Ist ein Handyvertrag, der telefonisch verlängert / abgeschlossen wurde, rechtens?

9 Antworten

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Grundsätzlich ist jeder Vertrag gültig, egal wie er abgeschlossen wurde, auch mündliche Vereinbarungen sind bindend. Klar, wenn du abstreitest, daß du verlängert hast, müssen die es nachweisen. Einzige Ausnahme ist, wenn es gesetzlich anders geregelt ist. Die Frage ist jetzt, wer hat denn das Telefonat aufgebaut, bei dem dieser Vertrag zustande kam? Wenn du angerufen worden bist, ist das quasi wie ein Haustürgeschäft. Du kannst innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen davon zurücktreten.

Endlich mal ne vernünftige Antwort! DH

@Hemhofensfinest

Das 'Rückgewinnungsteam' von Vodafone hat mich nach einer Kündigung per Einschreiben dann zurückgerufen . Unter dem Eindruck einen wesentlich günstigeren Betrag (19,95 Eur statt 49,95) abzuschliessen habe ich dem zugestimmt. Es wurde auf band aufgenommen (mit Zustimmung - als Beweis) . Ich hätte danach wohl -wieder- kündigen können, aber zu dem Zeitpunkt kennt man die nächste Rechnung noch nicht ! Dann kam die Rechnung über 29,95. Na ja , ist eben ein bisschen mehr. Aber ich fühlte mich ernsthaft 'betuppt' wie es in dem Bundesland heisst aus dem ich komme.

@Hemhofensfinest

Das 'Rückgewinnungsteam' von Vodafone hat mich nach einer Kündigung per Einschreiben dann zurückgerufen . Unter dem Eindruck einen wesentlich günstigeren Betrag (19,95 Eur statt 49,95) abzuschliessen habe ich dem zugestimmt. Es wurde auf band aufgenommen (mit Zustimmung - als Beweis) . Ich hätte danach wohl -wieder- kündigen können, aber zu dem Zeitpunkt kennt man die nächste Rechnung noch nicht ! Dann kam die Rechnung über 29,95. Na ja , ist eben ein bisschen mehr. Aber ich fühlte mich ernsthaft 'betuppt' wie es in dem Bundesland heisst aus dem ich komme.

Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.

Auszug aus den Vertragsbedingungen von Vodafone.

ja, es sei denn, der anbieter hat mit dir vertraglich geregelt, dass es zur vertragsverlängerung keiner unterschrift und nur einen anruf bedarf, was meines erachtens aber auch nicht rechtens ist. du kannst somit deine willenserklärung anfechten. hier noch ein paar infos zur anfechtung: http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtung unter anfechtungsgründe findest du bestimmt was, was dir im nachhinein so "zufällig" einfällt, was da eingetroffen ist ;) (zb erklärungsirrtum "huch, ich dachte der vertrag verlängert sich nur um ein halbes jahr" -> erklärungsirrtum)

Sicher gibt es bei so etwas Nachweise. Mach dir da mal nichts vor!

Außerdem gilt hierbei auch nicht das Fernabsatzgesetz, sonst hättest du zwei Wochen zur Annullierung Zeit gehabt.

Das gilt nämlich nur bei Neuverträgen, aber da es sich hierbei um eine Vertragsverlängerung handelt, greift es nicht.

Du kannst innerhalb von 14 Tagen jedes Geschäft das im Fernabsatz getätigt wurde, widerrufen. Der Anbieter muss dir die Vertragsverlängerung schriftlich bestätigen. Wenn diese Bestätigung bei dir eingeht, beginnen die 14 Tage zu laufen.