Tür beschädigt durch den Schlüsseldienst-kann der vermieter mich raus schmeißen deswegen?

7 Antworten

Wenn du den Schlüsseldienst beauftragt hast, haftest du für Schäden an der Tür. Kein professioneller seriöser SD beschädigt eine Tür beim Öffnen. Wenn doch, sind das Pfuscher und Geldjäger.

Du hast ohne Quittung bezahlt? Aber die AGB des SD schließen sicher dessen Haftung aus.

Es gibt deswegen keine rechtliche Veranlassung dir den Mietvertrag zu kündigen.

Du musst die Tür wieder in Ordnung bringen. Das ist kein Kündigungsgrund.

Danke

Falls Du den ABC-Schlüsseldienst (oder so) beauftragt hast, bleibst Du garantiert auf den Kosten sitzen. Die haben bestimmt Bedingungen, in denen steht, dass die Tür beim Öffnen kaputt gehen kann und sie dafür keine Haftung übernehmen.

Nö rausschmeißen nicht. Aber er kann und wird verlangen, dass Du für die Schäden aufkommst.

dann bleibst du wohl auf den Kosten sitzen , wenn du nicht nachweisen kannst, das er der Schlüsseldienst war