Rente! ab welchem Alter kann ich in Rente gehen!?

5 Antworten

Hallo mihu1007,

Sie schreiben:

Rente! ab welchem Alter kann ich in Rente gehen!?
meine Frau möchte gerne Rente beantragen. Hier Ihre Daten ; gebr. 09.1956 also 62 Jahre, sie hat ca. 8 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und wir haben 2 Kinder, 41 und 31 Jahre alt.

Antwort:

Wer 1956 geboren ist, kann laut Tabelle der DRV mit 65 Jahre + 10 Monate in Regelaltersrente gehen!

1956 + 65 = September 2021 + 10 Monate = Rente ab Juli 2022!

Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig, auch nicht mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=24

Auszug von Seite 8:

Regelaltersrente

Anspruch auf eine Regelaltersrente haben fast alle Versicherten, die gearbeitet oder Kinder erzogen haben.

Lediglich mindestens fünf Jahre Versicherungszeit müssen sie vorweisen können.

Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65.

Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regel altersgrenze stufenweise angehoben.

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67.

Vorzeitig können Sie diese Rente nicht erhalten.

Bild zum Beitrag

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Was, wo und wie kann ich den Antrag stellen ?

Antwort:

Den Rentenantrag kann man heutzutage bereits online ausfüllen und absenden und wem dies zu komplex ist, der stellt seinen Antrag im Rathaus bei den Bürgerdiensten oder in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle!

Rechtzeitig ab April 2022 zum Juli 2022!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/01_die_regelaltersgrenze_node.html

Hier geht es zum Antrag:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217418/publicationFile/45954/R0100.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und beste Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Rente, Rentenantrag)  - (Rente, Rentenantrag)

Nein, eine vorzeitige Altersrente kommt nicht infrage, da die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt ist. Deine Frau kann nur die Regelaltersrente beantragen, mit 65 Jahren und 10 Monaten.

Eine vorzeitige Rente wäre nur möglich, wenn deine Frau auf Dauer erwerbsgemindert mit einem Restleistungsvermögen von unter 6 Std. täglich wäre (Erwerbsminderungs-Teilrente) bzw. unter 3 Std. täglich (Erwerbsminderungs-Vollrente).

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen neben den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Falls die Erwerbstätigkeit der Frau schon länger zurückliegt, würde sie diese besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung nicht erfüllen.

@Petriotic

Da hast du recht - das geht aus der Fragestellung nicht hervor. Allerdings gehe ich nicht davon aus, das EM vorliegt.

  1. Sie hat für die vorzeitige Rente nicht genug Beitragsmonate gesammelt... wie viele das sein müssen wurde bereits beantwortet.
  2. DU kannst nicht für sie Rente beantragen...das muss sie schon selber machen.

35 Jahre (dann mit Abschlägen) oder 45 Jahre (ohne Abschl.), - beides allerdings nicht gegeben.

Da sie keine 35 Beitragsjahre hat, kann sie nur im Regelrentenalter in Rente gehen.

Das ist bei Jahrgang 1956 65 Jahre und 10 Monate.

Um vorzeitig in Rente gehen zu können benötigt sie mindestens 35 Versicherungsjahre und das kann ich bei der vorgegebenen Vita nicht erkennen.

Also verbleibt die Altersrente mit 65 Jahren und 10 Monaten.

sehr richtig!