Soll ich beschwerde über Polizei Beamte einreichen oder hat das keinen Sinn?

8 Antworten

Natürlich kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen, das wird aber nichts bringen.

Du kannst doch nicht ernshaft erwarten das die Polizei etwas tut was Du selbst auch erledigen kannst, zum Beispiel einen Schlüsseldienst rufen. Eine Tür zur Not aufbrechen kannst Du auch selbst, warum sollte ein Polizist das tun, es ist ja Deine Wohnung.

Damit das nicht wieder passiert solltest Du das Schloss auswechseln. es gibt nämlich durchaus Schlösser die sich auch aufschliessen lassen wenn innen der Schlüssel steckt.

Zunächst, was glaubst Du, wie die Polizei eine Wohnungstür öffnet?

Die Märchen von Scheckkartenöffnungen durch Polizisten ist eine reine Krimidrehbuchautorgeschichte. Wenn Polizisten die Tür öffnen, dann mittels 46er - oder 45er Spezialschlüssel, je nach Schuhgröße. Hinterher kannst Du die Tür halt nicht mehr ordentlich schließen, denn die treten das Ding ein.

Das geht soweit, dass man von Seiten der Zunft der Schlüsseldienste der Polizei mittlerweile in manchen Landesteilen gerichtlich erfolgreich verboten hat, Türen "ordentlich" zu öffnen, es sei denn es liegen erkennbar darin Notsituationen vor. Sonst geht denen ja schließlich Aufträge flöten.

Soll diese ordentlich geöffnet werden, dann ruft die Polizei die Feuerwehr, sei froh, dass die das nicht gemacht haben, denn das ist mehr als doppelt so teuer, wie der teuerste Schlüsseldienst, denn die Feuerwehr kommt zumeist mit einem kompletten Löschzug, aus einsatztaktischen Gründen, oder aber einen Schlüsseldienst.

Zahlen tust Du das, glaub ja nicht, dass das Vater Steuerzahler übernimmt.

Also kannst Du die Firma auch gleich selbst benachrichtigen - ja Polizisten sind zudem gehalten, den jeweils betroffenen die Auftragsvergabe zu überlassen, denn wer bestellt, bezahlt zunächst. Bestellt die Polizei, dann zahlt die erstmal und ob die das Geld von jedem wiedersieht.

In Zeiten schwindender Haushalte hat die Polizei in manchen Landesteilen nichtmal mehr genug Geld, um den eigenen Sprit für die Streifenfahrzeuge zu bezahlen und dann kommst Du und willst von denen, im übertragenen Sinne, Geld? Geht gar nicht.

Also, Du bestellst selber, bis dahin völlig in Ordnung.

Ausnahme, im Inneren der Wohnung ist deutlich zu hören, dass Deien Frau noch massiv herumrandaliert. Dann, und nur ab dann übernimmt das die Polizei. Nicht um Dich reinzulassen, sondern um Deine Frau am weiterrandalieren zu hindern.

Ich lese hier gerade, dass die Polizei Dir den Zugang zu Deiner Wohnung gewährleisten muss. Völliger Unfug! Ob und wie Du in Deine Wohnung kommst, ist zunächst Deine Sache.

Und dann, Polizisten haben durchaus auch leidvoll erhebliche Erfahrung mit Mitmenschen sammel dürfen, welche in der Regel einfache Sachverhalte dramatisieren, um ein "Dochnocheinschreiten" der Polizei zu erzwingen versuchen.

Da wird eine verbale Drohung zur Bedrohung mittels Messer, Der Nachbar, der mit der Krücke herumgefuchtelt hat, da wird die Krücke zum Sturmgewehr und sicherlich hat irgend einer auch noch eine Handgranate im Handschuhfach, den muss man dringend hauen und seine Karre auf den Kopf stellen. Das ist, Mensch seis geklagt, leider an der Tagesordnung.

Nun, aus der Entfernung kann ich mir kein Urteil erlauben, ob meines Erachtens eine solche Einschätzung auch bei Dir und der Spezifikation - Tocher in Gefahr - eine "künstliche Dramatisierung" möglicherweise vorgelegen haben könnte und woran man das dann festmachen will, jedoch scheinen die einschreitenden Polizeibeamten aufgrund Deiner Darlegung der Geschichte, sicherlich auch gepaart mit Atemalkoholgeruch zum Schluss gekommen zu sein, dass auch bei Dir eine Dramatisierung vorgelegen haben mag.

Auch das ist letztlich Aufgabe eines Polizisten, aus dem ganzen Kuddelmuddel heraus, der denen täglich entgegen schwappt, eine Lageeinschätzung im Einzelfall zu treffen, in der Absicht, die erforderlichen Einsatzmaßnahmen zu bestimmen, ob man da eher wieder geht oder, anderes Extrem, gar das SEK vor Ort holt.

Mit ein bischen Erfahrung lässt sich dabei schonmal viel machen. Klar kann das auch mal ins Auge gehen, also eher mal das SEK zuviel bestellen, als einmal zuviel von dannen zu ziehen.

Wenn Du das nun hinterher bemängelst, dann wird man im Gegenzug fragen, ob Deiner Tochter nun was passiert ist? Das wirst Du nun verneinen müssen, denn sonst hättest Du hier wohl erwähnt, dass da was passiert ist. Also, ergo, Töchterlein gehts gut, ist doch alles ok, Einschätzung war richtig. it Begriffen wie "hätte aber" und "könnte doch" wird man da hinterher nichts anzufangen wissen. Tocher noch ok, also nichts passiert, erledigt. Bringt also auch nichts.

Alles weitere, die Polizei führt keine Eheberatungen durch. Dazu wende Dich an bekannte Orgenisationen. Für die Behandlung psychisch Kranker gibt es Ärzte. Wenn die Polizei kommt und Deine Frau dreht gerade ab, wird man die Lage beruhigen, die Kontrahenten einem Arzt zuführen, alles weitere macht der Arzt dann, nicht die Polizei. Ist da aber alles ruhig, dann macht die Polizei auch nichts weiter.

Bei Dir war bereits alles wieder ruhig, nichts zu bändigen, nichts zu bereinigen, was also soll dann da die Polizei?

Das Dir alle anderen sagen, du sollst die Polizei rufen, ja klar. Viele Davon machen es sich auch einfach. Das Tierheim hat geschlossen, rufen sie die Polizei. Der Zigarettenautomat streikt, rufen sie die Polizei, Gesundheitsamt geschlossen? Natürlich, die Polizei. Zumeist jedoch wird man dort auch abgewiesen, weil man einfach trotzdem nicht zuständig ist.

Irubis  31.08.2012, 07:34

Tolle Antwort, kompliment.

freede  31.08.2012, 07:37

Perfekte Antwort!!! Danke Fastlink.

Hey.

Ähnliches habe ich mit einer guten Bekannten durch, die von ihrem Mann ausgesperrt wurde. Von Anwälten haben wir uns sagen lassen, dass beide Eheleute (seid ihr verheiratet?) das gemeinsame Hausrecht haben. Was soviel bedeutet wie...keiner darf den anderen aus der gemeinsamen, ehelichen Wohnung aussperren!

Die Polizei muss gerufen werden und die müssen dir Zugang zur Wohnung verschaffen. Die Kosten dafür zahlt dann derjenige, der den Einsatz zu verantworten hat.

Locke334 
Fragesteller
 31.08.2012, 03:34

Das ist gut, klar sind wir verheiratet. Die Scheriffs meinten nämlich, das sie die Tür nicht aufbrechen würden !

PetiteSorciere  31.08.2012, 03:37
@Locke334

Ob sie es selber machen durch Aufbrechen oder ob sie einen Schlüsseldienst anrufen ist egal. Sie müssen dir Zugang zu DEINER Wohnung verschaffen.

Wie die das anstellen, sollte nicht deine Sorge sein.

Das ist ihr Job! Dafür bekommen sie ihr Geld vom Staat...als Staatsbedienstete.

Locke334 
Fragesteller
 31.08.2012, 03:48
@PetiteSorciere

Danke dir, das hilft mir schon mal weiter :)

freede  31.08.2012, 07:40
@PetiteSorciere

@ PetiteSorciere:

Das ist definitiv falsch!!! Die Polizei ist kein Schlüsseldienst! Wenn der Ehepartner dich aussperrt dann hast du das Recht einen Schlüsseldienst zu rufen und die Tür durch diesen öffnen zu lassen. Nicht mehr und nicht weinger...

Woher habt ihr diesen Blödsinn nur immer? Und warum verbreitet ihr diesen Mist auch noch?

PetiteSorciere  31.08.2012, 12:44
@freede

Von der ÖRA....

Irubis  31.08.2012, 07:38

sorry, aber wieso

die müssen dir Zugang zur Wohnung verschaffen

kannst du das bitte mal mit rechtlichen Quellen unterlegen.

Die Polizei greift nur ein bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Schutz privater Rechte geht nur in absoluten Ausnahmefällen (und die liegen hier sicherlich nicht vor).

PetiteSorciere  31.08.2012, 12:44
@Irubis

So wurde mir und meiner Bekannten das von Anwälten bei der ÖRA gesagt, als eine ähnliche Situation bei ihr der Fall war.

Achja....was du nun im Bezug auf die Polizei tun könntest.

Gemäß BGB ist die Ehe eine staatlich geschützte Institution. Das heißt, dass die Exekutive als ausführendes Staatsorgan (Polizei) für euch zur Stelle sein muss.

So ist´s in der Theorie. Leider habe ich keine Ahnung, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Jedoch könntest du es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, in der du ausformulierst, dass du dich unverhältnismäßig behandelt fühltest und das so nicht akzeptieren kannst. Benutze darin ruhig Paragraphen aus dem BGB zur "Bürgerlichen Ehe" oder versuche herauszufinden, wo das Hausrecht von Eheleuten gesetzlich geregelt ist und wer dessen Umsetzung/Einhaltung garantiert.

PatrickLassan  31.08.2012, 06:57

Gemäß BGB ist die Ehe eine staatlich geschützte Institution.

Du meinst wahrscheinlich eher das Grundgesetz, das BGB regelt dann nur die Einzelheiten: Artikel 6 Grundgesetz:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Irubis  31.08.2012, 07:39

Leider habe ich keine Ahnung, wie das in der Praxis gehandhabt wird

offensichtlich nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Theorie.

PetiteSorciere  31.08.2012, 12:43
@Irubis

Das empfinde ich jetzt nicht als konstruktive Kritik...eher als Beleidigung. Das ist unangebracht!

Irubis  01.09.2012, 08:29
@PetiteSorciere

Empfinde wie du willst...wer aber keine Ahnung von der Thematik hat, sollte jedenfalls keine Verhaltens- und Rechtstipps geben.

PetiteSorciere  04.09.2012, 19:02
@Irubis

Richtig! Stichwort Verhaltenstipps: Wer nicht über genügend Sozial - und Kommunikationskompetenzen verfügt sollte Ersteres auch nicht tun! Du magst ein Ass in Sachen Objektivität und Rechtswissenschaft sein aber diese machen deine Defizite im Umgang mit Mitmenschen auch nicht wett.

Dein Ton, den du hier an den Tag legst...ist unentschuldbar und kränkend.

freede  31.08.2012, 07:41

@ PetiteSorciere

Unsinnige und falsche Antwort!

PetiteSorciere  31.08.2012, 12:42
@freede

Aha. Ok....warum?

Eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben lag nicht vor, somit mußte die Polizei nicht sofort handeln. Dir war es durchaus zuzumuten, selbst einen Schlüsseldienst zu bestellen. Was soll die Polizei denn deiner Meinung nach sonst so alles in der Ehe regeln? Gesetzlich hast du nämlich einen Anspruch auf Verkehr in der Ehe ; - )