Vom Mitbewohner ausgesperrt - wie lange muss ich warten, bevor ich den Schlüsseldienst rufe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn mir bei bestehendem Untermietvertrag vom Vermieter (ohne Grund!) unmöglich gemacht wird meine Wohnung zu betreten, darf ich meines Wissens nach einen Schlüsseldienst rufen.Muss ich versuchen meinen Vermieter zu erreichen wenn dieser z.B. in meiner Abwesenheit das Schloss ausgetauscht hat, bevor ich auf seine Kosten einen Schlüsseldienst rufe?

Kannst Du die Mieträume plötzlich nicht mehr betreten weil z.B. der Vermieter das Schloss getauscht hat, kannst Du umgehend den Schlüsseldienst rufen und das Schloss tauschen lassen, die Kosten dafür kannst Du dem Vermieter in Rechnung stellen.

Zu den anderen Fragen:

Du kannst sofort einen Schlüsseldienst rufen, wenn das Schloss getauscht worden ist und musst da auch keine Frist einhalten.

Ich möchte gern ausziehen, da ich eine (berechtigte) außerordentliche Kündigung eingereicht habe.

Das bedeutet, dass Du sofort ausziehst(ohne Frist)

Zu klären wäre wohl auch ob Deine Kündigung überhaupt berechtigt ist.

So wie Du es beschreibst, ist das eigentlich gleichbedeutend mit einem Nachbarschaftsstreit. Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:

  1. Du hast eine Rechtsschutzversicherung und kannst deinen Vermieter durch deinen Anwalt belehren oder anklagen lassen.

  2. Du rufst im Falle, dass Du keinen Zutritt hast sofort die Polizei an, welche dann die weiteren Schritte (z.B. Schlüsseldienst rufen) einleitet - dann bist Du auf der sicheren Seite!

Gruß M@rco

Lindby 
Fragesteller
 06.09.2014, 08:40

Danke!

Ich möchte gern ausziehen, da ich eine (berechtigte) außerordentliche Kündigung eingereicht habe. Mein Vermieter ist demnach wütend auf mich und verlangt nun von mir, dass ich die Wohnung ohne sein Wissen/ seine Anwesenheit nicht mehr betrete, was rechtswidrig ist, da ich noch Miete zahle.

Da bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung das Mietverhältnis sofort beendet ist ist die Wohnung/Zimmer, sowie die Schlüssel unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

Ich möchte gern ausziehen, da ich eine (berechtigte) außerordentliche Kündigung eingereicht habe

Du weißt schon was außerordentlich heißt?

Das bedeutet fristlos, ohne Frist. Auszug sofort.

Wenn man diese Form der Kündigung wählt räumt man erst den Wohnraum, schreibt dann die Kündigung und gibt Wohnraum + Schlüssel sofort an den Vermieter zurück.

Das kannst du doch mit deinem Vermieter im Vorfeld besprechen was du tun kannst wennn du in einer dieser Situationen bist. Weshalb sollte er sich weigern dir die Türe zu öffnen?

Lindby 
Fragesteller
 06.09.2014, 07:43

Ich möchte gern ausziehen, da ich eine (berechtigte) außerordentliche Kündigung eingereicht habe. Mein Vermieter ist demnach wütend auf mich und verlangt nun von mir, dass ich die Wohnung ohne sein Wissen/ seine Anwesenheit nicht mehr betrete, was rechtswidrig ist, da ich noch Miete zahle.

blendal  06.09.2014, 08:09
@Lindby

Mieterschutzbund, der Beitrag ist geing und die Beratung erfolgt nach Eingang des Geldes.