der Wahrheit zu forschen. Da dürfen sie nicht auf einem Auge blind sein und nur nach den Fehlern der anderen zu suchen. Zum Streiten gehören fast immer 2 und das Mädel wird ihren Teil dazu beigetragen haben. Das muss man herausfinden und mit dem Kind daran arbeiten diese Fehler zu vermeiden.

in einer Klassengruppe.

Eine Klassengruppe bei WA ist kein Schulproblem. Sie ist erstellt von einem Schüler (privat also!) und ist die Privatsache der Schüler. Die Schule kann weder Einsicht verlangen, noch die Gruppe auflösen noch die Schüler zu einer Mitgliedschaft zwingen oder Einfluss darauf nehmen. Das ist vollkommen privat.

@ichbinich2000

Das sehe ich völlig anders. Das habe ich auch völlig anders erlebt.

Wie um himmels Willen kommst du darauf, dass eine WA-Gruppe privat ist? Die Angaben in den Chats werden um den halben Erdball verkauft. Das erlaubst du den Betreibern mit den AGB. Hast du die mal durchgelesen? Dir gehören nicht einmal die Bilder, die man dort sendet. Hier erlischt sogar das Recht am eigenen Bild. Das gibt man auch mit der Bestätigung der AGB ab.

Da die Klassengruppe auf die Mitschüler einer Klasse beschränkt ist und dort nur Schulinterna besprochen werden, ist es eine Schulangelegenheit und somit auch von Interesse für die Schule. Wenn man nicht in der Gruppe ist, entgehen einem wichtige gemeinschaftliche Informationen. Die Schule hat einen Erziehungsauftrag und ist ein Schutzraum. Das vergessen viele Täter gerne.

Spätestens wenn ein Schüler die Postings vorzeigt, hat die Schule Einsicht. Die Opfer werden sogar die Passagen sichern und ausdrucken/speichern für die Beweissicherung. Das wird von den zuständigen Stellen sogar empfohlen.

Die Schule kann sehr wohl von ihrem Status gebrauch machen und auf die Eltern/Schüler einwirken und Einsicht in den Chat verlagen bzw. die Löschung durchbringen. Sie werden auch von ihrem Hausrecht gebrauch machen. Unsere Schule unsere Regeln für unsere Schüler. Wer nicht mitmacht darf gehen.

Wenn eine Straftat vermutet wird, und die Mitglieder nicht freiwillig kooperieren, kann sie den offiziellen Weg gehen und Anzeige erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann einen richterlichen Beschluss erwirken. Das machen sie bei jedem der von einer möglichen Straftat berichtet. Dafür muss man nicht einmal Schulleiter sein. Eine Anzeige der Schule werden sie daher ernst nehmen und untersuchen.

@Realisti

Im Übrigen: Ich wollte, dass die Eltern das Handy ihrer 10jährigen durchsuchen. Das wäre glaube ich das Erste was ich gemacht hätte. Schon um Ärger zu minimieren und um die Eltern auf ihre Seite zu ziehen, wird das Mädel die Sachlage zu ihren Gunsten passend erzählen. Kinder die Ärger kommen sehen lügen oft aus Angst vor Strafe.