Tür eingetreten, wer haftet?

7 Antworten

Mal die Fakten erforschen und sortieren:

Sie ist alleinige Mieterin der Wohnung?

Dann steht da: hat die ex-freundin dem bekannten erlaubt die Tür einzutreten (dumme Idee).

Also kam der Vorschlag von ihm. Er hat gefragt, "soll ich die Tür eintreten" und sie war einerseits begeistert von seiner Manneskraft und andererseits von diesem Hormonjunky so eingeschüchtert, dass sie sich gar nicht erst erlaubt hat, zu widersprechen. Was hätte er gemacht, wenn sie es nicht erlaubt hätte? Vermutlich trotzdem eingetreten.

Der Betrag von weit über 1000 € erscheint mir realistisch, aber ohne Nachweis einer Forderung seitens des Vermieters oder der beteiligten Handwerker, hat sie nichts zu fordern.

Natürlich zahlt die Versicherung nichts, denn hier handelt es sich um Vorsatz.

Und: Von ihm kam der Vorschlag und von ihm auch die ausgeführte Aktion, die zum Schaden geführt hat. Also hat er auch zu 100 % den Schaden zu erstatten. Selbst, wenn sie ihn dazu aufgefordert hätte, womöglich unter Androhung von Gewalt oder anderen Zwangsmaßnahmen (was natürlich Quatsch ist), hätte er soviel Einsicht haben müssen, dass dabei ein Schaden entstehen kann, den der Schadensversursacher zu bezahlen hat. Schließlich war kein anderer schuld daran, dass man Schlüssel etc. vergessen hat und niemand war, der noch einen Ersatzschlüssel aufbewahrt.

Bin mal gespannt wie die Story nachher ausgeht

@Wiese48

Soweit ich weiß durfte die Mieterin 600€ zahlen

Der Freundin gegenüber ist er zu überhaupt nichts verpflichtet. Wenn der Vermieter ankommt sähe das anders aus, aber der wird sich wohl an seine Mieterin halten (und das wird der Grund sein warum die nun das Geld will).

Der Bekannte schuldet dem Vermieter - und nur ihm - Ersatz des herbeigeführten Schadens.

Hoffentlich ist sein Blut wieder dort angekommen, wo es nützlich ist: Es zeugt von mangelnder Geistestätigkeit oder Testosteronüberschuß, auf Zuruf seiner Freundin eine fremde Tür einzutreten. Auf Schwachsinn, ihr dafür noch 1000 EUR zu zahlen :-O

Ich weiß ja auch nicht wie man auf so eine bescheuerte Idee kommt. Aber zusammenfassend lässt sich sagen, das solange keine Rechnung vom Vermieter kommt, der bekannte sich nichts zu zahlen hat, und ohne Rechnung erst sowieso nicht

Der Vermieter will natürlich eine neue Tür und hält sich an die Mieterin. Eine Versicherung hat damit nichts zu tun.

Der Gedanke von uns war halt, das sie nun über ihn versucht an das geld zu kommen, da sie oft knapp bei Kasse ist. Und da er ja die Tür eingetreten hat, ist er in ihren Augen dann wohl auch derjenige der dafür bezahlen soll. Hätte ja sein können das vllt die Hausrat oder die Haftpflicht da irgendwas deichselt

@schlappeflicker

Das hat er ja getan, weil sie ihn dazu angehalten hat. Dem Vermieter ist das egal, er will eine neue Tür. Dafür hat er ja erst mal die Kaution. Sie wird außerdem mit der Kündigung rechnen können, wenn sie sich weigert, zu zahlen.

Wenn der Eigentümer jemanden erlaubt etwas zu zerstören haftet der nicht. Nur ist der Eigentümer der Tür der Hausbesitzer.
Da aber Sie das Geld fordert - müsste man nicht zahlen. Erst wenn Sie es dem Eigentümer steckt und der ws will hat man Pech. Man könnte danach Sie haftbar machen, wenn Sie sich als Eigentümerin der Tür ausgegeben hätte.

Ohne Rechnung würde ich gar nix. Und wenn dann die Hälfte, denn es waren hier zwei Du....me am Wert

Eine Rechnung hat der bekannte bisher nicht gesehen, sondern nur von ihr die Aufforderung erhalten, das Geld zu zahlen, was er vorerst nicht einsieht. Ich würde sagen das sie die Rechnung bekam, da er aber derjenige war, der die Tür eingetreten hat, ist sie wohl vermutlich der Meinung daß er auch bezahlen soll