Klassenfahrt nicht mitfahren - Geld zurück?!

4 Antworten

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht! Das Risiko muss durch eine privat abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung aufgefangen werden! Und auch dann brauchst du gute Gründe, damit diese dann einspringt, z. B. Krankheit!

Reisekostenerstattung für Klassenfahrten

Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die Kostenerstattung richtet sich gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O nach den für die Beamten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen. Bei der Beantragung einer Dienstreise kann auf diesen tariflichen Anspruch nicht wirksam verzichtet werden, wenn beide Parteien des Arbeitsverhältnisses tarifgebunden sind. Die Tarifnorm gestattet auch keine abweichenden Vereinbarungen iSd. § 4 Abs. 3 TVG. Sie verweist nicht auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz, wonach einem Beamten ein Verzicht auf Reisekostenvergütung möglich sein soll.

Geklagt hatte ein angestellter Lehrer, für dessen Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifbindung der BAT-O gilt. Er hatte eine genehmigte Klassenfahrt in ein Schullandheim durchgeführt. Der dafür vorgesehene Antrag enthielt einen vorformulierten Verzicht auf die Erstattung von Reisekosten, soweit die der Schule zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen. Unter Hinweis auf begrenzte Haushaltsmittel für Klassenfahrten wurden die geltend gemachten Kosten auch nur teilweise ersetzt. Die auf die vollständige Erstattung der tariflichen Reisekostenvergütung gerichtete Klage hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.

Bezieht sich doch nur auf Lehrer und deren tarifgebunde Reisekostenvergütung, weil es für sie eine Dienstreise ist. Auf Schüler ist das überhaupt nicht umsetzbar. Schüler sind keine Lehrer und machen auch keine Dienstreisen, weil sie gar keinen Dienst ausüben.

@oldmetallman

oh :) aber trotzdem gibts bei einer Reise eine Rücktrittsversicherung wo man das Geld wieder bekommt

@Schneekeksi88

Eine Reiserücktrittversicherung ist ja keine Pflicht und müsste vorher zu zusätzlichen Kosten abgeschlossen werden. Sie zahlt auch nicht, weil jemand bloß keine Lust mehr zum Reisen hat, sie zahlt bei:

-Krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit - durch Arzt bestätigt

-Amtliche Reisewarnung, die durch das auswärtige Amt für das Reiseziel herausgegeben wird.

-Massive, plötzlich auftretende Schäden am Wohneigentum des Reisenden (Überflutung, Brand, Lkw im Wohnzimmer, etc.) - durch Hausversicherung bestätigt

-Tod des Reisenden, oder Tod Familienangehöriger 1. Grades - durch Sterbeurkunde bestätigt

-Ein Mitreisender muss aus oben genannten Gründen die Reise absagen. Dies gilt aber nicht bei Reisegruppen ab x Teilnehmern (zB. Klassenfahrten).

Diese Szenarien müssen vor Reiseantritt, aber nach Buchung der Rücktrittversicherung eintreten.

Alle möglichen Rücktrittsgründe stehen im Versicherungsvertrag, so fern man eben einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Eine bloße Umentscheidung wird bei jeder Versicherung ausgeschlossen.

Wird dir zB. dein Urlaub durch den Arbeitgeber gestrichen, weil jemand anderes krank wird, oder ein Großauftrag reinkommt, zahlt die Reiserücktrittversicherung schon nicht. Die Kosten muss dann der Arbeitgeber erstatten.

naja ich weiß nicht ob es ein gesetzt gibt weis nur aus erfahrung, ich war dieses jahr auf ski woch, da haben auch viele leute kurzfristig abgesagt und haben dann die ganze 320€ zurückbekommen

Paragraf Gesetzt Naja nicht wirklich! Aber du MUST dein Geld zurück bekommen!

außerdem gibts ja eine reiserücktrittsversicherung