Vermieter keine Schlüsselübergabe -> Schlüsseldienst?

5 Antworten

Wenn Du die Wohnung persönlich mit dem Vermieter besichtigt und mit ihm vor Ort den Vertrag abgeschlossen hast gibt es kein Rücktritts-/Widerrufsrecht. Außer es wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Was aber sehr ungewöhnlich wäre.

Der Vermieter könnte jedoch den Vertrag anfechten bzw. fristlos kündigen. Was vor Mietbeginn jedoch so gut wie unmöglich ist. Außer Du hast bewußt Falschangaben z. B. zu deiner finanziellen und/oder beruflichen Situation gemacht.

Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet dir zu Mietbeginn die Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Die Sache mit dem Schlüsseldienst vergiss mal ganz schnell wieder. Auch wenn Du einen wirksamen Mietvertrag ab dem 1.9. hast bist Du dann noch nicht Besitzer der Wohnung.

Der rechtlich korrekte Weg wäre, wenn der Vermieter die Übergabe verweigert, ihn abzumahnen. Kommt er seiner Pflicht dann trotzdem nicht nach kannst Du fristlos kündigen und/oder ihn schadensersatzpflichtig machen.

Mit Unterschrift beider Parteien ist der Mietvertrag wirksam. Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten.

Mache deinen Vermieter darauf aufmerksam und weise ihn darauf hin, dass du ihn Schadenersatzpflichtig machst. 

Die Schlüssel stehen dir ab Mietbeginn (1.9.) zu. Vorher kannst nichts unternehmen.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nur in Ausnahmefällen, ansonsten sieht das BGB solches nicht vor.

Lediglich könnte der Vermieter den Mietvertrag wegen Täuschung anfechten, falls du ihn in deiner Selbstauskunft wissentlich belogen hast, insbesondere bezüglich deiner Zahlungsfähigkeit. Aber nicht Alles musst du ihm offenbaren, z. B. ob du schwanger bist, welcher Religion du angehörst etc..

Womit begründet der Vermieter seinen Rückzieher?

Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen, dann teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du auf die Einhaltung des rechtmäßig abgeschlossenen Mietvertrages bestehst und bei Verweigerung der fristgerechten Übergabe der Wohnung an dich zum vereinbarten Mietbeginn Rechtsmittel einlegen wirst.

Lass dich vorsorglich schon jetzt beraten, was diesbezüglich zulässig bzw. möglich wäre. Um so schneller kannst du dann handeln im Ernstfall.

Nein, Schluesseldienst geht natuerlich nicht. Der Vermieter ist zwar verpflichtet, dir die Wohnung zum Vertragsbeginn zu uebergeben (ein Ruecktrittsrecht hat er nicht), tut er es aber nicht, darfst du die Wohnung natuerlich nicht eigenmaechtig in Besitz nehmen.

Dir bleibt es aber unbenommen, Schadensersatzansprueche gegenueber dem Vermiter geltend zu machen, beispielsweise Mehrkosten fuer eine Ersatzunterbringung (auf Schadensminderungspflicht achten!), zusaetzliche Umzugskosten, ggf. Kosten fuer Zwischenlagerung von Einrichtungsgegenstaenden u.s.w.

grisu2101  14.08.2017, 06:29

Naja..... Schlüsseldienst geht nicht ? Bist Du Dir da sicher ?
Wenn der Vertrag rechtsgültig ist, und davon gehen wir mal aus, dann muss der Mieter in seine Wohnung.
Vermieten bedeutet: Rücktritt vom Eigentum gegen Geld.
Demzufolge könnte das evtl. sogar legal sein, unter diesen Umständen....

Aber mal im Ernst, wer will das.... ich würde den auf Schadenersatz verklagen oder ähnlich. Das Verhältnis ist eh zerstört.

anitari  14.08.2017, 07:33
@grisu2101

Vermieten bedeutet: Rücktritt vom Eigentum

Nein, vom Besitz.

Allerdings reicht der Mietvertrag nicht aus als Nachweis das man Besitzer der Wohnung ist. Man muß auch anhand des Personalausweises oder der Meldebescheinigung nachweisen das man dort gemeldet ist.

Und eine Anmeldung geht nur mit Wohnungsgeberbestätigung. Die stellt der Wohnungsgeber i. d. R. erst aus wenn er die Wohnung an den Wohnungsnehmer übergeben hat.

Somit würde ein seriöser Schlüsseldienst den Teufel tun, aber nicht die Wohnungstür öffnen.

https://www.mieterbund.de/index.php?id=635

Das gilt natürlich auch umgekehrt genauso für den Vermieter.

Du könntest ihn Schadenersatzpflichtig machen, wenn du beispielsweise in ein Hotel ziehen müsstest, oder in eine teurere Wohnung (allerdings kommts da auch wieder drauf an ob er zahlungsfähig ist), wenn er es nicht ist, bringt dir natürlich der ganze Anspruch auf Schadenersatz nichts.

mariontheresa  14.08.2017, 03:10

Trotzdem würde ich es mir sehr überlegen, ob ich - falls der Vermieter doch noch die Schlpssel herausgibt - in die Wohnung ziehen würde. Der Ärger mit dem Vermieter ist vorprogramiert.