Vom Beamten in normalen Job Rente?
Hey,
mal angenommen jemand ist sein halbes Arbeitsleben lang verbeamtet, dann zahlt diese Person ja in dieser Zeit nichts in die Rentenkasse ein.
Wenn sich diese Person dann entscheidet in einen Zivilen Beruf zu wechseln, und dort ihr restliches Arbeitsleben verbringt bekommt sie ja auch keine Pension aus seinem Beamtenjob mehr, hat aber auch nur die hälfte eines normalen Arbeiters in die Rentenkasse eingezahlt.
Bekommt diese Person dann nur die hälfte der Rente eines Menschen, der sein gesamtes Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, obwohl beide gleich viel gezahlt haben oder bekommt sie dann trotzdem noch einen Teil der Pension?
Hoffe es ist verständlich, was ich meine :)
7 Antworten
soweit ich weiß, zahlen beamte in die pensionskasse ein, auch wenn es nicht direkt auf der gehaltsabrechnung steht! wenn derjenige nun in die freie wirtschaft geht, bekommt er am ende, jeweils anteilig, rente und pension! aber genau kann ich es nicht sagen, da meine infos recht alt sind!
Hallo,
diese Frage kann man nicht pauschal beantworten, da sie von verschiedenen persönlichen Faktorenabhängig ist.
Zum B. Zeitpunkt der Beamtenlaufbahn
Da es im Beamtenrecht mehrfachr,unter anderem durch die deutsche Wiedervereinigung auch umfangreiche Änderungen gab,hängt es wesentlich vom Zeitpunkt ab.
Um ein bekanntes Beispiel zu nennen,ein Beamteter Lehrer hatte sich von seinem Dienstherren, dem Lande Bayern vom Dienst "Freistellen" lassen (das war damals möglich) und kann daher mit dem Ende der Freistellung auch wieder Rechte und Pflichten des Beamten (hier Pension)wahrnehmen .Dabei "Ruht" die Pensionsberechnung für die Zeit der Freistellung und seine Pension ist dementsprechend natürlich geringer später.
Gibt der Beamten hingegen seinen Status ganz auf , also kündigt das Beamtenverhältnis, so wird er kraft Gesetzes in der normalen Rentenversicherung nachversichert, das heißt der Dienstherr zahlt RV-Beiträge nach dem Gehalt,das der Beamte bekommen hat.
Entweder bleibt dem ehemaligen Beamten sein bisheriger Pensionsanspruch erhalten, oder er wird von seinem Dienstgeber nachversichert.
Jaein. Es wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Das heißt dein Dienstherr zahlt für die Zeit in der du verbeamtet warst Rentenversicherungsbeiträge nach.
Da diese aufgrund deines Beamten Gehalts Brutto nachgezahlt werden und i.d.R. Angestellte in der gleichen Position ein höheres Brutto Entgelt erzielen hat dies eine negative Auswirkung auf die spätere Rente.
i.d.R. Ist es so, dass vom Dienstherren ein entsprechender Betrag in die Rentenkasse eingezahlt wird.