Ärger im Unterricht wegen "Klo-Pause"

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Der Freak99,

das nächste Mal fragst du nicht, sondern teilst lediglich mit, dass du zur Toilette gehst - und dann raus!

Wenn du es genauer wissen willst:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html

Da wird alles genau erklärt. Die wichtigsten Sätze daraus:

Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden: • Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten) • Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler) • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler) • Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten) • Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.

Wenn ein Schüler/Student nach der Bitte um Erlaubnis eines Toilettenganges ein ausdrückliches Verbot erhält, handelt der Lehrer/Professor/Assistent vorsätzlich, da er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Schüler/Student in die Hosen macht. Somit nimmt der Professor/Assistent/Lehrer die damit einhergehenden und hier geschilderten Demütigungen und psychischen Verletzungsfolgen zumindest mit Eventualvorsatz in Kauf.

Wenn der Lehrer mit deinem Toilettengang immer noch nicht einverstanden ist, drohst du über deine Eltern mit einer Anzeige bzw. deine Eltern ersatten tatsächlich Anzeige.

Das konnte ich mir auch nicht anders vorstellen. :)

wow - jetzt wundert mich nichts mehr.... und morgen tanzen alle schüler ihren namen...

@Hexe121967

Hallo Hexe121967,

was glaubst du übrigens, was Lehrer tun, wenn sie während der Konferenz mal müssen?

..... danke für den Stern!

Hallo, nein, er darf dir den Toilettengang nicht verbieten! Deswegen kann er dir auch keinen Verweis geben - falls doch, sollten deine Eltern sich sofort mit der Schuldirektion in Verbindung setzen. Liebe Grüße

So ein Quatsch! Manche Lehrer meinen auch, sich durch sowas wichtig machen zu können. Wenn man in der Pause nicht aufs Klo muss aber dafür ne Stunde später, ist das eben einmal so! Klar, wenn 5 Minuten vor Unterrichtsende noch 10 Leute raus rennen, ist das nervig, aber das war ja nicht der Fall.

Ich würd mal beim Direktor nachfragen (ohne die Lehrerin zu nennen), obs zu dem Thema feste Regeln gibt und was dir passieren kann, wenn du trotzdem mal auf die Toilette musst...

Wenn sie dir verweigert auf Toilette zu gehen ist es eine Nötigung

Antworten gibt's zur Genüge !

So nur noch mein persönlicher Zusatz: Es ist schlicht WIDERLICH, dass es Lehrer gibt, die an Schülern ihre niederen Machtgelüste auslassen !!

Aber mit solchen krankhaften Typen werden auch sämtliche küntigen Schüler-Generationen leben müssen !!

pk, Lehrer (am Gymnasium)

Leider gibts auch genügend Schüler, die nur vorgeben, auf die Toilette zu müssen, und die "Auszeit" nutzen um z.b. eine Zigarette zu rauchen.

Zudem lässt sich nach einem Präzedenzfall, wenn es die Klasse darauf anlegt, kaum ein geordneter Unterricht aufrecht erhalten, wenn einer nach dem anderen (womöglich auch noch in der Reihenfolge der Sitzordnung) austreten muss.

Das ist die Kehrseite der schönen Rechts-Medaille.